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GastkommentarWird nach der Bundestagswahl die Rechnung der Pandemie präsentiert?

Die Coronakrise belastet Unternehmer, Selbstständige und Arbeitnehmer höchst unterschiedlich. Wie könnte ein Lastenausgleich aussehen? Ein Vorschlag von Wolfram F. Richter. 29.01.2021 - 07:00 Uhr Artikel anhören

Wolfram F. Richter ist Professor für Öffentliche Finanzen an der TU Dortmund und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen.

Foto: Technische Universität Dortmund

Auszugehen ist davon, dass die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im kommenden Bundestagswahlkampf das beherrschende Thema sein werden. Zwar kann man einwenden, dass Deutschland relativ glimpflich durch die Krise gekommen ist. Jedenfalls hat es andere Länder härter getroffen.

So schrumpfte das deutsche Bruttoinlandsprodukt 2020 im Vergleich zu 2019 um fünf Prozent, während Frankreich und Italien nach Schätzungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Rückgänge von 9,1 Prozent erlitten und Großbritannien sogar von 11,2 Prozent.

Die vergleichsweise moderate Zahl für Deutschland spiegelt indes lediglich durchschnittliche Verhältnisse wider. Hinter ihr verbirgt sich eine große Spreizung der persönlichen Einkommensverluste. Auf der einen Seite gibt es Erwerbstätige, die um ihre Existenz fürchten müssen, wozu insbesondere Selbstständige im Kulturbereich und Tourismus sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe zählen dürften. Auf der anderen Seite gibt es sogar Krisengewinner wie etwa im Transportgewerbe und im Onlinehandel.

Wo immer Existenzen auf dem Spiel standen und stehen, zeigte sich die Politik bemüht, großzügig und unbürokratisch zu helfen. Die Corona-Hilfen für gewerbliche und freiberufliche Unternehmen stellen sogar das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik dar. Nicht alles ist unmittelbar ausgabewirksam.

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