Bundesregierung: Bas setzt Sozialstaatskommission ein
Berlin. Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) hat die im Koalitionsvertrag vereinbarte Sozialstaatskommission eingesetzt. Anders als von vielen erwartet, sollen darin aber keine Experten die Hauptrolle spielen, sondern die entscheidenden Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen. Diese wiederum werden Gespräche mit Fachleuten führen.
Diverse weitere Kommissionen sollen folgen, etwa zur Zukunft der Rente. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem „Herbst der Reformen“ und versprach zudem „ausdrücklich“, es würden bei den Sozialversicherungssystemen nicht nur Kommissionen tagen.
So heißt es nun in der Mitteilung des Sozialministeriums, dass die Kommission im September ihre Arbeit aufnehmen und bis Ende 2025 einen Abschlussbericht vorlegen werde. Dabei soll es ausschließlich um steuerfinanzierte Sozialleistungen gehen, also vor allem um Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld, für die beim Bund unterschiedliche Ministerien zuständig sind. Die konkreten Vorschläge sollen nach Planung des federführenden Sozialministeriums dann ab Anfang 2026 von den fachlich zuständigen Ressorts umgesetzt werden.
Bas betont die Stärke des deutschen Sozialstaats
Grundsätzlich sei der deutsche Sozialstaat stark, sagte Bas zum Auftakt. „Wir müssen es jedoch schaffen, den Sozialstaat und die Sozialverwaltung vor Ort bürgerfreundlicher, wirksamer und effizienter zu gestalten“, sagte sie.
Gleichzeitig müsse sichergestellt werden: „Wer in Not gerät, muss sich auf den Sozialstaat verlassen können, ohne Wenn und Aber. Die staatliche Unterstützung muss unbürokratisch und schnell erfolgen“, betonte die Ministerin.
Die Kommission zur Sozialstaatsreform, zu der insgesamt 16 Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen gehören, soll sich in Fachgesprächen die Expertise der Sozialpartner, der Sozial- und Wirtschaftsverbände, des Bundesrechnungshofs und weiterer Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis einholen – einschließlich des Normenkontrollrats und der Initiative für einen handlungsfähigen Staat.
Neben den steuerfinanzierten Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag soll es vor allem um mögliche Zusammenlegungen von Sozialleistungen, die Beschleunigung von Verwaltungsabläufen und Digitalisierung gehen.
Hintergrund des „Herbsts der Reformen“ sind die massiven Probleme in der künftigen Finanzierung der Renten-, Kranken- und Pflegekassen. In sämtlichen Sektoren zeigt sich schon jetzt die Auswirkung des demografischen Wandels, obwohl die geburtenstärksten Jahrgänge erst in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen.