Wettbewerb um die Besten: Bundesregierung macht Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups attraktiver
Wer bei einem Start-up arbeitet und Anteile daran erhält, muss diese bald erst später versteuern.
Foto: Stone/Getty ImagesBerlin. Die Koalition plant steuerpolitische Erleichterungen bei der Vergütung von Mitarbeitern, die in jungen Unternehmen tätig sind. Beschäftigte von Start-ups müssen erhaltene Anteile dann nicht mehr zum Zeitpunkt des Erhalts versteuern, sondern erst, wenn sie die Anteile verkaufen oder den Arbeitgeber wechseln – spätestens aber nach zehn Jahren.
Diese neue Regelung ist im sogenannten Fondsstandortgesetz festgehalten. Der Gesetzesentwurf wurde vom Kabinett verabschiedet und geht jetzt in die parlamentarische Beratung.
Damit reagiert die Bundesregierung auf Kritik aus der Start-up-Branche. Diese hatte in der Vergangenheit bemängelt, dass sie im Kampf um die besten Köpfe in puncto Mitarbeiterbeteiligung international nicht mithalten könne. Das will die Bundesregierung ändern. „Die lebendige Start-up-Szene in Deutschland erhält durch die neuen Regeln einen wichtigen Anschub“, sagt Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD).
Barbara Koch-Schulte, Partnerin bei der Kanzlei Poellath, begrüßt diese Veränderung: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine absolute Verbesserung zum Status quo.“ Die bisherige Regelung könnte viele Mitarbeiter beim verbilligten Erwerb von Beteiligungen in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Steuern würden bei dem Erwerb der Beteiligungen anfallen, ohne dass die Mitarbeiter gleichzeitig Liquidität für die Steuer erhalten hätten.