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Erneuerbare EnergienOffshore-Windkraft: Branche wehrt sich gegen „Eintrittsgeld“ für Ausbauflächen auf See

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv beschleunigen. Die Offshore-Wind-Branche warnt allerdings vor neuen Hindernissen.Klaus Stratmann 05.04.2022 - 14:41 Uhr Artikel anhören

Der Entwurf des WindSeeG weist nach Überzeugung der Branche einige Schwächen auf. 

Foto: REUTERS

Berlin. Die Ampelkoalition misst der Windkraft auf hoher See bei der Beschleunigung der Energiewende große Bedeutung bei. Das spiegelt sich im Koalitionsvertrag wider: Das Ausbauziel der Offshore-Windkraft für 2030 soll von 20 Gigawatt (GW) auf 30 GW erhöht werden. Zur Einordnung: Derzeit sind 7,8 GW installiert.

Um das Ziel zu erreichen, will das Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf des Wind-Energie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) aus dem Haus von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beschließen. Aus Sicht der Branche weist der Entwurf einige Mängel auf, die zu erheblichen Kostensteigerungen führen können.

„Wir machen uns Sorgen, dass die Ausschreibungskriterien nicht funktionieren und den Strompreis weiter nach oben treiben“, sagt Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Windparkbetreiber Offshore (BWO).

Die Kritik der Branche entzündet sich an dem Plan, für rund die Hälfte der zur Verfügung stehenden Flächen eine Ausschreibung mit „Gebotskomponente“ einzuführen. Das heißt: Windparkbetreiber müssen ein „Eintrittsgeld“ dafür bieten, dass sie eine Fläche auf dem Meer für die Stromproduktion nutzen dürfen. Wer den höchsten Preis bietet, bekommt den Zuschlag.

Die Branche bezweifelt den Nutzen solcher Lösungen. „Wir plädieren dafür, die Zahlungsbereitschaft für den Zuschlag nicht zu überdehnen“, warnt Thimm. Er verweist auf den Fall Dänemark, wo zuletzt 380 Millionen Euro für die Installation von einem Gigawatt bezahlt wurde.

Bereits die Vorgängerregierung hatte solche Pläne

„Das führt dazu, dass überhaupt nur die ganz großen Player mitbieten können. Für mittelständische Unternehmen der Energiebranche sind solche Summen nicht zu stemmen“, sagt Thimm. Selbst viele Energiekonzerne treibe das an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. „Bezahlen muss das alles am Ende der Stromkunde, weil die Unternehmen nicht nur die Kosten für die Windräder, sondern auch die Zahlung für den Zuschlag und die damit steigenden Kapitalkosten zurückverdienen müssen“, sagt er.

>> Lesen Sie hier: Warum sich die Windkraftindustrie immer mehr aus Europa zurückzieht
Thimm nennt die Gebotskomponente „dummes Geld“, das an anderer Stelle dringend für die Erhöhung der Versorgungssicherheit und die Reduzierung von Versorgungsrisiken gebraucht werde. Er fordert, die Gebotskomponente zu streichen oder zu begrenzen.

Das Thema ist nicht neu. Bereits die Vorgängerregierung hatte 2020 versucht, eine Gebotskomponente in das WindSeeG einzubauen. Der Versuch war am Widerstand der SPD und der Grünen gescheitert. In der Branche wundert man sich daher darüber, dass ausgerechnet eine Regierung unter maßgeblicher Beteiligung dieser beiden Parteien einen neuen Anlauf nimmt, das „Eintrittsgeld“ einzuführen.

>> Lesen Sie hier: Windkraft von der Nordsee, Solarstrom aus Spanien – So ist es um Europas Energienetze bestellt
Das WindSeeG ist Teil des sogenannten „Osterpakets“, das am Mittwoch verabschiedet werden soll. Das Paket enthält eine Reihe von Vorhaben, die dazu beitragen sollen, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.
Aus Sicht der Offshore-Branche hat das Gesetz noch weitere Tücken. Der BWO nennt beispielsweise die geplante Regelung, die Recyclingquote für die Rotorblätter zu einem Zuschlagskriterium zu machen. „Unternehmen sollen Angaben machen, wie gut sich die Rotorblätter nach dem Rückbau - 37 Jahre später – recyclen lassen. Aber niemand kennt die dann verfügbaren Technologien“, sagt Thimm. Die 37 Jahre ergeben sich aus einer Anlagenlaufzeit von 30 Jahren und einem Vorlauf vom Zuschlag bis zur Fertigstellung von weiteren sieben Jahren.

Auch das Zuschlagskriterium der „naturverträglichsten Gründung“ wirft in der Branche Fragen auf. Bei nicht voruntersuchen Flächen seien dazu keine Aussagen zu treffen, kritisiert die Branche. „Unternehmen können nur raten“, sagt Thimm.
Mehr: Habeck und Lemke legen Eckpunkte für naturverträglichen Windkraftausbau vor.

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