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Lars FeldImmer wieder Steuererhöhungen – und immer wieder derselbe Fehler

Andere Länder senken Steuern, Deutschland bleibt Spitzenreiter bei Einkommensteuer, Sozialabgaben und Unternehmenssteuern. Dafür zahlt es einen hohen Preis.Lars P. Feld 29.08.2025 - 07:47 Uhr Artikel anhören
Lars Feld hält die Höhe der Steuerbelastung im internationalen Wettbewerb für ein Hemmnis für Investitionen. Foto: Patrick Seeger/dpa Foto: dpa

Und täglich grüßt das Murmeltier. In steter Vorhersehbarkeit fordert die Sozialdemokratie Steuererhöhungen. In keinem einzigen der vergangenen vier Wahlkämpfe überzeugte dies die Wählerschaft. Da sich jetzt abzeichnet, dass die vorhandenen Einnahmen trotz enormer Neuverschuldung nicht ausreichen, fällt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) wieder nichts anderes ein, als eine Steigerung der Einnahmen über eine höhere Steuerbelastung.

Dabei ist die Höhe der Steuerbelastung im internationalen Wettbewerb ein Hemmnis für Investitionen. Im Vergleich der OECD-Länder ist die Belastung der Kapitalgesellschaften mit der deutschen Körperschaft- und Gewerbesteuer eine der höchsten.

Wichtige Wettbewerber wie die USA schicken sich an, ihre Steuerbelastung für Unternehmen weiter zu reduzieren. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind unter Berücksichtigung von Lohn- und Einkommensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträgen in Deutschland ebenfalls hoch belastet. Gemäß den Berechnungen der OECD bildet Deutschland hinter Belgien und nahezu gleichauf mit Österreich das Spitzentrio der Belastung.

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Immer wieder wird behauptet, dass Kapitaleinkommen in Deutschland niedriger belastet sind als Arbeitseinkommen. Dies trifft nicht zu, sofern man die Belastung bis zum Anteilseigner berücksichtigt. Körperschaft- und Gewerbesteuer belasten Unternehmensgewinne im Durchschnitt mit rund 30 Prozent, ausgeschüttete Gewinne zusätzlich mit Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag, sodass insgesamt eine Belastung von über 50 Prozent zustande kommt.

Diese liegt etwas höher als die Spitzenbelastung der Einkommensteuer und ähnlich hoch wie die Durchschnittsbelastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Einkommensteuer und Beiträgen zur Sozialversicherung. Auf Zinseinkünfte fallen niedrigere Steuern an, da Zinsausgaben beim Unternehmen abzugsfähig sind.

Nur mit Mühe kann sich die Bundesregierung bisher dazu durchringen, die Unternehmen zu entlasten. Ab diesem Jahr können Unternehmen bewegliche Güter des Anlagevermögens für drei Jahre zu 30 Prozent degressiv abschreiben. Ab dem Jahr 2028 soll der Körperschaftsteuersatz jährlich um einen Prozentpunkt sinken. Die vergünstigten Abschreibungen senken die effektive Steuerbelastung der Unternehmen, führen für sich genommen aber vor allem zu einem Vorziehen von Investitionen. Eine Standortverbesserung wird erst mit der Steuersatzreduktion erreicht – allerdings etwas weiter in der Zukunft, als man sich dies wünschen würde.

Falsche Debatte um Spitzensteuer

Leider wird bei der Diskussion um den Spitzensteuersatz der Einkommensteuer vergessen, dass diese ebenfalls eine Steuer auf Unternehmensgewinne von Personengesellschaften, Einzelunternehmern und Selbständigen ist. Eine Erhöhung würde deren Investitionstätigkeit belasten – keine gute Idee, wenn dies die wesentliche Strukturschwäche ist. Allenfalls ließe sich eine Streichung des Soli mit Überführung in den Einkommensteuertarif vorstellen. Dadurch bliebe die Steuerbelastung im Wesentlichen gleich, abgesehen von Unterschieden im Familienleistungsausgleich. Für den Bund entstünde dadurch aber eine weitere Belastung, weil den Ländern und Gemeinden vom Aufkommen der Einkommensteuer 45 Prozent beziehungsweise 15 Prozent zustehen, während der Bund das Aufkommen des Solidaritätszuschlags ausschließlich erhält.

Bleibt die Behauptung, Vermögen würden in Deutschland zu niedrig belastet. Zieht man dazu den internationalen Vergleich heran, so geht dies im Wesentlichen darauf zurück, dass die Grundsteuer hierzulande noch relativ moderat ausfällt.

Wer sich aber näher mit der gerade erst vollzogenen Grundsteuerreform und ihren Auswirkungen auf Hauseigentümer und Mieten beschäftigt, lässt davon lieber die Finger. Massive Erhöhungen dieser Bestandssteuer sind für die Betroffenen kaum zu verkraften. Zudem ist die Grundsteuer eine Gemeindesteuer und hilft dem Bund in Haushaltsfragen nicht.

Die Wiedereinführung der Vermögensteuer hat ein ähnliches Problem wie die Erbschaftsteuer. Sie ist kompliziert und muss die verfassungsrechtliche Vorgabe einhalten, verschiedene Vermögensarten im Grundsatz gleich zu behandeln. Die Vermögensteuer belastet dann die Gewinne der Unternehmen – mit negativen Effekten auf Investitionen. Ähnliches gilt für die Erbschaftsteuer, vor allem wenn sie in die Substanz der Unternehmen eingreift. Diese zu schonen, war das Ergebnis der letzten beiden Reformen.

Es ließe sich hier eine niedrige Steuer auf Betriebsvermögen ohne diese Schonungen vorstellen. Dazu müssten weitreichende Stundungsregeln greifen. Das Vertrauen der Unternehmen, dass ein niedriger Steuersatz im Zeitablauf gleichbleibt, ist jedoch zu Recht gering.

Und wiederum gilt: Das Aufkommen der Vermögen- und der Erbschaftsteuer steht den Ländern zu. Wer meint, diese würden an anderer Stelle auf Finanzmittel des Bundes verzichten, bewegt sich jenseits politischer Realitäten der Bund-Länder-Beziehungen.

Verwandte Themen Steuerpolitik Deutschland OECD Einkommensteuer Steuern

Mehr: Der Traum vom ökonomischen Perpetuum mobile

Erstpublikation: 25.08.2025, 15:57 Uhr.

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