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KommentarEs ist höchste Zeit für ein AfD-Verbotsverfahren

Nun ist es amtlich: Die gesamte AfD ist eine rechtsextremistische Partei. Das muss Konsequenzen haben. Es liegt nahe, jetzt alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Demokratie zu schützen.Dietmar Neuerer 02.05.2025 - 13:04 Uhr
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AfD-Unterstützer vor der Europawahl 2024: Entscheidend wird nun sein, wie sich die neue schwarz-rote Koalition positioniert. Foto: Reuters

Die Entscheidung des Verfassungsschutzes, die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen, war absehbar. Die Partei hat sich in den vergangenen Jahren zusehends radikalisiert. Und die Parteispitze, allen voran Alice Weidel, hat die Extremisten in den eigenen Reihen gewähren lassen.

Den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke, dessen Landesverband bereits als rechtsextrem eingestuft wurde, wollte sie 2017 aus der Partei ausschließen. Heute sagt sie über ihn: „Wir haben ein gutes Verhältnis, ein Arbeitsverhältnis.“ Gemeinsam treten sie auf Kundgebungen auf. Und Weidel übernimmt große Teile seiner Ideologie und Rhetorik.

» Lesen Sie auch: Verfassungsschutz legt sich fest – AfD ist gesichert rechtsextremistisch

Die Wählerinnen und Wähler hat die verfassungsfeindliche Entwicklung der Partei bisher nicht weiter gestört. Im Gegenteil – die AfD ist im Bundestag zur zweitstärksten Kraft aufgestiegen – und hat in einzelnen Umfragen die Union sogar schon überholt. Das alles darf aber nicht davon abhalten, den Staat wehrhaft gegen die Partei in Stellung zu bringen.

Wer erwiesenermaßen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt, darf sich nicht wundern, wenn der Rechtsstaat alles tut, um diese Grundordnung zu verteidigen. Und dazu gehört nun ohne Zweifel, dass ernsthaft ein Verbotsverfahren gegen die AfD geprüft wird.

Dass die Hürden für das Verbot einer Partei hoch sind, liegt auf der Hand. Die Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht, das allein nach den Maßstäben des Grundgesetzes urteilt.

Kommentar – Contra

Wer die AfD verbieten will, zeigt damit ein erbärmliches Eingeständnis

Thomas Sigmund

Das heißt: Die AfD müsste sich nachweislich gegen die Prinzipien und Werte der in der Verfassung festgeschriebenen freiheitlich-demokratischen Grundordnung richten, diese in aktiv-kämpferischer Weise beseitigen wollen und dabei auch eine gewisse Aussicht auf Erfolg haben.

Alle demokratischen Parteien müssen jetzt zusammenstehen

Ob das im Fall der AfD zutrifft, lässt sich erst im Rahmen eines Verfahrens klären. Zumindest hat der Verfassungsschutz ausreichend Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei gefunden – und damit die Erfolgsaussichten eines möglichen Verbots wohl eher begünstigt.

Verwandte Themen AfD Alice Weidel Bundesverfassungsgericht Koalition

Entscheidend wird nun sein, wie sich die neue schwarz-rote Koalition positioniert. Der Umgang mit der AfD muss einvernehmlich geklärt werden.

Eine Normalisierung des Verhältnisses zu der Partei, wie zuletzt vom designierten Unionsfraktionschef Jens Spahn angeregt, ist nicht zielführend. Alle demokratischen Parteien müssen jetzt zusammenstehen und eine klare Marschrichtung vereinbaren.

Mehr: Wird die AfD jetzt verboten? Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Gutachten des Verfassungsschutzes

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