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GastkommentarClemens Fuest: Der Staat sollte beim steuerlichen Verlustrücktrag die Obergrenze erhöhen

Unternehmen können aktuelle Verluste mit steuerlichen Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen. Eine deutliche Erweiterung hätte erhebliche Vorteile.Clemens Fuest 25.10.2020 - 13:06 Uhr Artikel anhören

Der Autor ist Präsident des Ifo-Instituts.

Foto: Imago, Handelsblatt Montage

Die Corona-Pandemie hat die deutsche Wirtschaft in eine schwere Rezession gestürzt. Im Laufe des Sommers hat die Konjunktur sich erholt, aber wachsende Infektionszahlen lassen befürchten, dass der Herbst schwierig wird. Die Bundesregierung hat viel Geld mobilisiert, um die Konjunktur zu stützen.

Angesichts wachsender Staatsschulden ist es besonders wichtig, dass die Konjunkturhilfen zielgenau sind und die Staatskasse nicht mehr belastet wird als unbedingt nötig. Bei diesen Anforderungen ist es erstaunlich, dass die Bundesregierung ein Instrument nur sehr zögerlich einsetzt: den steuerlichen Verlustrücktrag.

Dieses Instrument wirkt eher technisch, hat aber gerade in der aktuellen Krise erhebliche Bedeutung. Die derzeit geltende Beschränkung der Verlustverrechnung verstärkt die Krise, denn sie belastet gerade Unternehmen, die vor der Krise positive Erträge erwirtschaftet haben und nun krisenbedingt Verluste erleiden. Folgendes Beispiel macht das deutlich.

Der Verlustrücktrag erlaubt es Unternehmen, im Jahr 2020 erlittene Verluste mit steuerpflichtigen Gewinnen des Jahres 2019 zu verrechnen. Vor der Krise war der Verlustrücktrag auf eine Million Euro beschränkt. Man betrachte eine Kapitalgesellschaft, die im Jahr 2019 zehn Millionen Euro Gewinn erzielt hat und 2020 einen Verlust in gleicher Höhe erleidet, in beiden Jahren zusammen also nichts verdient hat.

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