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ArbeitsmarktZoll deckt mehr Mindestlohnverstöße auf – trotz eigener Personalknappheit

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckte im ersten Halbjahr 2023 rund 50 Prozent mehr Verstöße auf als im Vorjahr. Dabei hat sie große Probleme, ihre Planstellen zu besetzen.Frank Specht 08.01.2024 - 14:41 Uhr

Berlin. Mit dem Jahreswechsel ist der Mindestlohn von 12,00 Euro brutto pro Stunde auf 12,41 Euro gestiegen. Doch freuen können sich nur Beschäftigte, denen auch tatsächlich das ihnen zustehende Geld gezahlt wird. Und das ist längst nicht immer der Fall.

So leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in der ersten Hälfte des abgelaufenen Jahres in 4028 Fällen Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ein – 50 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor, welche noch die inzwischen aufgelöste Linksfraktion im Bundestag gestellt hatte.

Linken-Abgeordnete Susanne Ferschl, die die Anfrage gestellt hatte, sagte dem Handelsblatt: „Noch immer werden zu viele Beschäftigte um ihren Lohn betrogen – besonders häufig in Branchen, in denen Tarifverträge nicht greifen und Betriebsräte selten sind.“

Vermutlich handelt es sich bei den aufgedeckten Fällen nur um die Spitze des Eisbergs. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schätzte, dass 2017 – zwei Jahre nach Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze – noch bis zu 2,4 Millionen Menschen der Mindestlohn vorenthalten wurde.

Die Mindestlohnkommission schrieb in ihrem Bericht zur jüngsten Anpassungsentscheidung im vergangenen Juni, dass weiterhin Defizite bei der Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns zu beobachten seien.

Arbeitszeit wird gar nicht oder unkorrekt erfasst, Arbeitgeber verrechnen illegal Arbeitsstunden mit Sachbezügen oder Gutscheinen, stellen unrealistisch hohe Leistungsvorgaben, die in der vorgesehenen bezahlten Zeit nicht zu leisten sind, oder beschäftigen Scheinselbstständige.

Von den im Jahr 2022 aufgedeckten Verstößen entfielen rund 40 Prozent auf die nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Zahlung des Mindestlohns, 60 Prozent auf Verstöße gegen Aufzeichnungs- oder Dokumentationspflichten. Die Kommission hebt hervor, dass ein wirksamer Mindestlohn auch effektive Kontrollen erfordert.

Kontrollquote wieder auf Vor-Corona-Niveau

Wie die Antwort der Bundesregierung auf die Linken-Anfrage zeigt, wurden in der ersten Jahreshälfte 2023 rund 27.000 Arbeitgeber überprüft – etwas weniger als im ersten Halbjahr 2022. Mit 0,9 Prozent liegt die Kontrollquote, also der Anteil der überprüften Betriebe an allen Betrieben mit mindestens einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer, inzwischen aber im zweiten Jahr in Folge wieder auf dem Vor-Corona-Niveau.

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Christian Lindner
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Aus Sicht der Abgeordneten Ferschl könnten die Kontrollen aber noch wirksamer sein, wenn die FKS das nötige Personal hätte. Denn im September 2023 waren von den 11.244 Planstellen nur 8883 besetzt. Fehlten der Zolleinheit im Jahr 2015 noch 765 Mitarbeiter, so ist die Lücke mittlerweile auf fast 2000 unbesetzte Stellen angewachsen.

„Das ist klares Missmanagement und eine Einladung zum Betrug bei den Löhnen – mit fatalen Folgen nicht nur für die Beschäftigten, die in Zeiten allgemeiner Teuerung jeden Cent brauchen, sondern auch für die Sozialversicherungen und die Steuereinnahmen des Staates“, kritisiert Ferschl.

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