Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Sparverträge Streit um Prämiensparverträge: Kunden müssen sich selbst kümmern

In dem Streit ging es um die Verzinsung alter Prämiensparverträge. Die Bafin setzte eine Allgemeinverfügung auf – über eintausend Kreditinstitute legen Widerspruch ein.
09.09.2021 - 15:29 Uhr Kommentieren
Einig Verträge enthalten Klauseln, die Geldhäusern das Recht einräumten, die zugesicherte Verzinsung einseitig zu ändern. Quelle: Reuters
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Einig Verträge enthalten Klauseln, die Geldhäusern das Recht einräumten, die zugesicherte Verzinsung einseitig zu ändern.

(Foto: Reuters)

Bonn Im Streit um die Verzinsung alter Prämiensparverträge könnte vielen Verbrauchern die Zeit davonlaufen. Die Finanzaufsicht Bafin machte am Donnerstag öffentlich, dass gegen ihre Allgemeinverfügung in dieser Sache bereits mehr als 1100 Kreditinstitute Widerspruch eingelegt haben.

Diese Banken müssen nun vorerst ihre Kunden nicht über die unwirksamen Zinsanpassungsklauseln informieren und ihnen auch kein neues Angebot zur Zinsberechnung machen. Die entsprechende Allgemeinverfügung der Bafin könne vorerst nicht umfassend vollzogen werden, teilte die Behörde mit.

Es geht um langfristige Prämiensparverträge, die zwischen 1990 und 2010 angeboten wurden. Diese enthalten Klauseln, die Geldhäusern das Recht einräumten, die zugesicherte Verzinsung einseitig zu ändern. Der Bundesgerichtshof hatte die Klauseln 2004 für unwirksam erklärt und sich in späteren Entscheidungen zu den Anforderungen geäußert.

Details sind aber weiter umstritten – und die in der Deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen fünf großen Bankenverbände sind der Auffassung, das BGH-Urteil angemessen umgesetzt zu haben.

Die Bafin bleibt bei ihrer Rechtsauffassung und geht davon aus, dass ihre Allgemeinverfügung vor Gericht Bestand haben wird. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung kann es allerdings Jahre dauern, so dass die Ansprüche mancher Kunden auf korrekte Zinszahlungen zu verjähren drohen. Um dies zu vermeiden, müsse möglicherweise auf zivilrechtlichem Weg geklagt werden, riet die Bafin. Rechtliche Beratung gebe es bei Anwälten und den Verbraucherzentralen.

Mehr: Bafin: Strenge Regeln für Aktienkäufe schrecken kaum Bewerber ab

  • dpa
Startseite
Mehr zu: Sparverträge - Streit um Prämiensparverträge: Kunden müssen sich selbst kümmern
0 Kommentare zu "Sparverträge: Streit um Prämiensparverträge: Kunden müssen sich selbst kümmern"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%