Krankenhausreform: Bundesministerium droht Ländern – keine Zustimmung, kein Geld
Berlin. Im Streit um die Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) droht das Bundesgesundheitsministerium den Ländern mit finanziellen Konsequenzen. Auf einer Konferenz des Handelsblatts sagte Michael Weller, Abteilungsleiter für Gesundheitsversorgung und Krankenversicherungen im Ministerium: „Sollten die Länder das Gesetz blockieren, wird auch kein Geld fließen.“
Im Zentrum der Reform steht ein umfassendes Gesetz, das Kosten senken und die Krankenhauslandschaft effizienter gestalten soll: das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Doch gegen die Pläne gibt es massiven Widerstand. Krankenkassen, Krankenhausvertreter und vor allem die Bundesländer kritisieren die Maßnahmen.
Ihre Hauptpunkte: Die Reform gehe zu wenig auf regionale Besonderheiten ein, viele Krankenhäuser müssten schließen, und Beitragszahler sowie Arbeitgeber würden durch die hohen Kosten der Reform belastet.
Das KHVVG hat Mitte Oktober den Bundestag passiert und soll laut Wellers Einschätzung am 22. November im Bundesrat zur Abstimmung kommen. Ziel ist, das Gesetz zum Januar 2025 in Kraft zu setzen – es sei denn, die Länder rufen den Vermittlungsausschuss an, um noch Änderungen daran zu erwirken.
Weller macht klar, dass das Ministerium nicht zu weiteren Verhandlungen bereit sei: „Wenn der Vermittlungsausschuss angerufen wird, dann wird die Krankenhausreform auch im Vermittlungsausschuss bleiben. Punkt.“ Das würde die Reform bestenfalls verzögern, womöglich auch auf unbestimmte Zeit aufschieben.
Mehrere Länder arbeiten an einem Bündnis
Allerdings haben die Gesundheitsminister einiger Länder bereits damit begonnen, ihre Ressortkollegen zu überzeugen. In einem Papier vom 4. November führen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein fünf Gründe für die Anrufung des Vermittlungsausschusses auf. Sie wollen die Reform praxistauglicher machen und ihre Planungshoheit sichern, da die Krankenhausplanung traditionell Ländersache ist.
„In der jetzigen Fassung der Bundesregierung würde die Reform die Krankenhausversorgung in manchen Teilen Deutschlands gefährden“, sagt Judith Gerlach, Bayerns Gesundheitsministerin (CSU). Auf verschiedenen Ebenen würden Gerlach zufolge nun Gespräche dazu starten, den Vermittlungsausschuss anzurufen: „Ich werde mich dafür einsetzen, diesen Weg einzuschlagen.“
Ein Vorschlag in dem Papier ist eine Überbrückungsfinanzierung von vier bis fünf Milliarden Euro, um wirtschaftlich bedrängte Krankenhäuser kurzfristig zu entlasten und einen „kalten Strukturwandel“ zu verhindern. Die Länder fordern zudem mehr Flexibilität bei Standortvorgaben und eine Erleichterung der Zusammenarbeit von Kliniknetzwerken, vor allem in strukturschwachen Regionen. Auch die Regelungen zur Verbesserung der Versorgungsqualität und zur Leistungskonzentration seien, so die Länder, teilweise zu restriktiv.
Weller hob auf der Konferenz hervor, dass die finanzielle Lage vieler Kliniken derzeit angespannt sei und die Reform diese Situation entschärfen könnte – jedoch nicht alle Kliniken vor einer Insolvenz bewahren werde. Er sagte auch, dass das Personal für die 1700 Kliniken aufgrund des Fachkräftemangels künftig fehlen würde.
Die Aussagen Wellers lassen sich auch so interpretieren: Wer die Reform bremst, bremst die dringend benötigten Finanzmittel für die Krankenhäuser.
Thomas Lemke, Vizepräsident der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft, zweifelt diesen Eindruck an: „Der finanzielle Beitrag fürs nächste Jahr wird aufgrund des geringen Finanzvolumens und der nach wie vor vorhandenen strukturellen Unterfinanzierung die Insolvenzgefahr der Kliniken nicht mildern.“ In anderen Worten: Die Krankenhausreform kann laut Lemke viele Kliniken im kommenden Jahr ohnehin nicht vor einer Insolvenz retten.