Kommentar: Das Märchen von der gerechten Grundsteuer

Es ist ein bürokratischer Irrsinn, dass in Deutschland acht verschiedene Modelle für die Berechnung der Grundsteuer existieren – nach der Reform wohlgemerkt, die zum Jahresstart in Kraft getreten ist!
Selbst Fachleute haben Schwierigkeiten, das Zusammenwirken von verschiedenen Faktoren wie Grundsteuerwert, Steuermesszahl oder Bodenrichtwert nachzuvollziehen, die je nach Ort jeweils unterschiedlich zusammengewürfelt werden, um die Grundsteuer für die bundesweit rund 35 Millionen Immobilien festzusetzen. Die anhängigen Verfahren beim Bundesfinanzhof belegen das auf verdrießliche Weise.
Noch viel bedrückender ist die Erkenntnis, dass offenbar alle bei der Reform der Grundsteuer formulierten Ziele verfehlt wurden. Zumindest deutet das aktuelle Grundsteuerranking des Instituts der Deutschen Wirtschaft im Auftrag des Eigentümerverbands Haus & Grund mit ersten Zahlen nach der Reform darauf hin.
Einfach, gerecht und aufkommensneutral sollte es nach der Reform zugehen. Aber: Einfach kann die Grundsteuer schon mit Blick auf die acht Modelle nicht sein. Gerecht – so wie es das Bundesverfassungsgericht vor sieben Jahren eingefordert hat, als es das bis dato geltende Grundsteuerrecht für verfassungswidrig erklärte – wirkt die Reform auch nicht. Denn bei vergleichbaren Immobilien und Grundstücken wird die Grundsteuer laut den Daten mit einer Spannbreite von 258 Euro (Zwickau) bis 1377 Euro (Tübingen) festgesetzt.
Vielerorts mehr als verdoppelt
Und „aufkommensneutral“, wie es die Regierung versprach, wurde die Grundsteuer auch nicht ausgestaltet: In den 100 größten Städten ist die Jahresgrundsteuer im Schnitt gestiegen, vielerorts haben sich die Beträge im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Das spricht nicht dafür, dass die Einnahmen einer Kommune in etwa so hoch sind wie vor der Reform.
Viele Städte und Gemeinden haben die Hebesätze angehoben, mit denen sie letztlich die Höhe der Grundsteuer selbst bestimmen können. Das mag mit Blick auf die angespannte Finanzlage verständlich sein. Konkret bedeutet das eine Steuererhöhung für die Eigentümer – damit aber auch eine höhere Belastung für die Mieter über die Betriebskosten. Die Hebesätze zu senken, wäre ein erster Schritt zu mehr Realität. Vielleicht muss am Ende aber doch eine neue Bemessungsgrundlage her.