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ArbeitsmarktFachkräfteeinwanderung leicht gemacht – doch Dobrindt bremst

Digitaler, schneller, zentraler: Mit einer Work-and-Stay-Agentur will der Bund Einwanderungsverfahren vereinfachen. Arbeitsagentur und Arbeitgeber drängen, ein Punkt sorgt jedoch für Streit.Barbara Gillmann, Frank Specht 22.10.2025 - 03:59 Uhr Artikel anhören
Passagiere am Flughafen: Wer zum Arbeiten nach Deutschland kommen will, muss diverse bürokratische Hürden nehmen (Symbolbild). Foto: Felix Hörhager/dpa

Berlin. Die Bundesregierung will die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland erleichtern und plant dafür eine sogenannte Work-and-Stay-Agentur. Sie soll das Einwanderungsverfahren stärker digitalisieren und Prozesse beschleunigen. Differenzen innerhalb der Bundesregierung gibt es aber über die Frage, wie weit das Verfahren, an dem eine Vielzahl von Behörden beteiligt ist, gebündelt werden soll.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordern jetzt einen mutigen Schritt von der Politik. „Wir sprechen uns für eine weitgehende Zentralisierung des Prozesses aus“, sagte Vanessa Ahuja, BA-Vorständin für das internationale Geschäft, dem Handelsblatt. Das entlaste auch die Ausländerbehörden.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sagte dem Handelsblatt: „Damit die Einstellung eines ausländischen Azubis oder einer ausländischen Facharbeiterin schneller gelingt, müssen nicht nur die Prozesse digital vernetzt werden“, es gehe auch darum, Vorgänge zu zentralisieren und die Vorteile von Künstlicher Intelligenz (KI) auszuspielen. Ziel müsse sein, die Anzahl der beteiligten Stellen auf ein sinnvolles Maß zu reduzieren, heißt es in einem Positionspapier der BDA.

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Die Eckpunkte für die Work-and-Stay-Agentur werden gemeinsam von den Bundesministerien für Arbeit, für Inneres und vom Auswärtigen Amt erarbeitet. Anders als geplant, gab es zu den Eckpunkten bis zur ersten gemeinsamen Kabinettsklausur der schwarz-roten Bundesregierung Anfang Oktober noch keine Einigung. Sie stehen auch an diesem Mittwoch noch nicht auf der Kabinettsliste.

Dabei besteht Einigkeit darin, dass Deutschland schon aus demografischen Gründen auf Zuwanderung angewiesen ist. Das hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gerade noch einmal auf dem Gewerkschaftstag der IG BCE betont. Um das Erwerbspersonenpotenzial stabil zu halten, ist eine durchschnittliche Nettozuwanderung von 400.000 Personen pro Jahr erforderlich. Die Vorgängerregierungen hatten deshalb bereits in den Jahren 2020 und 2023 das Einwanderungsrecht vereinfacht.

Die Verwaltungsverfahren zur Erwerbsmigration halten mit den rechtlichen Änderungen noch nicht Schritt. Nach wie vor sind etwa 550 Ausländerbehörden, etwa 200 Visastellen im Ausland, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) und die BA beteiligt. Zwar können Visaanträge digital über das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes gestellt werden, doch nur 20 Prozent werden dann auch beim BfAA zentral bearbeitet. Um den Rest kümmern sich noch die dezentralen Visastellen im Ausland.

Die gleichen Dokumente doppelt einreichen

Antragsteller müssen im Verfahren die gleichen Dokumente oft bei verschiedenen Stellen doppelt einreichen, rechtliche Grundlagen werden von den Behörden vor Ort unterschiedlich gehandhabt, die Überlastung von Ämtern führt zu langen Wartezeiten für ausländische Fachkräfte und ihre Arbeitgeber in Deutschland.

Hier soll die Work-and-Stay-Agentur ansetzen. „Ziel ist es, die Prozesse einladend, einfach und nachhaltig auszugestalten“, heißt es im Entwurf der Eckpunkte. Einig sind sich die beteiligten Ministerien, dass Einwanderungsinteressierte ihre Daten der Verwaltung künftig nur einmalig beim Erstkontakt zur Verfügung stellen sollen und alle weiteren beteiligten Behörden dann darauf zugreifen können. Auch über die Digitalisierung des Prozesses auf einer zentralen IT-Plattform herrscht Konsens.

Welche Rolle die 550 kommunalen Ausländerbehörden künftig noch spielen sollen, darüber sind sich die Ministerien hingegen uneinig. Ihre obligatorische Beteiligung im Visumsverfahren wurde durch die jüngsten Reformen zwar schon reduziert, sie sind aber weiter dafür zuständig, Aufenthaltstitel zu erteilen. Das ist die Erlaubnis, für längere Zeit nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten zu dürfen.

Innenminister Alexander Dobrindt: Sachverwalter der Interessen von Ländern und Kommunen. Foto: Michael Kappeler/dpa

Die öffentliche Beratungsgesellschaft PD hatte in einer Machbarkeitsstudie im Auftrag des Innenministeriums vorgeschlagen, das Verfahren in einer „Tandem“-Lösung bei BfAA und BA zu bündeln. Das Bundesamt soll sich demnach um das Visum und den Aufenthaltstitel kümmern, die Arbeitsagentur um die Arbeitsmarktzulassung. Im Zusammenspiel mit einer stärkeren Digitalisierung unter KI-Einsatz und einer Optimierung der Prozesse sollen so bis zu 40 Prozent der aktuellen Bearbeitungszeiten eingespart werden können.

Allerdings sei es für eine erfolgreiche Zentralisierung „entscheidend, die Akzeptanz der Länder sowie der Beschäftigten sicherzustellen, insbesondere in den kommunalen Ausländerbehörden“, heißt es in der Machbarkeitsstudie. Und genau hier liegt das Problem.

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Das Innenministerium soll sich als Sachverwalter der Interessen von Ländern und Kommunen geben und eine stärkere Zentralisierung skeptisch sehen, ist zu hören. Offiziell heißt es aus dem von Alexander Dobrindt (CSU) geführten Ressort nur, dass die Eckpunkte noch zwischen den Ministerien abgestimmt würden. Ähnlich antworteten auf Anfrage auch das Arbeits- und das Außenministerium.

Aus Sicht der BA hätte die „Tandem“-Lösung einen klaren Vorteil: „Die kommunalen Ausländerbehörden haben unterschiedliche IT-Systeme“, sagte Vorständin Ahuja. Es wäre sehr kompliziert, diese einzubinden.

Was wird aus zentralen Ausländerbehörden?

Nachdem das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet worden war, begannen viele Länder allerdings bereits, zentrale Ausländerbehörden für die Erwerbsmigration zu schaffen. Aus ihnen drohen nun Investitionsruinen zu werden, wenn der Prozess noch weiter zentralisiert werden sollte.

Trotz solcher Bedenken müsse sich die Regierung aber auf das zentrale Ziel fokussieren, fordert Ahuja, die selbst viele Jahre im Bundesarbeitsministerium gearbeitet hat. Sie sagte: „Die ausländischen Fachkräfte und deren potenzielle Arbeitgeber brauchen vor allem Verlässlichkeit, dass der Prozess in einer bestimmten Zeitspanne abgeschlossen wird.“ Aktuell seien die Wartezeiten zum Teil sehr lang – auch, weil die Ausländerbehörden stark überlastet seien.

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Deutschland benötige auch bei der Fachkräfteeinwanderung „weniger Bürokratie, dafür mehr Tempo und mehr Ambitionen“, sagte Arbeitgeberpräsident Dulger. Ziel müsse sein, mehr Menschen aus dem Ausland in Arbeit zu bringen. „Das stärkt nicht nur die Wirtschaft, sondern entlastet auch die öffentlichen Haushalte und die Sozialversicherung.“

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