AfD: Ex-Mitarbeiter von Politiker Krah wegen Spionage verurteilt
Dresden. Der ehemalige Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah, Jian G., ist wegen Spionage für China zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sah die geheimdienstliche Agententätigkeit des Deutschen in besonders schwerem Fall als erwiesen an.
Nach Einschätzung von Bundesanwalt Stephan Morweiser handelt es sich um „den bisher schwerwiegendsten Fall chinesischer Spionage in Deutschland“, der bisher aufgedeckt werden konnte.
Als Mitarbeiter in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament soll G. von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht haben. Außerdem habe er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen sowie chinesische Dissidenten ausgespäht.
In seinem letzten Wort hatte G. die Vorwürfe zurückgewiesen. „Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig“, sagte er beim vorletzten Verhandlungstermin in der vergangenen Woche. Sein Anwalt forderte einen Freispruch mangels hinreichender Beweise. Der Generalbundesanwalt hatte eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert.
Krah ist nicht überrascht von dem Urteil
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah ist nach eigenen Angaben nicht überrascht über das Urteil gegen seinen früheren Mitarbeiter. „Ich habe bereits unmittelbar nach der Festnahme die nötigen Konsequenzen gezogen und die Sicherheit in meinem Büro deutlich erhöht“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Ihm gehe geht es vor allem darum, Klarheit zu gewinnen über die Machenschaften, „deren Opfer ich geworden bin. Diesem Ziel bin ich durch den Prozess näher gekommen, weshalb ich ihn begrüße“, sagte Krah. Er werde nun die Begründung studieren. Absehbar werde sich auch der Bundesgerichtshof noch einmal mit dem Fall beschäftigen.
Mitangeklagte erhält Bewährungsstrafe
Mitangeklagt war auch G.s mutmaßliche Komplizin Yaqi X. Der Chinesin wurde vorgeworfen, als Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens am Flughafen Leipzig Daten zu Fracht, Flügen und Passagieren geliefert haben.
Sie hatte im Prozess die Weitergabe von Informationen eingeräumt, aber bestritten, von der Agententätigkeit gewusst zu haben. Das Gericht verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
Gegen Krah ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einem separaten Verfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Der Bundestagsabgeordnete hatte als Zeuge in dem Prozess angegeben, nichts von der Agententätigkeit und der Mitgliedschaft seines ehemaligen Mitarbeiters in Chinas Kommunistischer Partei gewusst zu haben.