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Heils Homeoffice-GesetzBis zu 30.000 Euro Strafe bei Verstößen gegen Arbeitszeiterfassung

Das geplante Homeoffice-Gesetz von Arbeitsminister Heil enthält einige Sprengsätze für Arbeitgeber. So sollen sie Arbeitnehmer auch zu Hause vor Überlastung schützen.Frank Specht 05.10.2020 - 17:08 Uhr Artikel anhören

Lückenlose Kontrolle von Arbeits- und Ruhezeiten.

Foto: dpa

Berlin. Arbeitgeber sollen künftig dafür Sorge tragen, dass Beschäftigte, die regelmäßig mobil arbeiten, ihre gesamte tägliche Arbeitszeit vollständig erfassen. Verstöße können mit bis zu 30.000 Euro Strafe geahndet werden. Das sehen die Eckpunkte für „Das Mobile-Arbeiten-Gesetz“ von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, die dem Handelsblatt vorliegen. „So treten wir der Entgrenzung von Arbeit entgegen“, heißt es darin zur Begründung.

Heil hatte seine Gesetzespläne am Wochenende in einem Interview mit der „Bild am Sonntag“ umrissen. Demnach sollen Beschäftigte das Recht bekommen, bei einer Fünftagewoche 24 Tage im Jahr mobil oder im Homeoffice zu arbeiten – „vorausgesetzt, die Tätigkeit eignet sich grundsätzlich dafür und es sprechen keine betrieblichen Gründe zwingend dagegen“, heißt es in den Eckpunkten.

Bei darüber hinaus gehenden Wünschen des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber innerhalb einer noch zu definierenden Frist begründen, warum er das Gesuch auf mobile Arbeit oder Homeoffice ablehnt. „Versäumt er diese Frist, gilt für längstens sechs Monate der Wunsch der oder des Beschäftigten als bewilligt“, schreibt das Arbeitsministerium.

Im Interview hatte Heil noch angekündigt, er wolle das Gesetz so unbürokratisch wie möglich halten – etwa was die Nutzung privater Laptops oder Handys im Homeoffice angehe.

Die Eckpunkte sehen aber vor, dass der Arbeitgeber gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Gefährdungsbeurteilung für mobile Arbeit und Homeoffice erstellen soll: „Im Gesetz stellen wir klar, dass der Arbeitgeber insbesondere auch bei mobiler Arbeit auftretende Gefährdungen zu beurteilen hat, daraus resultierende Maßnahmen festlegen und die Betroffenen im Voraus dazu unterweisen muss.“

Studien hätten ergeben, dass die Arbeit im Homeoffice teilweise zu einer höheren wöchentlichen Arbeitszeit führe. Deshalb sei es wichtig, Arbeits- und Ruhezeiten in den Blick zu nehmen und zu kontrollieren. Auch Fragen wie die, wann der Arbeitnehmer im Homeoffice erreichbar sein müsse, seien zu konkretisieren.

Stärken will Heil zudem die Betriebsräte. Sie sollen ein Mitbestimmungsrecht zur Einführung und bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit bekommen. Laut Regierungssprecher Steffen Seibert ist das Kanzleramt momentan mit dem Arbeitsministerium in der sogenannten Frühkoordinierung über Heils Pläne. Erst später würden weitere Ministerien zur Abstimmung hinzugezogen. Es werde noch viel zu beraten sein.

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