Kommentar: Vorsicht vor dem Brüssel-Effekt beim Thema Künstliche Intelligenz
Brüssel will einen „Goldstandard“ für die neue Technik entwickeln.
Foto: dpaDas Phänomen hat einen eigenen Namen: Wenn Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) über die Grenzen hinaus Wirkung zeigt, wird das „Brüssel-Effekt“ genannt. Auf den dürfte der Staatenverbund beim „AI Act“ hoffen, der Künstliche Intelligenz in zahlreichen Lebensbereichen regulieren soll.
Dass Europa die ebenso mächtige wie zukunftsträchtige Technologie im Sinne der eigenen Werte einheitlich regulieren will, ist einerseits richtig, bietet sie doch erhebliches Potenzial für Fehler und Missbrauch. Andererseits lässt der aktuelle Entwurf befürchten, dass die Politik damit die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Wirtschaft behindert – und so Wettbewerbern aus Übersee einen Vorteil verschafft.
Das Regelwerk mit seinen mehr als 120 Seiten sieht einen risikobasierten Ansatz vor: Je gefährlicher Anwendungen sind, desto strengere Vorgaben müssen die Anbieter erfüllen. Und was die Menschenrechte bedroht, wie Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, ist vollständig verboten.
Die Schwierigkeiten für die Wirtschaft lassen sich, erstens, auf das Handwerk zurückführen. Die Verordnung liest sich bislang an vielen Stellen schwammig, der Interpretationsspielraum ist damit groß. Das könnte so manches Entwicklungsprojekt bremsen oder gar stoppen.
Der Gesetzentwurf lässt, zweitens, an vielen Stellen technische Kompetenz vermissen. So ist die Definition Künstlicher Intelligenz sehr breit gefasst und schließt statistische Methoden sowie Such- und Optimierungsverfahren ein, die auch in vielen konventionellen Softwareprodukten zum Einsatz kommen.
Experten zweifeln an der Umsetzbarkeit der Gesetzgebung
Und dass Daten, mit denen die Algorithmen von Hochrisikoanwendungen trainiert werden, „repräsentativ, fehlerfrei und vollständig“ sein sollen, lässt jeden Data-Scientist mit dem Kopf schütteln: Das dürfte trotz aller Bemühungen Wunschdenken sein. Eine derartige Vorgabe dürfte nur mit einem enormen Aufwand umzusetzen sein.
>> Lesen Sie hier: RWE-Chef im Interview – „EU-Regulierung würgt den Wasserstoff-Hochlauf komplett ab“
Insgesamt ist der Entwurf, drittens, von einer Haltung durchdrungen, die den Fortschritt nicht eben fördert. Die Risiken stehen klar im Vordergrund, die Chancen werden unterbewertet. Das heißt am Ende, im Zweifel wird eher mehr reguliert als weniger. Das wiederum heißt: Große Unternehmen stellen vorsichtshalber ein paar Juristen mehr ein, um sich abzusichern – Mittelständler und Start-ups können das nur bedingt.
Die Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen dürften bald beginnen. Es ist zu hoffen, dass die Politiker neben der internationalen Reichweite ihrer Gesetzgebung auch die Effekte für die europäischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Blick haben.