Kommentar: Manche Arbeitgeber haben ihre Beschäftigten lieber im Büro – und das ist ihr gutes Recht
Manche Arbeitgeber haben ihre Beschäftigten eben lieber im Büro und nicht – wie im Ikea-Katalog – mit Kuscheldecke in der heimischen Polstergarnitur.
Foto: dpaFriedrich Merz musste viel Prügel einstecken für seinen Satz. „Wir müssen ein bisschen aufpassen, dass wir uns nicht alle daran gewöhnen, dass wir ohne Arbeit leben können“, sagte der Kandidat für den CDU-Vorsitz, als die Bundesregierung die erneute Verlängerung der Kurzarbeit beschloss.
Der Unterton, Millionen von Kurzarbeitern täten nichts lieber, als bei reduzierten Bezügen zu Hause zu sitzen, kam zu Recht nicht gut an. Aber etwas umformuliert ergibt der Satz von Merz durchaus Sinn: Wir Arbeitnehmer müssen ein bisschen aufpassen, dass wir uns nicht alle daran gewöhnen, dass wir allein nach unseren Bedingungen arbeiten können.
Neuestes Beispiel ist das von Arbeitsminister Hubertus Heil geplante Recht auf Homeoffice, mit dem der SPD-Politiker der „neuen Normalität“ aus Corona-Zeiten jetzt ein rechtliches Fundament geben will. 24 Tage im Jahr sollen Beschäftigte auf Wunsch von zu Hause arbeiten können, wenn nicht nachvollziehbare organisatorische oder betriebliche Gründe dagegensprechen. Schöne neue Arbeitswelt – für die Beschäftigten.
Aber wir müssen aufpassen, dass wir das „Soziale“ in der Sozialen Marktwirtschaft, die die Grundlage unseres Wohlstands ist, nicht überstrapazieren. Friedrich Merz ist trotz manch verbaler Entgleisung bei Wirtschaftslenkern auch deshalb so populär, weil er zu den wenigen gehört, die immer wieder an die Bedeutung der unternehmerischen Freiheit erinnern. Und zu dieser Freiheit gehört eben auch, dass Unternehmer Arbeitsort und Arbeitszeit ihrer Angestellten bestimmen können.
Das heißt nicht, dass Arbeitnehmer der Willkür des Chefs ausgeliefert sind. Ist ein Kind krank, darf jeder Elternteil bis zu zehn Tage im Jahr zu Hause bleiben. Um Hilfe in einem akuten Pflegefall zu organisieren, können Angehörige ebenfalls bis zu zehn Tage der Arbeit fernbleiben.
In vielen Fällen erlauben Gleitzeitregelungen auch bei einer Präsenzkultur, dass Eltern Kinder zur Kita bringen oder von dort abholen können. Die großen und kleinen Probleme und Notfälle, die das Leben bereithält, lassen sich also längst auch ohne Recht auf Homeoffice meistern.
Brauchen wir also wirklich ein Gesetz, damit Arbeitnehmer ein Paket entgegennehmen oder Handwerker empfangen können, wie Heil im Interview mit der „Bild am Sonntag“ sagte? Das ist – mit Verlaub – lächerlich. Auch Schichtarbeiter müssen solche Erledigungen neben der Arbeit hinbekommen.
Rattenschwanz von Folgegesetzen
Ein verbrieftes Recht auf Homeoffice lässt einen Rattenschwanz von Folgegesetzen erwarten. Es wird nicht lange dauern, bis auch Krankenschwestern, Bandarbeiter, Bäcker und andere Berufsgruppen, für die das Homeoffice keine Option ist, einen Ausgleich verlangen werden.
Die Zweiklassengesellschaft zwischen Büromenschen und anderen Beschäftigten gibt es in fast jedem Industrieunternehmen. Dem Betriebsfrieden ist es sicherlich nicht förderlich, wenn die einen ein weiteres Zückerchen bekommen und die anderen leer ausgehen. Gerade der SPD als alter Arbeiterpartei muss das eigentlich bewusst sein.
Außerdem stellen sich irgendwann Anschlussfragen, die der Arbeitsminister heute noch kleinredet – von der ergonomischen Gestaltung des heimischen Schreibtisches über Gefahren der Nutzung privater Rechner für die Datensicherheit des Unternehmens bis hin zur Frage, was Arbeitnehmer steuerlich geltend machen dürfen, wenn sie alle zwei Wochen die heimische Küche als Arbeitszimmer nutzen.
Das geplante Recht auf Homeoffice ist der zweifelhafte Versuch, eine Wohlfühlkultur von oben zu verordnen. Wie so oft plant die Politik ein Gesetz für Großunternehmen und die Großstadt, das an der Lebenswirklichkeit vieler kleiner und mittelständischer Unternehmer im ländlichen Raum vorbeigeht und ihnen zusätzliche Bürokratie beschert.
Manche Arbeitgeber haben ihre Beschäftigten eben lieber im Büro und nicht – wie im Ikea-Katalog – mit Kuscheldecke in der heimischen Polstergarnitur. Das ist ihr gutes Recht, und sie werden im Zweifel auch eine Begründung dafür finden, wenn im Gesetz nicht ganz klare Bedingungen für eine Ablehnung des Homeoffice-Wunschs der Beschäftigten formuliert werden.
Verantwortungsvolle Unternehmer wissen ohnehin, dass sie ihren Arbeitnehmern da, wo es möglich ist, Freiräume geben müssen – und die meisten tun das auch längst. Sonst findet nämlich irgendwann, wenn die Wirtschaft nach Corona wieder anzieht und die Fachkräfteproblematik sich erneut verschärft, eine Abstimmung mit den Füßen statt.
Ob auf Corona aber überhaupt eine nachhaltige Erholung folgt und unser Wohlstand gesichert werden kann, hängt ganz entscheidend vom Fortbestand und dem Wohlergehen gerade der unzähligen kleinen und mittleren Betriebe ab. Statt sie mit neuen Regelungen zu gängeln, sollte die Politik sich vielleicht auch wieder stärker um deren „Wohlfühlfaktor“ kümmern – und nicht nur um den der Beschäftigten. Auch ohne ein Recht auf Homeoffice ist die Marktwirtschaft nicht weniger sozial.