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EigentumKfW gewährt jetzt 20-jährige Zinsbindung

Wer erstmals ein Haus oder eine Eigentumswohnung kauft oder baut, dem gewährt die KfW-Bank ab jetzt doppelt so lange Zinssicherheit wie bisher. Dafür müssen aber einige Anforderungen erfüllt sein.Silke Kersting 05.03.2024 - 16:30 Uhr
Das Förderprogramm soll auch die Zahl neu gebauter Einfamilienhäuser wieder steigen lassen. Foto: imago/Westend61

Berlin. Wer Wohneigentum kauft, kann künftig von besseren Konditionen profitieren: Ab dem heutigen 1. März bietet das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine doppelt so lange Zinsbindung wie bisher. Das Handelsblatt hatte bereits Ende Januar von den Plänen berichtet.

„Die 20-jährige Zinsbindungsfrist soll eingeführt werden, und damit sollen Familien eine längere finanzielle Planbarkeit erhalten“, erklärte eine Sprecherin des Bundesbauministeriums. Bislang lag die maximale Zinsbindung bei zehn Jahren.

Die Bauaktivitäten sind in den vergangenen Monaten stetig gesunken, auch das Interesse privater Investoren hat aufgrund der schwierigen Finanzierungsbedingungen abgenommen. Erst am Donnerstag meldete das Statistische Bundesamt stark gesunkene Baugenehmigungszahlen für 2023. Diese gelten als Frühindikator für künftige Bauvorhaben.

Nach Gebäudearten betrachtet ging 2023 im Vergleich zu 2022 vor allem die Zahl der Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser zurück – um 39,1 beziehungsweise 48,3 Prozent auf insgesamt 61.900. Ein- und Zweifamilienhäuser werden vor allem von Privatpersonen errichtet.

KfW-Förderung: Die Konditionen von „Wohneigentum für Familien“

Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ läuft seit 1. Juni 2023 und steht Familien sowie Alleinerziehenden mit mindestens einem minderjährigen Kind offen. Gefördert wird der Neubau und der Erstkauf selbst genutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Das sind die Konditionen:

  • Das Gebäude muss klimafreundlich sein, das heißt, es muss die Effizienzhausstufe EH40 erreichen. Das bedeutet, dass ein Gebäude nur 40 Prozent der Energie verbraucht, die ein gesetzlich definiertes Standardhaus benötigt.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 90.000 Euro nicht übersteigen. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro.
  • Die Zahl der Kinder unter 18 Jahren, die am Tag der Antragstellung im jeweiligen Haushalt leben, beeinflusst den Kreditbetrag. Die maximale KfW-Kredithöhe beläuft sich bei einem oder zwei Kindern auf 170.000 Euro, bei drei oder vier Kindern auf 200.000 Euro. Ab fünf Kindern kann laut KfW ein zinsverbilligter Kredit in Höhe von maximal 220.000 Euro beantragt werden.
  • Das Haus darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.
  • Wer zusätzlich nach den Vorschriften des Nachhaltigkeitssiegels QNG-Premium baut, für den gilt folgendes Kreditvolumen: 220.000 Euro bei einem oder zwei Kindern, 250.000 Euro bei drei oder vier Kindern, 270.000 Euro ab fünf Kindern. Wichtig: Der Antrag muss bei der KfW gestellt werden, bevor man mit dem Bauvorhaben beginnt.
  • In beiden Förderstufen werden der Bau und der Kauf gefördert, ebenso die Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit sowie die Zertifizierung für das nachhaltige Gebäude. Energieexperten sind Pflicht: Denn sie erstellen auch die sogenannte „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Diese Bestätigung ist notwendig, um den Förderkredit beantragen zu können. Über die KfW-Internetseite sind Experten und Berater zu finden.
  • Laut KfW können Interessierte zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen. Erstens das Annuitätendarlehen. Bei diesem zahlt man in den ersten Jahren inklusive einer tilgungsfreien Anlaufzeit nur Zinsen. Danach wird ein gleich hoher monatlicher Rückzahlungsbetrag fällig. Der Betrag bleibt immer gleich hoch, wobei der Anteil der Tilgung wächst und der Anteil der Zinsen entsprechend sinkt. Die angebotene Laufzeit liegt zwischen vier und 35 Jahren, die Zinsbindung kann bei bis zu 20 Jahren liegen.
  • Die zweite Möglichkeit ist das endfällige Darlehen. Hier zahlt man während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück. Hier liegen die Laufzeit und auch die Zinsbindung allerdings nur bei vier bis zehn Jahren.
  • Für Personen, die bereits ein Wohngebäude oder eine Eigentumswohnung in Deutschland besitzen, kommt der Förderkredit nicht infrage. Auch nicht für Umschuldungen bestehender Kredite oder Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben. Ausgeschlossen ist auch der Neubau oder der Kauf von Ferienhäusern oder -wohnungen.

Erstpublikation: 01.03.2024, 14:56 Uhr.

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