Gastkommentar: Präzedenzloser Kniefall im Handelsstreit
Die Europäische Kommission setzt alles daran, um die von der US-Regierung angedrohte Erhöhung von Zöllen auf die meisten analogen Produkte auf 50 Prozent ab dem 9. Juli noch abzuwenden. Das ist ohne Frage begrüßenswert. Doch es wäre fatal, wenn sie dafür die Interessen der digitalen Wirtschaft opfern würde. Genau das droht einem Bericht des Handelsblatts vom 26. Juni 2025 zufolge.
Danach sollen die großen US-Tech-Unternehmen ein Mitspracherecht bei der Anwendung des Digital Markets Act (DMA) erhalten. Über einen gemeinsamen Ausschuss könnten sie dem Artikel zufolge bestehende Regeln lockern, ihre Durchsetzung für sie einfacher gestalten oder geplante neue Verschärfungen der Tech-Regulierung zeitlich strecken.
Das klingt vielleicht harmlos und die Verhandlungen sind von offizieller Seite auch noch nicht bestätigt. Aber schon der Verdacht, dass mit dem DMA ein Kronjuwel der EU-Gesetzgebung zur Verhandlungsmasse im Zollstreit degradiert wird, sollte alle Alarmglocken schrillen lassen. Im Ergebnis wäre es ein präzedenzloser Kniefall mit der europäischen Digitalwirtschaft als Kollateralschaden. Es würde die Branche um Jahre zurückwerfen. Stand heute entscheiden allen voran US-amerikanische Tech-Unternehmen, was europäische Verbraucher sehen und kaufen. Sie dominieren die zentralen Informations- und Kommunikationsplattformen des digitalen Zeitalters.
Vertrauensverlust der EU-Kommission
Mit der „Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor“, wie der DMA vollständig heißt, arbeitet die EU seit 2021 daran, die über Dekaden hinweg monopolisierten Märkte wieder dem Wettbewerb zuzuführen. Sie verpflichtet die sogenannten Gatekeeper unter anderem, sich auf ihren Plattformen nicht selbst zu begünstigen, und verbietet es, Geschäftskunden vom Zugang zu Endkunden abzuschneiden. Zu diesen Torwächtern zählen im Übrigen nicht nur große US-Konzerne, sondern auch Bytedance (TikTok) und Booking.com.
Die Durchsetzung dieser Pflichten überwacht allein die Europäische Kommission. Diese Bündelung der Kompetenzen sollte dazu beitragen, Wettbewerb und Innovation der europäischen Digitalwirtschaft zu fördern. Doch nun droht das Gegenteil. Ein Rückschritt nicht nur für die Digitalbranche, sondern auch ein Vertrauensverlust in die Unabhängigkeit und Standfestigkeit der Europäischen Kommission. Und das in einer Zeit, in der US-Wettbewerbsbehörden zentrale Gedanken des DMA aufgreifen, um den digitalen Wettbewerb im eigenen Land sicherzustellen.
Es ist sehr gut nachvollziehbar, dass den großen US-Tech-Unternehmen diese Bestrebungen ein Dorn im Auge sind. Und es war äußerst geschickt von ihnen, auf dessen Basis verhangene Bußgelder in der EU als Zölle zu deklarieren und so die Unterstützung der Trump-Administration zu mobilisieren. Dabei sind Bußgelder im Rahmen des DMA rechtsstaatlich vorgesehene Sanktionen für Firmen, die sich vorsätzlich nicht an das Gesetz halten – vergleichbar mit Wettbewerbsstrafen weltweit.
Verbraucher wären die Verlierer
Die derzeit offenbar erwogene Aufweichung des DMA beschränkt zudem die Rechte und Auswahl der Verbraucherinnen und Verbraucher und liefert sie der Dominanz weniger marktbeherrschender Anbieter aus. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Genauso wenig wie ein geringerer Wettbewerb bei digitalen Diensten. Wir brauchen mehr Wettbewerb und mehr Innovationen, um das Wachstum in Europa zu fördern und zu alter Stärke zurückzufinden. Die großen US-Tech-Konzerne werden, ja sollten hierbei weiter eine wichtige Rolle spielen. Aber sie müssen sich demselben Wettbewerb stellen wie ihre europäischen Konkurrenten. Genau das bezweckt der DMA.
Wer den DMA infrage stellt, um den Export analoger Produkte zu sichern, denkt zu kurzfristig. Mehr noch: Er erschüttert das Vertrauen in EU-Recht und destabilisiert das innereuropäische Gefüge, das auf gemeinsamer Rechtsbindung basiert. Die Durchsetzung von Gesetzen zur Sicherung des Wettbewerbs darf nicht zum Spielball der Handelspolitik verkommen. Die Interessen der traditionellen Exportindustrie und der neuen digitalen Branchen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Stattdessen sollte es darum gehen, den Wettbewerb auf allen Wertschöpfungsebenen in allen Branchen zu fördern – egal ob analog oder digital. Wettbewerb ist keine Verhandlungsmasse, weder in Brüssel noch in Washington.
Die Autoren: Sebastian Dettmers ist CEO von Stepstone, Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Höppner von der Kanzlei Hausfeld und Verena Pausder, Vorsitzende des Bundesverbands Deutsche Startups