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  4. Mindestlohn: Grüne fordern Kopplung an das Medianeinkommen

ArbeitsmarktGrüne fordern feste Untergrenze für den Mindestlohn

Mit einem Positionspapier befeuern die Grünen die Debatte über den Mindestlohn. Von der Union und einem Ampelpartner kommt Kritik.Frank Specht 07.11.2023 - 17:56 Uhr aktualisiert Artikel anhören

In Branchen wie der Logistik, der Gastronomie oder im Frisörhandwerk wird oft nur der gesetzliche Mindestlohn gezahlt.

Foto: dpa

Berlin. Die Grünen wollen den Mindestlohn „armutsfest“ machen und die gesetzliche Lohnuntergrenze künftig jährlich statt alle zwei Jahre anpassen.

Ein entsprechendes Positionspapier zur Änderung des Mindestlohngesetzes hat die Bundestagsfraktion am Dienstag beschlossen. Ziel ist auch, dass in der mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzten Mindestlohnkommission künftig wieder stärker im Konsens entschieden wird.

„Die Mindestlohnkommission hat sich mit den für 2024 und 2025 beschlossenen mickrigen Anhebungsschritten und der Abkehr von der Entscheidung im Konsens selbst ins Aus geschossen“, sagte der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Frank Bsirske, dem Handelsblatt. „Das macht eine Änderung des Mindestlohngesetzes erforderlich.“

Die Kommission hatte im Juni dieses Jahres entschieden, den Mindestlohn zum 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro anzuheben. Die Entscheidung war gegen den Willen der Gewerkschaftsvertreter und nur mit der Stimme der Kommissionsvorsitzenden zustande gekommen.

Im Anschluss gab es breite Kritik, weil die Anpassung angesichts der weiter hohen Inflation als zu niedrig empfunden wurde und das Gremium sein Votum nicht im Konsens erzielt hatte. Bundeskanzler Olaf Scholz äußerte ebenso sein Missfallen wie Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) oder der Arbeitnehmerflügel der Unionsfraktion.

Die Grünen-Fraktion schlägt nun vor, ins Gesetz zu schreiben, dass der Mindestlohn künftig 60 Prozent des prognostizierten Medianeinkommens von Vollzeitbeschäftigten nicht unterschreiten darf. Die 60-Prozent-Schwelle gilt als Grenze zur Armutsgefährdung, in der EU-Mindestlohnrichtlinie wird sie als – wenn auch unverbindliche – Zielmarke genannt.

Mit der von der Politik beschlossenen Anhebung der Lohnuntergrenze auf zwölf Euro im vergangenen Jahr wurde nach Berechnungen der Grünen ein Niveau von 56,4 Prozent des Medianeinkommens von Vollzeitbeschäftigten erreicht.

Legt man das von der Bundesbank für die kommenden Jahre prognostizierte Lohnwachstum zugrunde, wird der Anteil mit den von der Kommission beschlossenen Anpassungsschritten bis 2025 wieder auf knapp 52 Prozent sinken.

Deshalb wollen die Grünen die 60-Prozent-Schwelle gesetzlich verankern, die Kommission soll nur nach oben abweichen dürfen. Außerdem soll das Gremium künftig jährlich entscheiden.

Längere Laufzeiten seien „insbesondere bei hohen Unsicherheiten über Preissteigerungsraten und Lohnabschlüsse nicht zielführend“, heißt es in dem Fraktionspapier, das Bsirske zusammen mit der Leiterin der Arbeitsgruppe Wirtschaft der Grünen-Fraktion, Sandra Detzer, eingebracht hat.

„Die Mindestlohnkommission hat sich mit den für 2024 und 2025 beschlossenen mickrigen Anhebungsschritten und der Abkehr von der Entscheidung im Konsens selbst ins Aus geschossen“, sagt Grünen-Arbeitsmarktexperte Frank Bsirske.

Foto: IMAGO/Future Image

Aus den Regierungsfraktionen und von der Opposition kommt Zustimmung, aber auch deutlicher Protest. „Dem von den Grünen genannten 60-Prozent-Kriterium stehen wir aufgeschlossen gegenüber“, sagte der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Rosemann. „Ein fester Automatismus würde jedoch die Verhandlungsspielräume der Kommission nahezu ersticken.“

Am „Erfolgsmodell“, die Lohnuntergrenze durch die Kommission festlegen zu lassen, wolle die SPD aber festhalten. Außerdem gelte es, die Tarifbindung zu erhöhen, um mehr Menschen aus dem Niedriglohnsektor herauszuholen, sagte Rosemann. Dazu werde Arbeitsminister Heil bald Vorschläge vorlegen.

Heftige Kritik am Koalitionspartner übte dagegen FDP-Sozialexperte Pascal Kober: „Der Vorschlag zeigt, wie sehr die Grünen bei wirtschaftlichen Zusammenhängen im Dunkeln tappen“, sagte er. Löhne ohne Bezug zur erbrachten Arbeit festzusetzen und ohne die Wirkungen auf Beschäftigung zu beachten, sei fahrlässig.

Irgendwann seien die Kunden nicht mehr bereit, steigende Preise zu bezahlen, die sich durch höhere Löhne ergeben. Dann wandere Arbeit ins Ausland ab, werde nicht mehr nachgefragt oder es beschleunige sich der Weg in die Automatisierung.

In ihrem Positionspapier verweisen die Grünen zwar auf den jüngsten Bericht der Mindestlohnkommission vom Sommer, wonach von den Erhöhungen der Lohnuntergrenze bisher keine negativen Beschäftigungswirkungen ausgegangen seien.

Nachteile für Frauen, Geringqualifizierte und Nicht-EU-Ausländer

Sehe man aber genauer hin, dann zeige sich, dass die Anhebungen zu Nachteilen für Frauen, Geringqualifizierte und Nicht-EU-Ausländer geführt haben, sagte Kober. Denn in der Tendenz hätten sie Beschäftigungsanteile verloren. „Damit geht der Vorschlag der Grünen voll zulasten von vielen Geringqualifizierten und Flüchtlingen, denen sie dadurch den Weg in den Arbeitsmarkt erschweren und versperren werden“, kritisierte der FDP-Politiker.

Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Stracke (CSU), sieht in dem Vorstoß der Grünen, die 60-Prozent-Marke zu fixieren, einen „politischen Ausfallschritt“. Denn durch die massiven Steigerungen beim Bürgergeld werde der Lohnabstand immer geringer, darauf versuche die Partei nun zu reagieren.

„Zugleich befeuern sie den parteipolitischen Überbietungswettbewerb über die Höhe des Mindestlohns“, kritisierte Stracke die Grünen. Die Lohnfestsetzung in Deutschland erfolge aus guten Gründen durch die Sozialpartner. „Das muss auch weiterhin für den Mindestlohn gelten“, betonte der CSU-Politiker.

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Auch die Grünen wollen im Prinzip an der Kommission festhalten, aber dafür sorgen, dass sie künftig wieder mehr im Konsens entscheidet. Als Vorbild schwebt ihnen beispielsweise das Schlichtungsverfahren bei Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst vor. Dort gibt es zwei Vorsitzende, die ein wechselndes Stichstimmrecht haben.

SPD-Politiker Rosemann würde sich ebenfalls wieder mehr einvernehmliche Entscheidungen des Gremiums wünschen. Denn davon hänge letztlich die Akzeptanz der Kommission ab. „Gerade nach den aktuellen Erfahrungen ist die Kommission gut beraten, im Konsens zu entscheiden“, betonte Rosemann.

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