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Bundestag beschließt Bürokratieabbau – auch Union stimmt dafür

In vielen Bereichen sollen künftig digitale Nachweise ausreichen. Kritiker befürchten, dass Verfahren in CumCum-Fällen durch verkürzte Aufbewahrungsfristen schwieriger werden könnten. 26.09.2024 - 10:54 Uhr Artikel anhören
Der Bundesrat muss dem Gesetzesvorhaben noch zustimmen. Foto: The Image Bank/Getty Images

Berlin. Der Bundestag hat ein Paket zum Abbau von Bürokratie beschlossen. Unter anderem soll für deutsche Staatsangehörige in Hotels die Meldepflicht entfallen, außerdem sollen Buchungsbelege künftig nur acht statt zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Für den Gesetzentwurf stimmten am Donnerstag die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP. Auch die Union als größte Oppositionspartei votierte dafür. Die AfD enthielt sich. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.

Vorgesehen ist es auch, dass Betriebskostenabrechnungen digitalisiert werden. Im Aktienrecht soll es künftig ausreichen, Beschlüsse von Hauptversammlungen, die sich auf Vergütungen beziehen, im Internet zu veröffentlichen. Gestrichen wurde im parlamentarischen Verfahren die ursprünglich vorgesehene Regelung, dass Reisende die Option bekommen sollten, bei der Flugabfertigung Reisepässe digital vorzuzeigen.

Eine überbordende Bürokratie gilt als wichtiger Hemmschuh für die deutsche Wirtschaft. Im Regierungsentwurf wurde das Entlastungsvolumen auf 944 Millionen Euro beziffert. Der Staat rechnet mit einem Steuerausfall von 200 Millionen Euro pro Jahr.

Bundesjustizminister Marco Buschmann sagte, die Ampel habe die Trendwende eingeleitet. Zusammen mit weiteren Maßnahmen würden Betriebe um fast 3,5 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. „Im Fokus steht dabei der Kampf gegen die Zettelwirtschaft.“ So werde es künftig auch vollständig digitale Arbeitsverträge geben. Weitere Schritte müssten folgen. Hier sei auch Brüssel gefragt. Die meiste Bürokratie komme von der EU-Kommission.

Die Nichtregierungsorganisation Finanzwende fürchtet schwere Nebenwirkungen des Gesetzes. Es wird demnach dazu führen, dass Strafermittlungen wegen Steuerhinterziehung in sogenannten CumCum-Fällen quasi unmöglich werden.

Hintergrund ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Belege und Rechnungen um zwei Jahre. Damit fehlten wichtige Beweismittel bei schweren Steuerdelikten. Beschlossen wurde im Bundestag aber, dass für Personen und Firmen unter Aufsicht der BaFin die neue Regelung erst ein Jahr später greift. Finanzminister Christian Lindner sagte zuletzt, die Einwände seien gehört worden. Es gebe nur eine maßvolle Verkürzung der Aufbewahrungsfristen.

rtr
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