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EntlastungspaketSprit- und Ticketrabatt sorgen für Ärger bei der Ampel

Die Koalition will die Verbraucher mit Rabatten an Tankstellen und im Nahverkehr entlasten. Von den sechs Milliarden Euro droht aber nur wenig bei den Bürgern zu landen.Daniel Delhaes 12.04.2022 - 19:15 Uhr Artikel anhören

Auch wenn der Preis zurzeit wieder nach unten geht: Die Regierung will die Bürgerinnen und Bürger bei den Spritkosten entlasten.

Foto: dpa

Berlin. Das Entlastungspaket der Bundesregierung entpuppt sich als Belastungsprobe für die Ampelkoalition. Wie das Handelsblatt aus Koalitionskreisen erfuhr, steht infrage, ob die geplanten finanziellen Unterstützungen auch bei den Verbrauchern ankommen.

Die Probleme sind vor allem rechtlicher Natur. So sei es rechtlich nicht möglich, den Tankrabatt sicher an die Autofahrer weiterzuleiten, hieß es in Koalitionskreisen. Gleiches gelte für den geplanten Rabatt auf Nahverkehrstickets.

Die Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte sich angesichts der steigenden Energiepreise im Zuge des Ukrainekriegs am 23. März darauf verständigt, die Verbraucher zu entlasten. Elf Stunden lang hatte der Koalitionsausschuss beraten. Am Ende entschied die Koalition, die Energiekosten für die Verbraucher für drei Monate zu reduzieren.

So soll die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß sinken, sodass Benzin um 30 Cent und Diesel um 14 Cent billiger werden kann. Eine Monatskarte für den Nahverkehr soll drei Monate lang nur noch jeweils neun statt bislang mehr als 60 Euro kosten.

In beiden Fällen aber müssten die Unternehmen den Rabatt weitergeben. Und darin liegt das Problem: Wie es in Koalitionskreisen hieß, könnten die Mineralölkonzerne nicht verpflichtet werden, die temporäre Steuersenkung auf Benzin und Diesel durchzureichen.

Dies galt aber bislang in der Koalition als wesentliche Bedingung, um die Maßnahme überhaupt durchzuführen. „Wir stellen sicher, dass die Absenkung an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird“, heißt es denn auch im Abschlussdokument zum Entlastungspaket.

Im Gesetzentwurf zum Tankrabatt, den das Bundesfinanzministerium am Freitag versendet hat, findet sich indes davon nichts mehr. „Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind zu erwarten und Zweck des Gesetzes“, heißt es nur allgemein im Entwurf. Konkret ist der Text hingegen bei den Kosten für die Unternehmen, die durch das Gesetz entstehen: Sie werden mit mehr als 115.000 Euro beziffert. Die Ausfälle für den Bund sollen sich auf mindestens 3,15 Milliarden Euro belaufen.

In ihrem Entwurf formuliert die Regierung allein die Erwartung, dass die Preise wie die Steuern sinken. Da die Unternehmen die Energiesteuer bislang vollständig auf die Kunden abwälzten, solle dies daher auch in umgekehrter Richtung geschehen.

So werde „ermöglicht“, dass Verbraucher, aber auch Bus- und Logistikunternehmen entlastet würden, wie es im Entwurf heißt – verbunden allerdings mit dem einschränkenden Hinweis: „Die Preisgestaltung an der Tankstelle ist unter anderem abhängig von der vorhergehenden Lieferkette der bezogenen Kraftstoffe und obliegt dem entsprechenden Betreiber.“ Das heißt: Über den Literpreis entscheidet am Ende der Tankwart, nicht die Bundesregierung.

Bund und Länder verhandeln Nahverkehrsregelung

Ebenso problematisch scheint die Sache beim geplanten Ticketrabatt im Nahverkehr zu sein. Auch hier fällt es schwer, die Verkehrsunternehmen dazu zu verpflichten, das Geld auch für den Ticketrabatt einzusetzen. An diesem Dienstag hatte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe getagt. Dabei ging es vor allem um die Frage, wie der Rabatt gesetzlich festgeschrieben werden kann.

Da die Länder die Tarife festlegen, müsste eigentlich das Personenbeförderungsgesetz geändert werden. Dies aber stieß auf Ablehnung aus Sorge, dass dann alternative Nahverkehrsanbieter wie Uber und andere auf weitere Liberalisierungen ihrer Dienste pochen könnten.

Als Alternative wurde daher überlegt, das Regionalisierungsgesetz anzupassen. Darin hat der Bund festgelegt, wie viel Milliarden Euro die Länder jedes Jahr erhalten, um Nahverkehr bei Unternehmen zu bestellen. Offenkundig aber gelingt es über das Gesetz nicht, die für den Ticketrabatt veranschlagten 2,5 Milliarden Euro auch zweckgebunden zu verankern, wie es in Koalitionskreisen hieß.

Der Tankrabatt wie der Ticketrabatt stammen aus der Feder der Liberalen. So hatte zunächst Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) angesichts der Benzinpreise von rund 2,20 Euro pro Liter Mitte März öffentlich und ohne Absprache mit den Koalitionären einen Tankrabatt vorgeschlagen. Daraufhin hatten die Grünen im Koalitionsausschuss auf einen Nachlass im Nahverkehr gepocht.

Preise sind derzeit wieder im Sinkflug

In der Verhandlungsnacht hatte schließlich Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) als Kompromiss einen Rabatt vorgeschlagen: Das 9/90-Ticket war geboren. Der Preisnachlass sollte zugleich Autofahrer in Bus und Bahn locken.

Der Vorschlag war indes ebenso wenig im Vorfeld mit den für den Nahverkehr zuständigen Bundesländern abgesprochen wie mit den Unternehmen, die die Idee umsetzen müssen. Seither herrschte in der Nahverkehrsbranche Ratlosigkeit, die die Bund-Länder-Gruppe auflösen soll.

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Wie es hieß, werde sich die Bundesregierung auf Absichtserklärungen der Mineralölunternehmen wie auch der Nahverkehrsunternehmen verlassen müssen.

Ab Juni sollen die Regelungen gelten. Derzeit sind die Preise an der Tankstelle allerdings wieder im Sinkflug und liegen etwa bei Benzin unterhalb der Zwei-Euro-Marke. Auch ist unklar, ob die Verbraucher angesichts der höheren Preise seit Ende Februar weniger Auto gefahren sind. Nach Angaben des Mineralölwirtschaftsverbands werden die amtlichen Zahlen für März erst im Mai vorliegen.

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