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  4. Krankenhausreform vernachlässigt Bedarf von bis zu 1000 Verletzten bei Landes- und Bündnisverteidigung

GesundheitspolitikLauterbachs Krankenhausreform lässt Kriegsfall außen vor

Die Bundeswehr rechnet im Bündnisfall mit bis zu 1000 Verletzten pro Tag, die Deutschland versorgen müsste. Bei der Krankenhausreform von Minister Lauterbach spielt das bisher keine Rolle.Daniel Delhaes, Jürgen Klöckner 22.04.2024 - 04:06 Uhr
Bundeswehrsoldaten bei einem Übungseinsatz.  Foto: Bloomberg

Berlin. In der Debatte um einen Operationsplan Deutschland, mit dem Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) die militärische als auch die zivile Verteidigung verzahnen will, rückt jetzt auch die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in den Blick.

Die Sanitätseinheit der Bundeswehr rechnet bei einer Landes- und Bündnisverteidigung und intensiven Gefechten mit bis zu 1000 Verletzten pro Tag, die Deutschland als Drehscheibe der Nato in der Mitte Europas verteilen und versorgen müsste.

Wie das Handelsblatt aus Sicherheitskreisen erfuhr, informieren die Landeskommandeure der Bundeswehr derzeit die Landesregierungen in vertraulichen Gesprächen über den geplanten Operationsplan. Auch beim Bundesverteidigungsministerium werde in geheimen Runden diskutiert, etwa die Frage: Stehen genügend Krankenhausbetten und Transportkapazitäten bereit, um eine große Zahl Verletzter zu versorgen?

Kriegsbedingte Gefahren spielen keine Rolle

Eine Antwort fällt dieser Tage schwer, da die Bundesregierung an einer großen Reform des Klinikwesens arbeitet. „Der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren wird nicht Gegenstand der Krankenhausreform sein“, erklärte indes ein Sprecher von Minister Lauterbach.

Mit der Reform sei „nicht vorgesehen, den Ländern Vorgaben für die Vorhaltung eines bestimmten Anteils der Behandlungskapazitäten für Zwecke der Zivilverteidigung zu machen.“ Krankenhausplanung? Sache der Länder.

Am Mittwoch hatte Lauterbach sich mit den Landesministern beraten. Der Zivilschutz habe in den Gesprächen keine Rolle gespielt, erklärte der Minister nach dem Treffen. Es sei unzweifelhaft, dass auch zivile Krankenhäuser für die „großen Bedarfe“ vorbereitet werden müssten. „Daran arbeiten wir, aber in einem gesonderten Gesetz“, sagte er. Details dazu wolle er im Sommer vorstellen. „Dort denken wir die neu aufgebauten Strukturen bereits mit – als hätte die Krankenhausreform schon stattgefunden.“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Bundesgesundheitsminister bei der Pressekonferenz zur Krankenhausreform.  Foto: IMAGO/Bernd Elmenthaler

Dabei lassen sich deren Folgen noch gar nicht absehen. Mit der Reform will Lauterbach die Finanzierung der Krankenhäuser umstellen und die gesamte Kliniklandschaft umstrukturieren. Welche Häuser schließen müssen, welche Standorte zusammengeschlossen oder gar vergrößert werden, ist unklar.

Entscheidende Details verhandelt der Bund noch mit den Ländern. Darauf verwies auch Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) nach dem Treffen. Der Bund könne „nicht einfach an der Länderplanung vorbei“ Kapazitäten festlegen. Das gelte auch für den Zivilschutz. Der Stadtstaat ist einer von fünf Standorten der Bundeswehrkrankenhäuser.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft rechnet im Fall der Krankenhausreform mit einer Insolvenzwelle, andere Krankenhäuser müssten Leistungen einschränken oder ganze Abteilungen schließen. „Für Extremfälle benötigen wir Kapazitäten über den täglichen Bedarf hinaus“, sagte der Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß.

Die Gesetzespläne zur Krankenhausreform deuteten indes darauf hin, dass es künftig weniger Kapazitäten geben werde. „Schon jetzt registrieren wir Rekordzahlen bei den Krankenhausinsolvenzen“, sagte Gaß weiter. Vor allem Häuser im ländlichen Raum seien betroffen.

Zivilschutz

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Das Deutsche Rote Kreuz warnt vor den Defiziten bei der zivilen Verteidigung. Es gebe „noch viel zu tun, um die Handlungsfähigkeit im Falle von bewaffneten Konflikten herzustellen“, sagte die Präsidentin, Gerda Hasselfeldt. „Hier braucht insbesondere der Krankenhaussektor dringend Unterstützung, da die angestrebte Krankenhausreform einen Konfliktfall derzeit nicht mitdenkt.“

Bund und Länder rangeln um Verantwortung

„Die Krankenhausreform ist für die Friedenszeit gemacht“, kritisierte auch Thomas Wurmb, Professor für Notfall- und Katastrophenmedizin vom Universitätsklinikum in Würzburg, die Pläne. „Der Zivilschutz zu Kriegszeiten ist überhaupt nicht mitgedacht.“

Die Krankenhausreform vergleicht Wurmb, der auch Mitglied der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Krankenhaus-Einsatzplanung ist, mit dem Bau einer Uferpromenade, bei der der Hochwasserschutz vergessen wurde: Sie möge gut und effizient sein, bei Hochwasser sei sie aber nicht begehbar. Wichtig sei die „Durchhaltefähigkeit“ der Infrastruktur.

Laut dem Professor für Notfall- und Katastrophenmedizin ist in der Krankenhausreform der Zivilschutz zu Kriegszeiten nicht mitgedacht. Foto: REUTERS

In den Krankenhäusern gebe es „qualitativ grundsätzlich geeignete Strukturen“. Dies gelte für die Traumatherapie, die Notfallmedizin oder das sogenannte Kleeblattkonzept, mit dem während der Coronapandemie Patienten bundesweit verteilt wurden. Allerdings reichten die Kapazitäten nicht aus. Eine Kriegssituation sei noch einmal deutlich anspruchsvoller als dies etwa bei Corona der Fall gewesen sei.

Einen Überblick, wie viele Kapazitäten bei dauerhaften Krisen bereitstehen, gibt es indes nicht. Im Gegenteil: Die wenigsten Landesgesundheitsministerien beschäftigen sich überhaupt mit dem Thema. Das ergab eine Umfrage des Handelsblatts in den Bundesländern.

Praktiker fordern klare Führungsstrukturen

So gibt es nicht nur Streit zwischen Bund und Ländern ob der Zuständigkeiten – sondern auch innerhalb der Bundesländer. Es gebe „unsererseits aktuell keine konkreten Maßnahmen“, erklärte etwa eine Sprecherin in Thüringen und verwies auf das Innenministerium.

Das Innenressort wiederum verwies auf das Gesundheitsressort. Dieses plane und überprüfe „die Einsatzbereitschaft der Gesundheitseinrichtungen sowie der Sanitätsmaterialbevorratung“. Ähnliche Reaktionen gab es in anderen Ländern.

Der Berliner Gesundheitssenat erklärte, zuständig sei der Bund, die Länder seien „die ausführenden Organe“. Auch Bayern verweist auf das Bundesinnen- sowie das Bundesgesundheitsministerium. „Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung hierzu schlüssige Konzepte vorlegt und die Länder bei deren Umsetzung eng einbindet“, sagte Ministerin Judith Gerlach (CSU).

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Der Bund müsse die Krankenhäuser stärker unterstützen: „Wer eine stabile Gesundheitsversorgung gewährleisten will, kann keinen kalten Strukturwandel zulassen.“ Im Rahmen der Krankenhausplanung gebe es in Bayern ausreichend Spielräume, Belastungsspitzen auszugleichen, „sofern diese nur zeitlich befristet und in einem größenmäßig nicht völlig ungewöhnlichen Rahmen auftreten“.

Angesichts des Kompetenzgerangels fordern Praktiker wie Notfallmediziner Wurmbs „neben Qualität, Quantität und Schnelligkeit durchgängige Führungsstrukturen bis hinein in die Krankenhäuser, die gesetzlich verankert sind“.

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