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KommentarWie die Erbschaftssteuer 2023 einer heimlichen Steuererhöhung gleicht

Das Vertrauen in staatliche Institutionen ist ohnehin erschreckend niedrig – jetzt langt der Staat fast unbemerkt von der Öffentlichkeit zum Jahreswechsel beim Vererben zu.Thomas Sigmund 08.12.2022 - 13:24 Uhr Artikel anhören

Verlässlich war der Staat jahrelang bei der kalten Progression – erst 2023 geht es an den Abbau durch den nimmersatten Staat.

Foto: IMAGO/Metodi Popow

Über eine faire Besteuerung von Erbschaften gibt es seit Jahren Streit. Pro Jahr werden 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer betragen rund elf Milliarden Euro.

Kein Wunder, dass angesichts dieser Zahlen die Debatte über Freibeträge, Bewertungsabschläge und Verschonungen, insbesondere für Betriebsvermögen, nicht abreißt. Die einen polemisieren über Erbschaften als leistungsloses Einkommen. Die anderen verweisen darauf, dass dahinter eine zum Eigentum gewordene Lebensleistung steht. 

Viele Eltern wollen aber ihren Kindern das Haus vererben, das sie aufgebaut und erhalten haben. Das gilt auch für die vielen Handwerker und Familienunternehmer, die ihre Betriebe an ihre Nachkommen weitergeben wollen. Gerade an Weihnachten haben solche Gerechtigkeitsdebatten Hochkonjunktur.

Was allerdings mit dieser durchaus berechtigten Grundsatzdebatte um Gerechtigkeit nichts zu tun hat, ist eine aktuelle heimliche Steuererhöhung beim Vererben. Das Vertrauen in staatliche Institutionen ist ohnehin erschreckend niedrig. Ein Passus im Jahressteuergesetz dürfte diese Entwicklung weiter befeuern.

Erbschaftssteuer teils um einige Hundert Prozent erhöht

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit wird die Erbschaftsteuer zum 1. Januar teils um sage und schreibe einige Hundert Prozent erhöht. Hinter dem harmlos klingenden Satz „Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung“ verbirgt sich eine stille Steuererhöhung für jeden Bürger, dessen Immobilie in den letzten Jahren an Wert zugelegt hat.

>> Lesen Sie auch: So können Immobilieneigentümer die Steuern für eine Schenkung senken

Die Freibeträge für die Kinder reichen nun oft nicht mehr aus. Wer keinen Kredit aufnehmen will, muss das Haus der Eltern verkaufen. Anstatt die Freibeträge zu erhöhen, gibt es nun ein unwürdiges Schwarze-Peter-Spiel zwischen Bund und Ländern, wer dafür die Kosten übernimmt. 

Wer glaubt, das sei ein Einzelfall, irrt. Verlässlich war der Staat jahrelang bei der kalten Progression, einer schleichenden Steuererhöhung. Damit ist der Effekt gemeint, dass jemand durch eine Lohnerhöhung, die höchstens die Inflation ausgleicht, in einen höheren Steuertarif rutscht. Der Staat nimmt bis heute damit Milliarden ein, erst 2023 geht es an den Abbau durch den nimmersatten Staat.

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Ob heimlich oder schleichend: Der Steuerbürger fühlt sich dadurch in seinem Misstrauen bestätigt, dass das Versprechen der Ampelkoalition, die Steuern nicht zu erhöhen, nicht viel wert ist. Die Vorbereitungen dafür laufen ja auch schon offiziell auf Hochtouren. Der Sachverständigenrat, ein Beratergremium der Bundesregierung, plädiert für höhere Steuern und für einen Energie-Soli. SPD und Grüne sind sich bei der Umverteilung ohnehin einig. In diesem Fall aber ganz offen. 

Mehr: Wer seine Immobilie noch in diesem Jahr verschenken will, sollte auf diese drei Punkte achten

Erstpublikation: 6.12.22, 04:00 Uhr.

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