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Ausraster im Straßenverkehr„Alte Sau“ zehnmal teurer als „Bekloppter“

Dem Autonachbarn den Mittelfinger entgegen recken, ihm einen Vogel zeigen, oder mit Worten beleidigen: Nicht wenige Autofahrer tun das. Wird man angezeigt, kann das aber richtig teuer werden. 04.05.2016 - 13:33 Uhr Artikel anhören

Nerven behalten, auch wenns stressig wird, und lieber still in sich hineinfluchen. Unflätige Gesten und Beleidigungen können schnell teuer werden.

Foto: PR

Innere Ruhe, Ausgeglichenheit und Gelassenheit gehen vielen Menschen ab, sowie sie zu Verkehrsteilnehmern werden. Dann weicht Souveränität nur allzu oft kleinlichem Egoismus, gute Manieren werden durch schlechtes Benehmen ersetzt.

Die Folge sind Stress, Hektik und Aggressivität, die sich zunehmend in Beschimpfungen, Beleidigungen, Nötigungen bis hin zu körperlicher Gewalt niederschlagen. Dass damit häufig eine Straftat einhergeht, die richtig teuer werden kann, machen sich offenbar die Wenigsten klar.

Dabei sind sich die Bundesbürger ihrer zeitweiligen Erregbarkeit im Verkehr durchaus bewusst: In einer Untersuchung gaben jüngst immerhin 96 Prozent der befragten deutschen Autofahrer zu, hinter dem Steuer gelegentlich zu schimpfen und zu meckern.

Jeder Fünfte lässt sich demnach dazu hinreißen, seinen mobilen Mitmenschen eine Unfreundlichkeit mit auf den Weg zu geben. Ein Viertel der Autofahrer zeigt schon mal einen „Vogel“ und 14 Prozent scheuen auch vor dem „Stinkefinger“ nicht zurück. 

Doch solche „Ausraster“ können gefährlich sein, nicht nur weil sie gegebenenfalls auch Aggressivität auf der Gegenseite stimulieren. Eine Beleidigung im Straßenverkehr stellt eine Straftat nach Paragraph 18 im Sinne des Strafgesetzbuchs dar und kann somit eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe zur Folge haben. Und das betrifft verbale Entgleisungen ebenso wie beleidigende Gesten.

Es gibt zwar keinen festen Bußgeldkatalog für Beschimpfungen und beleidigenden Gesten. Aber ein Blick auf Gerichtsurteile lässt eine ungefähre Einschätzung zu, was entsprechende Verhaltensweisen kosten können. Ein kleiner Auszug aus dem „Kostenkatalog“ der Verunglimpfungen gefällig?

Für eine Beleidigung können Richter Strafen zwischen zehn und dreißig Tagessätzen verhängen. Letzteres entspricht einem Nettomonatsgehalt. Im Wiederholungsfall sind auch mehr Tagessätze möglich, eventuell sogar eine Haftstrafe.

Mit in die Bewertung hinein spielen die Umstände der Tat und, ob der Betreffende Erst- oder Wiederholungstäter ist. Punkte in Flensburg bekommt man für eine Beleidigung seit der Reform 2014 nicht mehr, da es sich nicht um einen sicherheitsrelevanten Verkehrsverstoß handelt.

Konkret ahnden Gerichte einen gestreckten Mittelfinger mit Geldbußen zwischen 600 Euro und 4000 Euro, Fingertippen an die Stirn kostet 750 Euro und für einen „Bekloppter“ sind 250 Euro sowie 2500 Euro für eine „alte Sau“ fällig.

Auch vermeintlich besonders clevere Rüpel, die ihre Beleidigungen in Formulierungen kleiden, wie „am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu Dir sagen“ gehen nicht straffrei aus. Im konkreten Fall wurden dafür 1.600 Euro fällig.

Beschimpfungen wie „leck mich doch“ oder „dumme Kuh“ wurden dagegen von den Gerichten mit rund 300 Euro belegt.

Besonders streng ahnden Richter Beschimpfungen von Staatsbediensteten wie Polizeibeamten, auch wenn es den Straftatbestand der „Beamtenbeleidigung“ so gar nicht gibt. Denn hierbei wird indirekt auch der Staat beleidigt. Deshalb erstattet in solchen Fällen der Ordnungshüter meist gemeinsam mit seinem Dienstherrn Anzeige.

Wer im Eifer der Auseinandersetzung einen Polizisten duzt, kann dafür schon mal 600 Euro zahlen. Aber auch wer beim seriösen „Sie“ bleibt, muss vorsichtig sein. Die Aussage „Sie sind ja krankhaft dienstgeil“ ist von einem deutschen Gericht mit 800 Euro bestraft worden. „Kasperleverein“ kostete einen Autofahrer 1.000 Euro, ebenso wie der „Wichtelmann“. Für „Raubritter“ und „Trottel in Uniform“ wurden 1.500 Euro fällig.

Allein aus Kostengründen, aber auch der eigenen Gesundheit und dem gemeinschaftlichen Auskommen miteinander im Straßenverkehr zuliebe, sollte man sich daher Entgleisungen hinter dem Steuer sparen und lieber mehr für die persönliche Entspannung und die allgemeine Deeskalation tun.

Dazu gehört allein schon, sich ins Gedächtnis zu rufen, dass Fehler menschlich sind und somit einem selbst ebenso unterlaufen können. Das feit einen allerdings nicht davor, hin und wieder auf einen rücksichtlosen Verkehrsteilnehmer zu treffen.

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Doch das verpflichtet niemand dazu, deswegen gleich in die Luft zu gehen, zumal dies in der Regel auch nicht weiterhilft. Und wer meint, so Stress abzubauen, ist häufig besser beraten, etwas mehr für seine eigene Gelassenheit zu tun als für die „Verkehrserziehung“ anderer. Auch darin sind sich die Experten einig: Wer sich im Straßenverkehr nicht aus der Ruhe bringen lässt, ist sicherer unterwegs.

 

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