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Corona-Pandemie„Dringender Überarbeitungsbedarf“: Auch die Ärzte lehnen Lauterbachs geplante Triage-Regelung ab

Der Gesundheitsminister will eine Triage nach Behandlungsbeginn verbieten – und so etwa Behinderte schützen. Doch dagegen laufen Mediziner nun Sturm.Heike Haarhoff 26.07.2022 - 09:11 Uhr Artikel anhören

Die Ärzteschaft spricht sich gegen ein Verbot der Ex-Post-Triage aus.

Foto: dpa

Berlin. Deutschlands Ärztinnen und Ärzte gehen auf die Barrikaden: Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beabsichtigte gesetzliche Regelung zur Triage in der Pandemie lehnen sie in der jetzigen Form kategorisch ab.

Es gebe „dringenden Überarbeitungsbedarf“, mahnen 27 medizinische Fachgesellschaften, Netzwerke und Arbeitsgemeinschaften in einer gemeinsamen Stellungnahme „zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“, die am Freitag an das Bundesgesundheitsministerium verschickt wurde. Insbesondere das von Lauterbach vorgesehene Verbot der hoch umstrittenen sogenannten Ex-post-Triage wollen die Ärztinnen und Ärzte nicht mittragen.

Ex-post-Triage bedeutet, dass Patientinnen und Patienten, die bereits intensivmedizinisch versorgt werden, das Beatmungsgerät im Zweifel auch gegen ihren Willen zugunsten eines anderen Menschen mit besseren Überlebenschancen wieder weggenommen werden kann, sollten die Ressourcen nicht für alle reichen.

Lauterbach hält diese Vorgehensweise für „unethisch“ und will sie gesetzlich verbieten – die Medizinerinnen und Mediziner dagegen pochen darauf, dass ihnen diese Möglichkeit in Extremsituationen, in denen es darum geht, möglichst viele Leben zu retten, zur Verfügung stehen muss, und führen hierfür in ihrer Stellungnahme gleich mehrere Gründe an.

„Aufgrund des Gleichheitsgebots müssen alle Patientinnen und Patienten mit einem vergleichbaren intensivmedizinischen Behandlungsbedarf auch gleichberechtigten Zugang zu Intensivressourcen haben“, argumentieren die Fachgesellschaften, die mehrheitlich in der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) zusammengeschlossen sind. Und: „Der frühere Behandlungsbeginn begründet nach unserer Auffassung keinen vorrangigen Anspruch auf eine Intensivbehandlung.“

Wissenschaftler warnen vor „verzerrten Einschätzungen“

Die aktuelle Überlebenswahrscheinlichkeit, heißt es in der Stellungnahme, lasse sich bei vielen Patienten erst nach einem intensivmedizinischen Behandlungsversuch verlässlicher abschätzen. Wenn jedoch „bereits zugeteilte intensivmedizinische Behandlungskapazitäten von den Zuteilungsentscheidungen ausgenommen werden (Ausschluss der sog. Ex-post-Triage), wie dies der Referentenentwurf vorsieht, entfällt die Möglichkeit eines Intensivbehandlungsversuchs und damit eine wesentliche Voraussetzung für eine valide Anwendung des Kriteriums der aktuellen Überlebenswahrscheinlichkeit“, warnen die Unterzeichner.

Zu ihnen gehören unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI), die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie (DGPneu) und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI).

Da eine „verlässliche Prognoseeinschätzung in der Akutsituation vor Beginn der Intensivtherapie selbst bei Einhaltung der vorgesehenen Sorgfaltskriterien schwierig“ sei, schreiben die Wissenschaftler, erhöhe eine „nicht rückgängig zu machende Zuteilung die Gefahr pauschaler oder verzerrter Einschätzungen der Überlebenswahrscheinlichkeit“.

Dies könne „de facto zu einer Benachteiligung von vulnerablen Gruppen wie beispielsweise hochaltrigen Menschen, Menschen mit Gebrechlichkeit, chronischen Erkrankungen, akuten Hirnschädigungen oder Behinderung führen“, warnen die Fachgesellschaften.

Beim Ausschluss der Ex-post-Triage sei zudem „zu erwarten, dass bei einem starken Zustrom von akut schwer erkrankten Infektionspatienten die Intensivkapazitäten auf absehbare Zeit vollständig ausgelastet sind, sodass Patientinnen und Patienten mit anderen lebensbedrohlichen Erkrankungen eine verringerte Chance auf eine Intensivbehandlung haben“. Die Erfahrungen im bisherigen Pandemieverlauf hätten dies „bereits gezeigt“, beklagen die Verfasser.

Durch die oft lange Liegezeit der Patienten führe der Ausschluss der Ex-post-Triage daneben „de facto zu einer Zuteilung nach dem Prinzip des first-come-first-served“. Dies erhöhe die Anzahl der vermeidbaren Todesfälle. Außerdem bedeute es, „dass bei einer solchen Verfahrensweise sämtliche Patientinnen und Patienten einschließlich derer mit einer hohen Überlebenswahrscheinlichkeit aufgrund ihres zeitlich späteren Eintreffens in der Klinik benachteiligt werden und nicht mehr lebensrettend behandelt werden können“.

Als Ausweg aus dem Dilemma schlagen die medizinischen Fachgesellschaften vor, die gesetzliche Regelung wie folgt zu formulieren: „Bei den Zuteilungsentscheidungen sind alle Patientinnen und Patienten mit einem intensivmedizinischen Behandlungsbedarf gleichermaßen zu berücksichtigen, solange eine intensivmedizinische Behandlung ärztlicherseits indiziert ist und dem Patientenwillen entspricht. Dies unabhängig davon, ob die intensivmedizinische Behandlung bereits eingeleitet wurde oder nicht.“

Klatsche für den Minister

Für den Bundesgesundheitsminister ist die Stellungnahme der AWMF ein Schlag ins Gesicht. Mit dem expliziten Verbot der Ex-post-Triage, um das es im Vorfeld bereits zwischen ihm und dem Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erhebliche Differenzen gegeben hatte, hatte Lauterbach gehofft, den Forderungen von Behinderten- und Sozialverbänden (die die Ex-post-Triage strikt ablehnen) gerecht zu werden und zugleich medizinethische Bedenken aus dem Weg zu räumen.

Es drohen noch höhere Beitragssteigerungen als vom Gesundheitsminister geplant.

Foto: dpa

Unterschätzt hat er dabei offenbar, dass viele behandelnde Ärztinnen und Ärzte ihre Rechtssicherheit im medizinischen Behandlungsalltag bedroht sehen, sollte die Ex-post-Triage verboten werden. So fordert der Marburger Bund, der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands, in seiner Stellungnahme vom Freitag an das BMG: „Ärztinnen und Ärzten müssen weiterhin eine einzelfallbezogene Entscheidung zur priorisierten Allokation medizinischer Ressourcen in pandemiebedingten Ausnahmesituationen treffen können, ohne dass sie sich mit dieser Zuteilungsentscheidung rechtlichen Risiken aussetzen.“

Auf keinen Fall, so der Ärzteverband, dürften „berufsrechtliche Vorgaben wie die der gewissenhaften Berufsausübung zusätzlich noch mit dem scharfen Schwert des Strafrechts geahndet werden“. Bislang existiert in Deutschland zu der juristisch wie medizinethisch brisanten Konstellation der Ex-post-Triage gar keine rechtliche Regelung.

Ob der Referentenentwurf – geplant als Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – unter diesen Umständen in seiner nunmehr dritten Fassung vom Kabinett wie vorgesehen im August verabschiedet werden wird, erscheint fraglich. Eine BMG-Sprecherin erklärte gegenüber dem Tagesspiegel, alle Stellungnahmen würden nach Ablauf der Abgabefrist am Freitagabend auf der Webseite des BMG veröffentlicht. Zur mündlichen Anhörung per Videokonferenz wiederum hat das BMG die 125 um Stellungnahme gebetenen Verbände nach Informationen der Zeitung für den 28. Juli von 14 bis 17 Uhr eingeladen.

Ziel der gesetzlichen Triage-Regelung ist es, einer möglichen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, chronischen Krankheiten und älteren Menschen vorzubeugen, sollten während einer Pandemie knappe intensivmedizinische Ressourcen nur für einen Teil der Patienten zur Verfügung stehen und daher zugeteilt werden müssen.

Im vergangenen Dezember hatte das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde von Menschen mit Behinderungen stattgegeben, die im Falle einer pandemiebedingten Triage-Situation benachteiligt zu werden befürchteten. Den Gesetzgeber forderte das höchste deutsche Gericht damals dazu auf, ausreichende Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Ungleichbehandlung für den Triage-Fall zu treffen.

Lauterbach steht vor ethischem Dilemma

Doch auch Behindertenorganisationen sind mit dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf alles andere als zufrieden, wenngleich aus anderen Gründen als die medizinischen Fachgesellschaften: So begrüßen etwa das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS), eine Forschungseinrichtung der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe und auch die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) das Ex-post-Triage-Verbot.

Dies reiche aber keineswegs, um behinderte Menschen vor Diskriminierung zu schützen, monieren sie. „Problematisch“ etwa sei, dass bei der Entscheidung, wer im Falle knapper Ressourcen behandelt werde und wer nicht, weitere Krankheitsbilder oder Syndrome (in der Fachsprache als Komorbiditäten bezeichnet) berücksichtigt werden dürften, um kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit zu beurteilen, diese aber nicht von Behinderung abgegrenzt würden.

Dies berge die Gefahr, dass Behinderung pauschal mit „Komorbidität“ in Verbindung gebracht „und dadurch mit schlechten Genesungsaussichten verbunden“ werde. Alles in allem, bescheidet die ISL, sei der Entwurf enttäuschend: „Ein Lösungsansatz im Sinne eines diskriminierungsarmen Verfahrens“ – etwa die Etablierung eines Losverfahrens – „fehlt im Entwurf gänzlich.“

Der Sozialverband Deutschland forderte unterdessen eine Meldepflicht für Krankenhäuser im Fall einer Triage, und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) regte evidenzbasierte Gesundheitsinformationen in einfacher Sprache an, die Patientinnen und Patienten bei ihrer Entscheidung für oder gegen intensivmedizinische Behandlungen unterstützen könnten.

Der Hamburger Rechtsanwalt Oliver Tolmein, Prozessvertreter der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht, beschied, es sei „gravierend“, dass der Referentenentwurf „sich mit der Kritik (nicht nur) der Selbstvertretungsorganisationen am Kriterium der Erfolgsaussicht einfach gar nicht befasst“. Die Argumentation, dass dieses Kriterium „im Kern zumindest eine mittelbare Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen (…) bewirkt“, werde, so Tolmein, „wortlos übergangen“.

Auch der Diakonie-Präsident Ulrich Lilie kritisierte, es sei „nicht auszuschließen, dass Menschen mit Behinderungen zumindest indirekt benachteiligt werden“. Lauterbachs Vorschlag bleibe „ein Notbehelf in einem ethischen Dilemma, in dem wir nur die Möglichkeit haben, uns für das am wenigsten schlechte Verfahren zu entscheiden“.

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