Coronakrise: Koalition einigt sich auf Homeoffice-Steuerpauschale von fünf Euro pro Tag
Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, sollen entlastet werden.
Foto: dpaBerlin. Die Große Koalition hat sich auf eine Entlastung für Arbeitnehmer geeinigt, die in der Corona-Pandemie viel von zu Hause aus arbeiten müssen. Für sie solle es eine Steuerpauschale von fünf Euro pro Tag geben, maximal 600 Euro im Jahr, hieß es in Koalitionskreisen.
Außerdem hat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) seinen Gesetzentwurf für das umstrittene Mobile-Arbeit-Gesetz in die Ressortabstimmung gegeben. Der ursprünglich geplante Rechtsanspruch auf bis zu 24 Tage Homeoffice im Jahr ist in dem neuen Entwurf, der dem Handelsblatt vorliegt, nicht mehr enthalten. Arbeitnehmer, die zeitweise mobil arbeiten wollen, sollen aber das Recht erhalten, diesen Wunsch mit dem Arbeitgeber zu erörtern.
Der Bund der Steuerzahler begrüßte das Vorhaben, Beschäftigte im Homeoffice steuerlich zu entlasten. „Arbeitnehmer, die zu Hause arbeiten und daher auf private Ressourcen zurückgreifen, müssen dafür einen steuerlichen Ausgleich erhalten“, sagte Reiner Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbunds, dem Handelsblatt. „Das Steuerrecht muss dies genauso anerkennen wie die Entfernungspauschale.“
Die Eckpunkte der Homeoffice-Pauschale haben die Fraktionsspitzen von Union und SPD besprochen. Als Kostenrahmen für den Fiskus habe man sich auf eine Milliarde Euro verständigt, hieß es in Koalitionskreisen. Um diesen einzuhalten, ist vorgesehen, dass Steuerzahler im Jahr maximal 600 Euro geltend machen können.
Die Homeoffice-Pauschale soll zudem auf den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 Euro angerechnet werden. Damit würde die Pauschale wie andere Werbungskosten behandelt. Es würden nur diejenigen profitieren, die auf mehr als 1000 Euro Werbungskosten kommen.
Ohne diese Einschränkung sei der Kostenrahmen nicht einzuhalten, hieß es in Koalitionskreisen. Entweder es gebe 600 Euro innerhalb des Arbeitnehmerpauschbetrags oder nur 200 Euro zusätzlich zum Pauschbetrag. Über die Details wird in der Koalition noch gesprochen. Wenn man sich einigt, soll die Homeoffice-Pauschale noch im Dezember im Rahmen des Jahressteuergesetzes verabschiedet werden.
Veränderte Arbeitsrealität
Der Steuerzahlerbund hält die Anrechnung auf den Arbeitnehmerpauschbetrag für gerechtfertigt. Dann würde die Homeoffice-Pauschale genauso behandelt wie die Pendlerpauschale. Das Finanzministerium setzt sich nach einem aktualisierten Konzept, aus dem die „FAZ“ zitiert, ebenfalls für diesen Weg ein: „Würde die Homeoffice-Pauschale unabhängig, also zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag gewährt, wäre dies eine übermäßige (und damit verfassungsmäßig zweifelhafte) Begünstigung.“
„Die Homeoffice-Pauschale ist die flexible Antwort“, sagte der CSU-Finanzpolitiker Sebastian Brehm. Die derzeitige Gesetzeslage, bei der ein Arbeitszimmer nur unter strengen Vorgaben steuerlich geltend gemacht werden kann, passe nicht mehr. In Corona-Zeiten hätten viele Arbeitnehmer auch vom Küchentisch aus gearbeitet, so Brehm. „Wir wollen als CSU diejenigen entlasten, die während der Pandemie von zu Hause aus Enormes geleistet haben.“
Es bestehe in der Koalition Einigkeit darüber, eine Homeoffice-Pauschale einzuführen, sagte SPD-Fraktionsvize Joachim Post. „Damit tragen wir der gewandelten Arbeitsrealität vieler Menschen Rechnung, gerade auch in der Coronakrise.“ Wichtig sei aber eine gerechte Ausgestaltung gerade auch gegenüber jenen Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten könnten.
Bislang erkennt das Finanzamt die Kosten für den heimischen Arbeitsplatz nur dann an, wenn ein Raum nur fürs Arbeiten genutzt wird. In diesem Fall kann das zu versteuernde Einkommen um bis zu 1200 Euro im Jahr gedrückt werden. Kosten für Büromöbel werden extra berücksichtigt.
Allerdings gibt es in der Koalition auch kritische Stimmen. Sie halte von der Pauschale nichts, sagte die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann (CDU), dem Handelsblatt. Eine Homeoffice-Pauschale sei Verkäufern oder Krankenschwestern schwer zu erklären. Mit dem Familienentlastungsgesetz habe man bereits eine Kompensation mit einem Volumen von 1,2 Milliarden Euro für alle beschlossen.
Streit innerhalb der Koalition dürfte es auch noch über das Mobile-Arbeit-Gesetz geben, auch wenn Arbeitsminister Heil (SPD) inzwischen seinen überarbeiteten Entwurf zur Abstimmung an die übrigen Ressorts geschickt hat.
Einen ersten Entwurf, der bei einer Fünftagewoche einen Rechtsanspruch auf bis zu 24 Tage Heimarbeit im Jahr enthielt, hatte das Kanzleramt Anfang Oktober gestoppt. Der Entwurf sei nicht geeignet für die weitere Abstimmung zwischen den Bundesministerien, hieß es damals. Denn im Koalitionsvertrag stehe explizit ein Auskunftsrecht, jedoch kein Rechtsanspruch auf Homeoffice. Entsprechend hat Heil seinen Entwurf jetzt angepasst. In der Gewerbeordnung soll festgeschrieben werden, dass Arbeitnehmer, die zeitweise von zu Hause aus arbeiten wollen, ein Recht erhalten, diesen Wunsch mit dem Arbeitgeber zu erörtern.
Arbeitnehmer, die regelmäßig mobil arbeiten, müssen laut Entwurf künftig ihre gesamte Arbeitszeit täglich vollständig erfassen. In der Unfallversicherung sollen Beschäftigte im Homeoffice den gleichen Schutz genießen wie in der Fabrik oder im Büro.
Außerdem sollen Wege vom heimischen Büro zu einer Kinderbetreuungseinrichtung abgesichert sein. Auch wenn die Ressortabstimmung eingeleitet ist, werden noch Diskussionen innerhalb der Ministerien und der Regierungskoalition erwartet. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich erst vergangene Woche bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisch zu dem Vorhaben geäußert.
Dem neuen Entwurf zufolge müssen Arbeitgeber, die den Wunsch eines Arbeitnehmers nach mobiler Arbeit ablehnen, dies innerhalb von zwei Monaten schriftlich begründen. Versäumen sie die Frist oder kommen sie der Pflicht zur Erörterung nicht nach, darf der Beschäftigte wie gewünscht mobil arbeiten, maximal für sechs Monate.
Die Arbeitsmarktexpertin der Linksfraktion im Bundestag, Susanne Ferschl, kritisierte, dass das Gesetz abgespeckt wurde: „Hier ist Arbeitsminister Heil als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Von einem Rechtsanspruch auf Homeoffice ist dank der CDU nichts übrig geblieben.“ Auch heute schon könnten Beschäftigte oder Betriebsräte eigenständig Regelungen mit den Arbeitgebern vereinbaren. Wenn man dem Gesetzentwurf etwas Positives abgewinnen wolle, dann, dass Lücken beim Versicherungsschutz geschlossen werden.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbands Die Familienunternehmer, Albrecht von der Hagen, begrüßte dagegen den Verzicht auf den Rechtsanspruch auf Homeoffice: Es sei sehr wahrscheinlich, dass das Instrument auch nach der Coronakrise stärker genutzt werde als vor der Krise. „Wenn es zum Umfang der Homeoffice-Nutzung noch Diskussionen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geben sollte, dann sind die dazu durchaus in der Lage – ohne dass Arbeitsminister Heil schon das Ergebnis vorgeben muss.“
Auch der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, begrüßte das Umdenken im Bundesarbeitsministerium. „Der jetzt vorgelegte Vorschlag verzichtet auf einen bürokratischen Rechtsanspruch und vermeidet so unnötige Konflikte im Betrieb.“
Welches Potenzial im Homeoffice steckt, zeigt eine Studie des McKinsey Global Institute (MGI). Demnach könnten hierzulande theoretisch bis zu 39 Prozent der geleisteten Arbeitszeit von zu Hause aus oder unterwegs erledigt werden. Soll es dabei nicht zu Produktivitätsverlusten kommen, wären es immer noch 30 Prozent.
In die Analyse wurden auch Großbritannien, die USA, Japan, Frankreich, Spanien, Mexiko, China und Indien einbezogen. Das MGI hat dazu gut 800 Berufe und mehr als 2000 Tätigkeitsprofile daraufhin überprüft, ob sie eine physische Anwesenheit am Arbeitsplatz erfordern. Berücksichtigt wurde auch, dass bestimmte Tätigkeiten sich zwar theoretisch von zu Hause aus erledigen lassen, darunter aber womöglich die Qualität oder Effektivität leidet. Dies gilt etwa für den Digitalunterricht während des Lockdowns in der Coronakrise.
Nachholbedarf in Deutschland
Nur in Großbritannien ist der theoretisch erreichbare Homeoffice-Grad mit 46 Prozent noch höher als hierzulande – was vor allem am großen Finanz- und Versicherungssektor der Insel liegt. In den Industrieländern könnte rund ein Fünftel der Arbeitskräfte drei bis fünf Tage in der Woche von zu Hause aus arbeiten, ohne weniger effektiv zu sein, hat das MGI ermittelt. In Deutschland sind es sogar 27 Prozent.
Sollte Heimarbeit in diesem Maße tatsächlich realisiert werden, würden drei- bis viermal mehr Menschen von zu Hause aus arbeiten als vor der Pandemie. Dies hätte erhebliche Auswirkungen beispielsweise auf die Verkehrssituation und den Konsum in den Innenstädten, aber auch auf den Immobilienmarkt.
In den untersuchten Industriestaaten lassen sich aber gut die Hälfte bis drei Viertel der geleisteten Arbeitsstunden nicht von zu Hause aus erledigen, hat MGI ermittelt. Hierbei handelt es sich in erster Linie um schlechter bezahlte Jobs. In den Schwellenländern liegt die Quote bei über 80 Prozent. Die Coronakrise habe gezeigt, dass es bei der Heimarbeit noch Luft nach oben gebe, sagt Julia Klier, Partnerin bei McKinsey in München. Sie ist überzeugt, dass das hybride Arbeiten – teils im Büro, teils von zu Hause aus – die Pandemie überdauern und zur neuen Realität dazugehören wird. „Präsenztage bleiben weiterhin aber auch wichtig, um sich zu vernetzen und auszutauschen“, sagt Klier.
Ob die Produktivität im Homeoffice leide, sei eine Glaubensfrage, betont die Beraterin. Einige Manager glaubten, dass bisherige Leistungsträger auch im Homeoffice zur Hochform aufliefen – vielleicht sogar so sehr, dass man sie vor sich selbst schützen müsse. Anderen biete das Homeoffice dagegen eher die Möglichkeit, sich zu verstecken.
Aktuell sähen viele ihre Arbeit aus dem Homeoffice als Beitrag zur Krisenbewältigung, glaubt Klier. „Künftig wird es darum gehen, hybride Homeoffice-Modelle zu entwickeln, die die Produktivität erhalten und die Mitarbeiterzufriedenheit steigern.“