Lars Felds Ordnungsruf: Der große Griff in die Staatskasse
In diesen Tagen entscheidet sich die Finanzpolitik für diese Legislaturperiode in Deutschland. Es gilt nicht nur, einen Bundeshaushalt für das laufende Jahr zustande zu bringen. Zugleich muss der Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 auf den Weg gebracht werden.
Hinzu kommen soll der sogenannte Wachstums- oder Investitionsbooster, der im Zuge einer Steuerreform Mindereinnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe für Bund, Länder und Gemeinden bedeutet.
Schließlich müssen die Rahmenbedingungen für das „Sondervermögen Infrastruktur“ festgelegt werden, die ebenfalls alle drei die staatliche Ebene betreffen.
Hier zeigt sich ein Grundproblem der Finanzpolitik: Der staatliche Gesamthaushalt ist eine gemeinschaftliche Ressource; dies gilt horizontal wie vertikal.
Der Bundeshaushalt für 2025 und 2026 enthält einerseits die Einnahmen aus Steuern, Gebühren, Beiträgen und Privatisierungserlösen, andererseits die Ausgaben des Bundes, die von den verschiedenen Ministerien (Ressorts) verantwortet werden, also für Arbeit und Soziales, Verteidigung und so weiter.
Im Saldo resultiert ein Defizit, das über Neuverschuldung finanziert wird. In allen Ministerien überwiegen die Ausgabenwünsche die vom Bundesfinanzministerium (BMF) zu definierenden Ausgabenmöglichkeiten. Kein Ministerium berichtet dem BMF von sich aus, dass es weniger Geld braucht.
Dadurch entsteht ein Allmendeproblem, weil jedes Ressort versucht, möglichst viel vom verfügbaren Bundeshaushalt zu erhalten, ohne die Auswirkungen auf das gesamte Haushaltsvolumen zu berücksichtigen. Am Ende eines solchen Prozesses kommt es zu übermäßigen Ausgaben, zu einer horizontalen, weil auf derselben staatlichen Ebene angesiedelten Übernutzung der gemeinschaftlichen Ressource Bundeshaushalt. Diese Betrachtung gilt ähnlich für Steuervergünstigungen, etwa die ermäßigten Umsatzsteuersätze.
Eingeschränkte Steuerautonomie
Eine solche Übernutzungsproblematik zeigt sich zudem auf der Landesebene, wenn die Landesministerien zu viel ausgeben. Hinzu tritt das vertikale Problem, dass Bund, Länder und Gemeinden auf den gemeinsamen Topf der verfügbaren Steuereinnahmen zugreifen.
Der deutsche Föderalismus ist durch eine vernachlässigbare Steuerautonomie der Länder gekennzeichnet. Die Gemeinschaftssteuern – Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer – dominieren mit gut 75 Prozent das Gesamtsteueraufkommen. Dies führt dazu, dass ein Übernutzungsproblem vor allem zwischen Bund und Ländern auftritt.
Dieses Übernutzungsproblem zeigt sich aktuell in den verschiedensten Facetten. So fällt es dem neuen Bundesfinanzminister offenbar schwer, die Haushaltswünsche der Ministerien unter den Hut der verfügbaren Mittel zu bringen. Zudem muss ein neues Ministerium mit Personalaufwuchs finanziert werden, sollen neue Zuständigkeiten in verschiedenen Ressorts personell ausgestattet sein.
Statt Personalabbau steht für den Bürokratieabbau ein Personalaufbau an. Zu allem Überdruss wollen die Länder eine Kompensation der durch die geplante Steuerreform verursachten Mindereinnahmen für sich und ihre Gemeinden.
Die Schuldenbremse muss man auch nutzen
Die Schuldenbremse war ein Mechanismus zur Disziplinierung dieser Wünsche; sie war ein Hilfsmittel für den Bundesfinanzminister, um seine Ministerkolleginnen und -kollegen sowie die 16 Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder auf solide Finanzen einzuschwören.
Wenn man als Finanzminister eine solche Hilfestellung nicht goutiert, braucht man eigenes Verhandlungsgeschick – oder startet den Versuch, neue Lücken im Regelwerk kreativ auszunutzen, etwa indem das Kriterium der Zusätzlichkeit für das Sondervermögen Infrastruktur oder die Definition der Verteidigungsausgaben so gedehnt werden, dass genügend Spielräume über die nicht mehr der Schuldenbremse unterliegenden Mehrausgaben entstehen.
Am besten sind die Länder dran, da sie sich nicht nur neu mit 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verschulden dürfen, sondern die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur ihnen laut Grundgesetz „auch“ für Investitionen, aber eben genauso für Konsum- oder Transferausgaben zur Verfügung stehen.
Am schlechtesten stehen die Städte und Gemeinden in diesem Gefüge da, weil Bund und Länder ihnen regelmäßig zusätzliche Sozialausgaben ohne Gegenfinanzierung aufbürden und sie daher nicht mehr in der Lage sind, die notwendigen Erhaltungsinvestitionen für ihre Infrastruktur zu leisten.
Dass irgendeine Finanzoperation, die in diesen Tagen ausgedacht wird, dieses Problem behebt, ist nicht zu erwarten. Es müsste grundsätzlich angegangen werden.