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CoronakriseIfW-Chef Felbermayr: Unternehmen brauchen völlig andere Staatshilfen

Die Unternehmenshilfen sind für den Kieler Ökonomen bislang zu unpräzise. Er rät dazu, bei den Zuschüssen das Augenmerk auf das Betriebsergebnis zu richten.Donata Riedel 14.12.2020 - 04:00 Uhr Artikel anhören

Den Kieler Forschern zufolge könnten die Hilfen für Fehlanreize sorgen – und so unternehmerische Initiativen in der Krise verhindern.

Foto: dpa

Berlin. Die bisherigen Unternehmenshilfen sind nach Einschätzung des Kieler Instituts für Wirtschaftsforschung zu ungenau. „Das Ergebnis ist, dass die Hilfe häufig bei den Unternehmen gar nicht oder nicht in angemessener Höhe ankommt und mal zu niedrig und mal zu hoch ist“, kritisiert Präsident Gabriel Felbermayr die bisherigen Zuschussmodelle.

Zum Chaos trage bei, dass die Politik „unsystematisch zwischen höchst unterschiedlichen Modellen hin und her springt“, sagte Felbermayr dem Handelsblatt. Felbermayr und sein Kieler Kollege Stefan Kooths haben ein Modell für Unternehmenshilfen entwickelt mit dem Ziel, von Lösungen für Einzelbranchen oder bestimmte Unternehmensgrößen wegzukommen und an der tatsächlichen Betroffenheit anzusetzen.

Sinnvoll sei es nicht, Umsatzausfälle oder Fixkosten zu ersetzen, sondern den Rückgang der Betriebsergebnisse im Krisenjahr mit dem Vorjahr zu vergleichen, heißt es in dem Konzept, das dem Handelsblatt vorab vorliegt.

Den Ökonomen geht es darum, dass der Staat betriebliche Stabilisierungshilfen (BSH) immer dann allen Unternehmen gewährt, wenn es einen katastrophenbedingten Einbruch der gesamtwirtschaftlichen Aktivität gibt – wie jetzt in der Corona-Pandemie. Das Modell soll in vergleichbaren Lagen per Parlamentsbeschluss für maximal zwei Jahre aktiviert werden.

Eine Hilfe für alle notleidenden Unternehmen

Die beiden Wissenschaftler setzen bei Betriebsergebnis vor Zinsen und Ertragssteuern (Ebit) an. Dahinter steht die Überlegung, dass je stärker das Betriebsergebnis einbricht, desto stärker wird das Eigenkapital angegriffen und die Widerstandsfähigkeit des Unternehmens geschwächt.

Erstattet werden soll den Unternehmen der branchendurchschnittliche Rückgang des Betriebsergebnisses. In der Krise kann es sofort Abschläge geben, abgerechnet werden soll mit der Steuererklärung. Kurzarbeit lässt sich mit dieser Hilfe kombinieren, und andere Geschäftstätigkeiten, die Einnahmen bringen, sollen nicht schaden.  

Als Beispiel nennen die beiden Ökonomen ein inhabergeführtes Restaurant, das normalerweise monatlich 10.000 Euro Umsatz macht, aber in der Krise durch Außenverkauf nur zehn Prozent davon erwirtschaftet. Die Personalkosten betragen monatlich 3000 Euro, die Vorleistungen (vor allem: Lebensmittel) 2000 Euro und die Miete 1000 Euro. Damit ergibt sich im Normalfall ein Betriebsergebnis von 4000 Euro, von dem eine laufende Kreditrate von 2000 Euro bezahlt wird. Für den Inhaber des Restaurants verbleibt ein Unternehmerlohn von 2000 Euro.

In der Krise kann der Unternehmer die Lohnkosten durch das Kurzarbeitergeld reduzieren. Der Außerhausverkauf erfordert anteilig Material- und Personalkosten. Ohne Hilfen würde der Unternehmerlohn auf minus 2600 Euro sinken.

Novemberhilfe ist meist viel zu großzügig

Die Überbrückungshilfe, die in diesem Beispiel 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten umfasst, würde 2700 Euro ausmachen; damit wären Verluste zwar ausgeglichen, aber den Lebensunterhalt müsste der Unternehmer immer noch aus seinem Eigenkapital bestreiten oder aber Hartz IV beziehen.

Die November- und Dezemberhilfe sind mit dem Ersatz von 75 Prozent des Umsatzes deutlich großzügiger. In dem Beispiel würde der Außerhausverkauf nicht angerechnet, weil es ihn 2019 nicht gegeben hat. Das Kurzarbeitergeld würde hingegen angerechnet.

Die Unternehmenshilfen sind für den Kieler Ökonomen bislang zu unpräzise.

Foto: dpa

Dem Restaurantbesitzer würden 2300 Euro ausbezahlt – das ist mehr als die üblichen 2000 Euro Unternehmerlohn. Der Restaurantbetreiber kann diesen sogar noch steigern: Wenn er nichts außer Haus verkauft und die Mitarbeiter entlässt, steigt die Kompensation auf 4500 Euro.

Für den Staat werden also Modelle wie die Novemberhilfe sehr teuer und lassen sich daher nicht lange durchhalten. Auch sei es ein Fehlanreiz, wenn sich für die Betroffenen in der Krise Nichtstun mehr lohnt als Initiative, wie der Außerhausverkauf.

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Weitere Vorteile seien, dass das BSH-Modell Firmen unabhängig von ihrer Finanzierungsstruktur, ihrer Größe und Branche stützen würde. Zudem werde auch nicht das allgemeine unternehmerische Risiko sozialisiert, betonen Felbermayr und Kooths.

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