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MigrationDobrindt unter Druck – die wichtigsten Antworten zum Asylurteil

Ein Berliner Gericht stoppt die Zurückweisungspraxis an der deutschen Grenze. Doch Innenminister Dobrindt stellt sich quer. Was bedeutet das für die deutsche Asylpolitik?Dietmar Neuerer, Heike Anger 03.06.2025 - 15:46 Uhr aktualisiert Artikel anhören
Alexander Dobrindt (M.) an der Grenzkontrollstelle Kiefersfelden: Der Innenminister will die irreguläre Migration reduzieren. Foto: Peter Kneffel/dpa

Drei Somalier hatten geklagt, nachdem sie trotz Asylgesuchs nach Polen zurückgeschickt wurden. Das Gericht stellte klar: Ohne ein geprüftes Verfahren nach der europäischen Dublin-Verordnung ist eine solche Zurückweisung rechtswidrig.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will dennoch an der bisherigen Praxis festhalten und spricht von einer Einzelfallentscheidung. Das sorgt für Kritik – von der Opposition, von Experten und auch innerhalb der schwarz-roten Koalition. Und auch innerhalb der EU hat der Fall Signalwirkung.

Worum geht es?

Drei somalische Staatsangehörige waren am 9. Mai mit dem Zug aus Polen eingereist. Am Bahnhof Frankfurt (Oder) äußerten sie ein Asylgesuch. Die Bundespolizei wies sie dennoch noch am selben Tag zurück – ohne Asylverfahren.

Das Berliner Verwaltungsgericht entschied den Fall in einem Eilverfahren: Danach ist die Zurückweisung von Asylsuchenden, wenn sie sich bereits auf deutschem Boden befinden, rechtswidrig, wenn sie nicht zuvor ein sogenanntes Dublin-Verfahren durchlaufen haben.

Was ist das Dublin-Verfahren?

Es bestimmt, welcher EU-Staat für den Asylantrag zuständig ist – meist derjenige, in den die Person zuerst eingereist ist. Deutschland muss also erst prüfen, ob es zuständig ist, bevor jemand zurückgewiesen wird.

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Wie reagiert Innenminister Dobrindt?

Der CSU-Politiker erklärte, die Entscheidung sei ein Einzelfall ohne allgemeine Gültigkeit. Er will an der Praxis der Zurückweisungen festhalten – aber, wie vom Berliner Verwaltungsgericht verlangt, ausführlichere Begründungen für die Zurückweisungen nachliefern.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, sie habe keinen Zweifel, dass die Bundesregierung die Gerichtsentscheidungen befolgen werde: „Die drei Antragsteller werden in Deutschland ein Verfahren nach den Dublin-Regeln erhalten“. Das Verwaltungsgericht habe nicht abschließend geklärt, ob Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen mit europäischem Recht vereinbar seien.

Welche rechtliche Bedeutung hat das Urteil?

Obwohl es sich formal nur auf einen Einzelfall bezieht, stellt es die Rechtmäßigkeit der gesamten Praxis der aktuellen Zurückweisungen infrage. Sollte ein Hauptverfahren das Urteil bestätigen, müsste die Bundesregierung ihr Vorgehen grundlegend ändern.

Kann sich Dobrindt auf die EU-Notlagenklausel berufen?

Der Innenminister hat bei der Verschärfung des Asylkurses zwar auf Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union Bezug genommen. Das Gericht sieht die Voraussetzungen dafür allerdings als nicht erfüllt an. Die Klausel erlaube zwar eine Abweichung von EU-Recht, aber nur, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung drohe. Dafür fehlt dem Gericht aber die „hinreichende Darlegung“ einer solchen Gefahr, wie es in der Pressemitteilung zu der Entscheidung heißt. Die Bundespolizei hat demnach nicht ausgeführt, worin die Notlage besteht.

Schutzsuchende dürfen an deutschen Grenzen nicht ohne Prüfung ihres Asylantrags abgewiesen werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Montag entschieden. Bundesinnenminister Dobrindt will dennoch an der bisherigen Praxis festhalten.

Kanzler Friedrich Merz sieht es anders. „Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können“, sagte der CDU-Chef beim Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin. „Wir werden das selbstverständlich im Rahmen des bestehenden europäischen Rechts tun“, betonte Merz. „Aber wir werden es tun, auch um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Lande zu schützen und die Städte und Gemeinden vor Überlastung zu bewahren.“

Der Migrationsrechtsexperte Winfried Kluth äußerte Zweifel an dieser Überlastung. „Ob man von der Lage in einzelnen Kommunen auf ganz Deutschland schließen kann, ist sehr fraglich“, sagte der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration der Nachrichtenagentur dpa.

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Was bedeutet die Gerichtsentscheidung für Asylsuchende?

Asylsuchende an der Grenze könnten nicht mehr sofort abgewiesen werden, sondern müssten ein Verfahren durchlaufen – auch wenn sie aus einem anderen EU-Land kommen.

Was bedeutet das politisch für die schwarz-rote Koalition?

Die Gerichtsentscheidung bringt die schwarz-rote Bundesregierung unter Druck: Die SPD, insbesondere Justiz- und Innenpolitiker, zeigen sich verfassungssensibel und mahnen zur Einhaltung rechtsstaatlicher Standards. „In einem Rechtsstaat wie Deutschland muss sich selbstverständlich auch die Regierung an Gerichtsentscheidungen halten“, sagte Justizministerin Hubig. „Deshalb ist klar: Die Eilentscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts müssen befolgt werden.“

Die Union, vor allem Minister Dobrindt, pocht indes auf „Ordnung und Kontrolle“ an der Grenze. Damit könnte der aktuelle Fall die Spannungen innerhalb der Koalition zwischen rechtspolitischer Vorsicht (SPD) und ordnungspolitischer Härte (CSU) verstärken.

Wie reagieren die anderen Parteien?

Grüne und Linke sehen in Dobrindts Haltung einen Rechtsbruch und fordern die sofortige Aussetzung der Zurückweisungen. Der AfD-Fraktionsvize Sebastian Münzenmaier, erklärte auf der Plattform X, die Gerichtsentscheidung sein keine Entschuldigung, jetzt untätig zu sein. „Einfach auf die AfD hören und den Sozialstaatsmagnet komplett abstellen. Denn wer sich erst gar nicht auf den Weg macht, muss an der Grenze auch nicht zurückgewiesen werden.“

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Wie geht es juristisch weiter?

Ein Hauptverfahren steht noch aus. Erst dieses wird klären, ob das Vorgehen dauerhaft rechtswidrig ist. Eine Entscheidung höherer Instanzen könnte bundesweit Signalwirkung haben.

Ministerin Hubig sagte, es werde nicht einfach werden, die Justiz davon zu überzeugen, die Zurückweisungen seien rechtmäßig. Das letzte Wort habe der Europäische Gerichtshof (EuGH). „Alle Maßnahmen zur Begrenzung der irregulären Migration müssen im Einklang stehen mit europäischem Recht und Verfassungsrecht“, betonte die SPD-Politikerin.

Was ist mit den Grenzkontrollen?

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Die verstärkten Kontrollen – von Dobrindt am 7. Mai angekündigt – bleiben bestehen. Denn das Urteil betrifft nicht die Kontrollen, sondern die praktizierte Sofort-Rückweisung von Asylsuchenden.

Was steht für Deutschland auf dem Spiel?

  • Rechtlich: Der Umgang mit Asylsuchenden muss im Einklang mit deutschem Verfassungsrecht und EU-Recht stehen.
  • Politisch: Die Regierung steht vor der Herausforderung, Handlungsfähigkeit an der Grenze mit rechtsstaatlicher Verantwortung zu verbinden.
  • Europäisch: Der Fall könnte Signalwirkung für andere Mitgliedstaaten haben, wie Zurückweisungen im Schengenraum rechtlich zu bewerten sind.
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