Rentenerhöhung zum 1. Juli: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Wenn die Rente steigt, können Rentnerinnen und Rentner auch erst in späteren Jahren plötzlich verpflichtet sein, eine Steuererklärung zu machen.
Foto: IMAGO / ShotshopFrankfurt. Gute Nachrichten für die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland: Im Juli kommt die nächste Rentenerhöhung. Erstmals steigen die Bezüge in Ost und West gleich stark, nämlich um 4,57 Prozent.
Höhere Renten bedeuten regelmäßig auch, dass mehr Seniorinnen und Senioren steuerpflichtig werden. Dieser Effekt wird in diesem Jahr jedoch abgemildert. Denn der Gesetzgeber hat bereits mehrere Freibeträge erhöht und die Ampelkoalition diskutiert aktuell weitere Entlastungen.
„Viele Rentnerinnen und Rentner bleiben unterm Strich von der Steuer verschont oder müssen nur wenig Steuern zahlen“, sagt Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Für rund 114.000 Menschen aber mündet die neue Rentenerhöhung erstmalig in die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Im Rentenbescheid werden sie darüber allerdings nicht benachrichtigt.
Lesen Sie im Folgenden, wie Sie herausfinden, ob Sie eine Steuererklärung einreichen müssen, warum Sie trotz Steuererklärung nicht unbedingt Steuern zahlen müssen, und was passiert, wenn die Abgabepflicht erst nach dem Tod festgestellt wird.
Wann sind Rentner und Rentnerinnen steuerpflichtig?
Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht immer dann, wenn der sogenannte Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro (2023: 10.908) liegt. Diesen Betrag auszurechnen ist nicht ganz simpel. Denn hier fließt nur ein Teil ihrer gesetzlichen Rente ein. Jeder Rentenjahrgang hat einen individuellen Rentenfreibetrag. Abgezogen werden außerdem die Basisbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung ab sowie mindestens pauschal 36 Euro für Sonderausgaben und 102 Euro für Werbungskosten.
Nebeneinkünfte zählen meist auch zum zu versteuernden Gesamtbetrag der Einkünfte. Hier wird jedoch noch der Altersentlastungsbetrag abgezogen.
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Müssen steuerpflichtige Rentner automatisch Steuern nachzahlen?
Nein. Peter Schmitz, Chef der Steuersoftware WISO Steuer, erklärt: „Die Steuerlast lässt sich reduzieren, wenn der Rentner oder die Rentnerin außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerausgaben geltend macht.“ Wer genügend Ausgaben vorweisen kann, damit der Gesamtbetrag der Einkünfte unter den Grundfreibetrag fällt, muss also gar keine Steuern zahlen.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Wer vor dem Renteneintritt in Steuerklasse III oder V war, muss auch mit Renteneintritt weiter eine Steuererklärung einreichen, weiß Schmitz. Die Rente einiger Senioren liegt dabei mitunter knapp über oder haarscharf unter dem Grundfreibetrag. Für sie gilt: „Haben sie bisher eine Steuererklärung gemacht, weil sie steuerpflichtig waren, müssen diese auch weiterhin eine abgeben, auch wenn sie nun aus der Steuerpflicht rausfallen. Sie erhalten dann einen Nullbescheid“, sagt Schmitz.
Wie finde ich auch heraus, ob ich plötzlich abgabepflichtig bin?
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Erstens können Rentner oder ihre Angehörigen auf dem elektronischen Steuerportal Elster nachsehen. Dort sind bereits alle Renteneinkünfte und Freibeträge vorausgefüllt. Eigenhändig müssen sie dann etwaige Nebeneinkünfte zum Beispiel aus Vermietung oder Kapitalanlagen eintragen.
Haben Rentner keine Nebeneinkünfte, können sie auch das Portal einfach.elster.de nutzen. Anschließend lassen sie die Steuer berechnen. Ist sie größer als null, sind sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Diese können sie elektronisch oder auf Papier machen.
Auch bei Online-Steuertools wie „Wiso“ oder „Smartsteuer“ kann eine entsprechende Abfrage gemacht werden. Die Tools sind erst bei der Abgabe einer Steuererklärung kostenpflichtig.
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Alternativ helfen Profis wie Steuerberater. Auch Lohnsteuerhilfevereine ermitteln im ersten Beratungsgespräch, ob der Rentner überhaupt abgabepflichtig ist.
Merkt das Finanzamt, wenn ich die Abgabepflicht ignoriere?
Ja, denn die Daten der gesetzlichen und privaten Rentenversicherungen werden ans Finanzamt übermittelt. „Wer noch nie eine Steuererklärung gemacht und damit auch keine Steuernummer hat, wird mitunter erst nach Jahren entdeckt und aufgefordert, die Erklärungen rückwirkend für bis zu sieben Jahre auf einen Schlag nachzureichen“, sagt Schmitz. Die Suche nach anrechenbaren Belegen für Handwerker- oder Gesundheitsleistungen, die steuerlich geltend gemacht werden können, gestaltet sich dann mitunter schwierig.
Kann die Abgabepflicht auch erst nach dem Tod entdeckt werden?
Ja, und dann fällt die vergessene Steuererklärung den Erben auf die Füße. „Als Rechtsnachfolger können sie zu einer Steuererklärung für den oder die Tote aufgefordert werden, auch rückwirkend, und müssen die etwaigen Steuerschulden begleichen“, weiß Schmitz.
Mit welchen Strafen müssen Rentner rechnen?
Wird die Steuererklärung verspätet eingereicht, kann es unnötig teuer werden. Der Verspätungszuschlag beträgt mindestens 25 Euro pro Monat. „Bei Rentnern ohne weitere Einkünfte werden in der Regel keine Verspätungszuschläge erhoben“, erklärt Bauer. Auch ohne Verspätungszuschlag fallen bei einer späten Abgabe aber immer Nachzahlungszinsen von 1,8 Prozent pro Jahr an. Für die Jahre vor 2019 liegt der Zins sogar bei sechs Prozent pro Jahr.
Weniger kulant sind die Beamten, wenn beispielsweise Einnahmen aus Vermietung oder freiberuflicher Tätigkeit vorliegen. Verspätungszuschlag und Nachzahlungszinsen werden hier fällig. Ob es sogar zu einer Strafe oder einem Bußgeld wegen Steuerverkürzung oder gar Steuerhinterziehung kommt, hängt von der Höhe der Steuern ab und davon, ob ein schuldhaftes Verhalten vorliegt.
Erstpublikation: 30.06.2024, 09:15 Uhr.