Gesundheitspolitik Bundesdatenschutzbeauftragter: Regierung verstößt mit geplanter Datenspende gegen Datenschutz

„Apps auf Rezept“ stoßen bei Ärzten noch auf Widerstand.
Düsseldorf Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hält die von der Bundesregierung geplante Möglichkeit zur Spende von Gesundheitsdaten für unzulässig. „Die Datenspende ist in der angedachten Form datenschutzrechtlich nicht abgedeckt“, sagte Ulrich Kelber Handelsblatt Inside.
Das Bundeskabinett hat heute das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) beschlossen, das ermöglichen soll, dass Bürger ab 2023 freiwillig ihre Gesundheitsdaten allgemein der medizinischen Forschung zur Verfügung stellen können. Der Kabinettsentwurf liegt Handelsblatt Inside vor.
„Für die Verarbeitung personenbezogener Daten braucht es nicht nur die Einwilligung“, sagte Kelber. Der Einwilligende müsse auch klar wissen, in was er einwilligt. Der Plan der Bundesregierung ist es, mit einer einzigen Einwilligung eines Bürgers die Gesundheitsdaten ohne Zweckbestimmung für die medizinische Forschung zur Verfügung zu stellen.
Kelber bezweifelt, dass „Betroffene diese Entscheidung wirklich informiert treffen. Die Daten enthalten beispielsweise mit Genomdaten oder Informationen zu Erbkrankheiten automatisch Aussagen über Dritte.“ Die Bürger müssten jeweils mit Bezug auf das Forschungsprojekt nach ihrer Einwilligung gefragt werden.
Justizministerium legt Bedenken ab
Nachdem über mehrere Monate Bedenken aus dem Umfeld des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz an den PDSG-Plänen zur elektronischen Patientenakte zu hören waren, hat sich das Haus im Gegensatz zu Kelber nun mit den Regelungen abgefunden. Das Justizministerium hatte sich – wie Kelber auch – an den Plänen für die elektronische Patientenakte gestört.
Das Ministerium hatte nach Informationen von Handelsblatt Inside lange bemängelt, dass das Berechtigungskonzept der elektronischen Patientenakte im ersten Jahr nur grobgranular sein soll, Patienten nur alle oder keine ihrer Daten ihrem Arzt gegenüber freigeben können. Erst ab 2022 ist die Freigabe einzelner Dokumente möglich.
Wegen der Bedenken hatte das Gesundheitsministerium die Regelungen vor etwa einem Jahr in ein eigenes Gesetz ausgekoppelt. Der vom Justizministerium akzeptierte PDSG-Kabinettsentwurf weist nun trotzdem keine Veränderung dieses Plans auf.
Im Brief zur Überstellung des Entwurfs von Bundesministerium für Gesundheit an das Bundeskanzleramt, der Handelsblatt Inside ebenfalls vorliegt, heißt es, das Bundesjustizministerium habe beim vorliegenden Entwurf keine Einwände.
Neu im Kabinettsentwurf hingegen ist die Regelung, dass das elektronische Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel ab 2022 verpflichtend sein soll. Außerdem sollen sich auch Gesundheitseinrichtungen der Bundeswehr an die Telematikinfrastruktur, der zentralen Datenautobahn im Gesundheitswesen, anschließen können. Pflegekräfte sollen zudem Zugriff auf die elektronischen Patientenakten erhalten.

Dieser Beitrag ist ein Auszug aus dem exklusiven Fachbriefing Handelsblatt Inside Digital Health. Zweimal in der Woche analysieren wir dort die neuesten Entwicklungen im Bereich digitale Gesundheit.
Erstmals beziffert werden auch die Mehrkosten für die Sozialversicherung durch Nutzung und Verwaltung der elektronischen Patientenakte: Würde die Akte durch 20 Prozent der Bevölkerung genutzt, entstünden jährliche Mehrkosten von 90 Millionen Euro.
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