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Aktien versteuern 2025Wann müssen Anleger auf Aktien-Gewinne Steuern zahlen?

Einkünfte aus Aktien sind selten steuerfrei. Dividenden oder Kursgewinne unterliegen einer pauschalen Abgeltungssteuer. Was gilt im Detail und welche Ausnahmen gibt es?Nils Buske 15.10.2025 - 11:15 Uhr Artikel anhören

Skulptur vor der Frankfurter Börse: In einigen Fällen müssen Aktien-Gewinne versteuert werden. 

Foto: dpa

Düsseldorf. Anleger zahlen auf ausgeschüttete Dividenden, Zinsen oder Verkaufserlöse Steuern. Seit ihrer Einführung führen Banken die sogenannte Abgeltungssteuer automatisch ab.

Doch es gibt Ausnahmen: Wer etwa Geld im Ausland angelegt hat, muss die ausländischen Kapitalerträge in der Steuererklärung (Anlage KAP) angeben. Lesen Sie in diesem Artikel die wichtigsten Hintergründe zur Abgeltungssteuer.

Wann müssen Aktien-Gewinne versteuert werden?

  • Wenn der Gewinn den Freibetrag von 1000 Euro (Single) oder 2000 Euro (Ehepaar) überschreitet
  • Wenn die Aktien nach 2008 gekauft wurden
  • Ausländische Aktien müssen grundsätzlich versteuert werden

Aktien versteuern über die Kapitalertragsteuer

Das Steuerrecht spricht beim Handel mit Aktien von Kapitaleinkünften oder Kapitalerträgen. Darunter fallen zum Beispiel Kursgewinne beim Verkauf von Aktien oder Dividenden. Seit 2009 müssen Anleger für solche Kapitalerträge eine sogenannte Kapitalertragsteuer abführen, auch Abgeltungssteuer genannt.

Dadurch werden alle Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem fixen Abgeltungssteuersatz besteuert. An den Staat gehen 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Zwar wurde der Solidaritätszuschlag 2021 in Deutschland weitgehend abgeschafft. Allerdings gilt dies nicht für erzielte Kapitalerträge. Hinzu kommt die Kirchensteuer, vorausgesetzt der Verkäufer der Aktien ist noch Mitglied. Welche Vor- und Nachteile der Austritt hat, lesen Sie hier.

Steuererklärung 2024

Wann Anleger trotz Abgeltungsteuer eine Steuererklärung machen müssen

Ausgenommen von der Kapitalertragssteuer sind Unternehmensanteile, die vor 2009 gekauft wurden. Diese können steuerfrei verkauft werden. Die Abgeltungssteuer soll vor allem den Steuerprozess vereinfachen. Denn zuvor mussten Steuerpflichtige akribisch ihre einzelnen Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung aufführen. Zudem galten unterschiedlich hohe Steuersätze für verschiedene Kapitalerträge. Daher nun also die pauschale Lösung. Ein paar Dinge müssen Steuerpflichtige dennoch beachten.

Sparerfreibetrag: Bis zu welchem Betrag sind Aktien steuerfrei?

Singles dürfen seit dem 1. Januar 2023 jährlich bis zu 1000 Euro Gewinn mit Aktien erzielen, ohne dafür Steuern in Form der Abgeltungssteuer zu zahlen. Bei veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Steuerfreibetrag auf 2000 Euro. Erst jeder Cent, der die genannten Freibeträge überschreitet, muss versteuert werden. Hier unterscheidet sich der Freibetrag übrigens von der sogenannten Freigrenze. Liegt der Gewinn etwa bei 1050 Euro, müssen nur 50 Euro versteuert werden.

Aktienhandel

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Bei einer Freigrenze hingegen müsste der komplette Betrag versteuert werden, sobald die Grenze überschritten wird. So eine Freigrenze gilt zum Beispiel bei privaten Veräußerungsgeschäften, also dem Verkauf von Immobilien oder Kunstgegenständen.

Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegen

Damit der Freibetrag für den Aktienverkauf gilt, müssen ihn Kleinanleger über einen „Freistellungsauftrag“ bei der Bank oder dem Kreditinstitut beantragen. Denn die Abgeltungssteuer wird von den Banken einbehalten und fließt von dort aus unmittelbar ans Finanzamt. Sie übernimmt damit quasi die Steuerschuld. Die Abgeltungssteuer ist nämlich eine Quellensteuer, die direkt von der Quelle abgeführt wird.

Daher führt die Bank auch ohne vorliegenden Auftrag pauschal die Steuer auf alle Kapitaleinkünfte ab, selbst wenn sie unter dem Freibetrag liegen. Die Steuerzahler können das Geld aber zurückholen. Sie können die Kapitaleinkünfte im Nachgang in der Steuererklärung angeben und erhalten die zu viel gezahlte Steuer zurück. Die Kapitalerträge kommen in die Anlage KAP. Ausländische Kapitalerträge müssen hier zwingend angegeben werden.

Grundfreibetrag für 2024 und 2025

Alternativ können Anleger Steuern sparen, indem sie zusammen mit der Steuererklärung eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ ans Finanzamt übermitteln. Sie dient vor allem denjenigen, die wenig verdienen, allerdings hohe Kapitalerträge besitzen.

Solange ein Steuerpflichtiger mit seinem gesamten Einkommen unter dem Grundfreibetrag (11.784 Euro, Stand 2024) gelegen hat, werden 2025 darauf keine Steuern abgeführt. In dem Fall ist es auch unerheblich, ob die Kapitalerträge den Freibetrag von 1000 Euro überschreiten.

Finanzministerium

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Ein Beispiel: Wer als Single im Jahr ein Gehalt von insgesamt 8000 Euro erhält und zusätzlich durch Dividendenerträge oder Aktien-Gewinne 1600 Euro erzielt, liegt mit 9600 Euro nach wie vor unter dem Grundfreibetrag. Diese Person muss also keine Steuern für die Aktien zahlen. Vor allem Geringverdiener und Studierende profitieren von dieser Lösung.

Rechenbeispiel: Wie viel Steuern fallen auf Aktien-Gewinne an?

• Kapitalerträge durch Aktien: 2500 Euro

• Steuerfreibetrag: 1000 Euro

• Abgeltungssteuer: 25 Prozent (375 Euro)

• Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent (20,63 Euro)

Eine ledige Privatanlegerin erwirtschaftet in einem Jahr einen Aktien-Gewinn von 2500 Euro. 1000 Euro stehen ihr steuerfrei zu. Nach Abzug der pauschalen Abgeltungssteuer von 25 Prozent bleiben von den 1500 Euro genau 1125 Euro übrig. Da sie kein Mitglied in der Kirche ist, entfällt die entsprechende Kirchensteuer.

Zwar wurde der Solidaritätszuschlag 2021 in Deutschland weitgehend abgeschafft. Allerdings gilt dies nicht für erzielte Kapitalerträge. So muss die Privatanlegerin im Rechenbeispiel nochmal 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer zahlen. In dem Fall sind das 20,63 Euro. Daraus ergeben sich:

2104,37 Euro Einkünfte nach Steuern – und eine Gesamtbelastung von 395,63 Euro.

Hier gelangen Sie zum Abgeltungssteuer-Rechner

Wann lohnt es sich, Kapitalerträge durch Aktien in der Steuererklärung anzugeben?

Die Steuerschuld begleicht die Bank. Sie überweist die zu entrichtende Steuer direkt an das Finanzamt, da es sich bei der Abgeltungssteuer um eine sogenannte Quellensteuer handelt. Das bedeutet, die Quelle – in dem Fall die Bank – behält die Steuer direkt ein.

Trotzdem lohnt es sich in manchen Fällen, eine Steuererklärung einzureichen und die Kapitalerträge nochmal aufzuführen. Beispielsweise dann, wenn der persönliche (Grenz-)Steuersatz unter den 25 Prozent Abgeltungssteuer liegt. Die individuelle Grenzbelastung lässt sich über den Steuerrechner vom Bundesministerium der Finanzen ermitteln. 

Bereits ab 19.848 Euro (Berechnungsjahr 2024) erreicht ein Alleinstehender einen Grenzsteuersatz von 25 Prozent –  unter dem Betrag bleiben in der Regel nur Studierende oder Geringverdiener. Für sie kann es sich lohnen, die Kapitalerträge anzugeben.

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Denn auf Antrag führt das Finanzamt bei Abgabe der Steuererklärung eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei addieren die Sachbearbeiter die Kapitalerträge zu dem Gehalt und berechnen auf dieser Grundlage die Steuerlast nach dem entsprechenden Einkommenssteuertarif. Am Ende gewinnt die für den Steuerzahler günstigere Variante.

Ausländische Aktien versteuern: Welche Regeln gelten hier?

Wer mit Aktien an fremdsprachigen Börsen handelt oder einen Fonds besitzt, der ausländische Aktien enthält, zahlt die landestypische Quellensteuer. Hier bleibt die Versteuerung von Aktien-Gewinnen sehr individuell, da jedes Land quasi eine andere Quellensteuer erhebt. Exemplarisch besteuern die folgenden Staaten Dividenden zum Beispiel so:

Quellensteuern auf Dividenden
Quellenstaat Nationale Quellensteuer auf Dividenden
Schweiz 35 %
China 10 %
Vereinigtes Königreich
Japan 15 %
USA 30 %

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

* Die aufgeführten Quellensteuersätze beziehen sich auf die Besteuerung natürlicher Personen. In vielen Fällen herrschen Sonderregelungen, die hier im Detail nicht aufgeführt sind.

Mit den genannten Staaten hat Deutschland ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Dieses legt den Prozentsatz fest, den die Quellensteuer nicht überschreiten darf. In aller Regel liegt dieser bei 15 Prozent. Durch das Abkommen können sich Anleger also zu viel gezahlte Quellensteuer zurückholen. 

Ein Beispiel: Erzielt ein deutscher Privatanleger mit amerikanischen Aktien eine Dividende von 500 Euro, greift zunächst der nationale Quellensteuersatz von 30 Prozent. Demnach liegt die Steuerlast bei 150 Euro. Durch das DBA sinkt die vereinbarte Quellensteuer um 15 Prozent – und verringert damit die Steuerlast auf 75 Euro. In den USA wird sie meistens automatisch gutgeschrieben, in anderen Fällen müssen Anleger für die Erstattung jedoch einen Antrag stellen. Mehr Informationen dazu finden sich beim Bundeszentralamt für Steuern.

Was gilt für Kryptowährungen?

Der Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum stuft das Finanzamt als sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft ein. Dabei gilt eine gesetzlich festgelegte Freigrenze: Liegt der erzielte Gewinn innerhalb eines Kalenderjahres unter 1.000 Euro, fällt keine Steuer an.

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Wird dieser Betrag überschritten, ist der gesamte Gewinn zum individuellen Einkommensteuersatz zu versteuern. Gänzlich steuerfrei bleiben die Gewinne, wenn Anleger eine Kryptowährung länger als ein Jahr im Depot halten.

Dieser Artikel erschien bereits im März 2021. Der Artikel wurde am 15.10.2025 erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.

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