AfD-Urteil: AfD scheitert gegen den Verfassungsschutz
Münster, Berlin. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das Gericht wies am Montag eine Berufungsklage der AfD gegen ein Urteil der Vorinstanz in Köln vom März 2022 zurück.
Der Verfassungsschutz darf damit auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Die Anwälte der Partei hatten bereits vor dem Urteil angekündigt, in die nächste Instanz zu ziehen.
Gerald Buck, Vorsitzender Richter des 5. Senats, betonte in der Begründung der Entscheidung, die Befugnisse des Verfassungsschutzes seien „keineswegs grenzenlos weit“, aber eine wehrhafte Demokratie dürfe auch kein „zahnloser Tiger“ sein. Der Verfassungsschutz habe bei seinen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt. Das Vorgehen sei mit dem Grundgesetz, dem Europarecht und dem Völkerrecht vereinbar.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte das Urteil. Der deutsche Rechtsstaat habe Instrumente, um die Demokratie vor Bedrohungen von innen zu schützen. „Genau diese Instrumente werden auch eingesetzt – und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden“, sagte sie.
Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang kommentierte das Urteil mit den Worten: „Die Sonne lacht heute über Köln. Die Sonne lacht über Münster. Die Sonne lacht für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.“ Seine Behörde habe gegen die AfD „auf ganzer Linie obsiegt“.
Führende AfD-Politiker, darunter der Bundesschatzmeister Carsten Hütter, hatten zuletzt die Meinung geäußert, der Verfassungsschutz werde politisch instrumentalisiert.
Das Urteil fällt mitten in den Wahlkampf für die Europawahl Anfang Juni und in die Vorbereitungen für die Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen. Die AfD ist Umfragen zufolge in den ostdeutschen Bundesländern besonders stark. Die Landesverbände Thüringen und Sachsen werden – wie auch jener in Sachsen-Anhalt – von den Verfassungsschutzbehörden dieser Bundesländer als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft.
AfD könnte nun auch als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft werden
Die AfD hatte sich in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten sogenannten „Flügel“ der Bundespartei und die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als extremistischen Verdachtsfall führt. Maßstab ist das Bundesverfassungsschutzgesetz.
Als nächste Stufe nach dem Verdachtsfall steht die Feststellung, dass die gesamte Partei eine gesichert extremistische Bestrebung ist. Im Fall der JA hat der Verfassungsschutz dies bereits erklärt und das Verwaltungsgericht Köln dies im Februar 2024 auch bestätigt. Vor dem OVG aber ging es jetzt noch nicht um diese Frage.
Das Gericht gab zwar zu bedenken, dass vor allem bei der Beobachtung einer besonders geschützten politischen Partei der Verfassungsschutz „hinreichend verdichtete Umstände“ vorlegen können müsse, die darauf hinweisen, dass eine Gruppierung möglicherweise Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung verfolge. Im Fall der AfD sahen dies die Richter indes als gegeben an.
Es gebe nach Überzeugung des Senats den begründeten Verdacht, „dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“, hieß es in der Begründung. Das sei laut Grundgesetz eine „unzulässige Diskriminierung“.
Der Politikexperte Johannes Hillje erklärte zu dem Urteil, dass damit, das „AfD-Märchen vom Verfassungsschutz als Regierungsschutz“ widerlegt sei. „Die AfD hat in den Prozess erhebliche Ressourcen gesteckt, eine Menge Material und Zeugen präsentiert – und dennoch verloren“, schrieb Hillje auf der Plattform X.
Offen blieb zunächst, welchen Einfluss das Urteil auf ein mögliches AfD-Verbot haben könnte. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte der Funke Mediengruppe, die Gerichtsentscheidung ebne „nicht automatisch den Weg zu einem Verbotsverfahren der AfD“. „Ein solches sollte man nur anstrengen, wenn man sich sehr sicher sein kann, dass es auch erfolgreich wäre.“
Am wichtigsten und überzeugendsten bleibe es, rechtspopulistische Parteien politisch zu bekämpfen und mit Argumenten zu entlarven, betonte Buschmann. „Das sollte der Anspruch der seriösen Demokraten bleiben.“
Faeser hatte zuletzt ein Parteiverbot als eine Option bezeichnet, „die unsere Verfassung vorsieht“, wenn die Radikalisierung der AfD weitergehe.
Der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz kündigte derweil an, im Bundestag so schnell wie möglich einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. „Mein Wunsch ist es, dass wir den Verbotsantrag noch vor der parlamentarischen Sommerpause einbringen“, sagte er „Zeit Online“.
Um den Antrag in den Bundestag einzubringen, braucht Wanderwitz fünf Prozent aller Abgeordneten, insgesamt also 37 Stimmen. Zusagen habe er bereits aus den Reihen der Union, SPD, Grünen und Linken, sagte Wanderwitz.
Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnte, ein Verbot der Partei sei „keine nachhaltige Lösung“. „Wir müssen die AfD inhaltlich stellen, um ihre Wähler wieder von der Demokratie zu überzeugen.“
Mit Agenturmaterial
Erstpublikation: 13.05.2024, 09:10 Uhr