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Rentenpunkte TabelleSo errechnen Sie 2024 Ihre gesetzliche Rente

Die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente lässt sich mit Rentenpunkten ermitteln. Was diese für Ihre Rente bedeuten und was Sie zur Berechnung wissen müssen.Ben Mendelson 11.11.2024 - 11:29 Uhr Artikel anhören

Wie hoch wird Ihre gesetzliche Rente? Mit diesen Faktoren können Sie die gesetzliche Rentenhöhe berechnen.

Foto: dpa

Mehr als 39 Millionen Menschen zahlen in Deutschland jeden Monat Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung ein. Da die gesetzliche Rente aber vielen Menschen vermutlich nicht ausreichen wird, um ihren Lebensstandard zu halten, sorgen sie zusätzlich privat vor. Dennoch droht immer mehr Deutschen Altersarmut.

Um das zu vermeiden, sollten künftige Rentner wissen, wie viel Geld sie am Ende ihres Berufslebens erwarten können. Entsprechend der Summe können sie abwägen, ob und in welcher Höhe sie privat vorsorgen wollen. Dafür sind einige Größen relevant: zum Beispiel die Rentenpunkte, auch Entgeltpunkte genannt.

Doch wie werden sie berechnet und wo finden Sie Ihre Rentenpunkte? Das Handelsblatt klärt alle wichtigen Fragen und Antworten zum Thema Rentenpunkte.

Rentenpunkte: Was sind Rentenpunkte oder Entgeltpunkte?

Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) regelt die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland. Es enthält Bestimmungen zur Berechnung und Anpassung der Renten, einschließlich der Berechnung der Rentenpunkte. 

Die Rentenpunkte dienen dazu, den Anspruch auf die gesetzliche Rente zu ermitteln. Arbeitnehmer sammeln diese über ihr gesamtes Berufsleben. Jedes Jahr gibt es neue Durchschnittsentgelte, mit denen die Rentenpunkte berechnet werden.

Was bedeuten die Rentenpunkte für meine Rente?

Rentenpunkte bestimmen die Höhe der gesetzlichen Rente. Durch die Anzahl an Rentenpunkten und den Wert zum Zeitpunkt des Renteneintritts können Arbeitnehmer die Höhe ihrer gesetzlichen Rente errechnen. Die Anzahl der Rentenpunkte hängt von der Höhe des Einkommens ab. Sie orientieren sich am jährlichen Bruttodurchschnittsgehalt aller Personen, die in die deutsche Rentenkasse Beiträge einzahlen. 

So entspricht 1,0 Rentenpunkt genau dem Bruttodurchschnittsgehalt. Sollte Ihr Verdienst nur halb so hoch sein, wird Ihnen ein halber Rentenpunkt zugeschrieben. Und wenn Sie exakt doppelt so viel verdienen wie der Durchschnitt, bekommen Sie genau 2,0 Rentenpunkte. Diese Rentenpunkte landen dann Jahr für Jahr auf dem Rentenkonto.

Wie viel ist ein Rentenpunkt wert?

Der Wert eines Rentenpunkts wird jedes Jahr zum 1. Juli neu festgesetzt (§ 65 SGB VI). Wie sich der Wert eines Rentenpunkts verändert, bestimmt die Rentenanpassungsformel. Sie bezieht sich vor allem darauf, wie sich das Lohnniveau im letzten Jahr entwickelt hat. Ein Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt zudem die langfristige Entwicklung, dass in Deutschland immer mehr Menschen in Rente sind, aber immer weniger Menschen in die Kassen einzahlen.

Seit 2010 ist der Wert eines Rentenpunkts kontinuierlich gestiegen, in den letzten Jahren um mindestens einen Euro pro Jahr – mit Ausnahme von 2021, als aufgrund der Corona-Krise der Wert in Westdeutschland gleich blieb und in Ostdeutschland leicht erhöht wurde. Darauf folgte 2022 allerdings die stärkste Rentenerhöhung seit 30 Jahren, so Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Auch zum 1. Juli 2024 hat sich der Rentenwerte wieder erhöht. Er stieg sowohl in West- als auch in Ostdeutschland auf 39,32 Euro, erstmals gleichermaßen. Bereits 2023 hatte der Rentenwert in Ostdeutschland den westdeutschen Wert erreicht.

Die gesetzliche Rentengarantie verhindert, dass der Wert eines Rentenpunkts gesenkt wird (§ 68a SGB VI). Entscheidend für die Höhe der Rente ist der Rentenwert zum Eintritt der Rente.

Rentenwert der vergangenen Jahre

Zum Vergleich: 2008 war ein Rentenpunkt in den alten Bundesländern noch 26,56 Euro wert und in den neuen Bundesländern 23,34 Euro.

>> Lesen Sie passend zum Thema Altersvorsorge:

Wie kann ich meine Rentenpunkte berechnen?

Die Rentenpunkte errechnen Sie für jedes Jahr einfach mit Ihrem jährlichen Bruttoeinkommen. Hierfür müssen Sie Ihr Einkommen durch das durchschnittliche Bruttoeinkommen teilen. Das Ergebnis entspricht Ihren Rentenpunkten für dieses Jahr. Sofern Ihr Einkommen genau dem Durchschnitt entspricht, erhalten Sie für den Zeitraum 1,0 Rentenpunkte. 

Wie wird das Durchschnittseinkommen für Rentenpunkte ermittelt?

Für die Berechnung Ihrer Rentenpunkte ist das Durchschnittsentgelt entscheidend. Die Bundesregierung bestimmt für das abgelaufene Kalenderjahr das endgültige Jahresentgelt und gibt ein vorläufiges für das kommende Jahr heraus. Der Bundesrat muss dem endgültigen Jahresentgelt zustimmen. In die Berechnung werden alle Einkommen von Menschen mit einbezogen, die in die Rentenkasse einzahlen.

Sollte das Lohnniveau sinken, könnte dies theoretisch auch den Wert der Rentenpunkte senken. Bis 1. Januar 2025 wird das Durchschnittseinkommen in den neuen Bundesländern niedriger angesetzt, da dort nach der Wiedervereinigung das Lohnniveau niedriger war. Mehr als 30 Jahre nach dem Fall der Mauer werden die Rentenniveaus in Ost und West aber angeglichen.

Rentenpunkte: Wie hoch ist das Durchschnittsentgelt?

Hier finden Sie die Durchschnittsentgelte der vergangenen Jahre, die der Berechnung der Rentenpunkte zugrunde liegen. Für die Jahre 2023 und 2024 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor.

Die Brutto-Durchschnittsentgelte von 2012 bis 2024

Die Berechnung vom Durchschnittsentgelt Ost: Hierfür muss das durchschnittliche Bruttoentgelt in den alten Bundesländern durch den Umrechnungsfaktor geteilt werden. Dieser Faktor sinkt kontinuierlich und wird 2024 zum letzten Mal angewendet. 

Renten: Unterschiede bei der Rente zwischen Ost und West

Bis 2024 wird es zwischen alten und neuen Bundesländern bei der Berechnung der Renten Unterschiede geben, weil die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitslosen- und Rentenversicherung so lange unterschiedlich sein wird. Das betrifft auch das durchschnittliche Bruttoentgelt, das den Rentenpunkten zugrunde liegt. 

Wie sich der in der Tabelle genannte Umrechnungsfaktor bis Juli 2024 entwickeln wird, bevor es ihn ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr geben wird, zeigt die Anlage 10 des SGB VI. Im Jahr 2023 lag der Umrechnungsfaktor bei 1,0280, in diesem Jahr wird er letztmalig 1,0140 betragen. Danach gelten für Ost- und Westdeutschland dieselben Durchschnittsentgelte zur Berechnung der Rentenpunkte.

Kann ich Rentenpunkte kaufen?

Ja, es ist möglich, Rentenpunkte zu kaufen. Damit können Sie etwa das Niveau Ihrer Rente erhöhen oder sich einen früheren Renteneintritt ermöglichen. Allerdings ist das erst ab dem 50. Lebensjahr möglich (§ 187a SGB VI). Und Sie müssen vor dieser freiwilligen Zahlung einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Diese teilt dann den Mindest- und Höchstbetrag für die freiwillige Zahlung mit.

Wie viel kostet ein Rentenpunkt?

Der Preis eines Rentenpunkts berechnet sich nach dem endgültigen Durchschnittsentgelt des Jahres und dem geltenden Beitragssatz zur Rentenversicherung. 2024 kostet ein Rentenpunkt etwa 8.436,59 Euro in den alten und 8.320,11 Euro in den neuen Bundesländern. Denn so hoch ist beim Durchschnittsentgelt von 45.358 Euro (44.732 Euro) laut der Deutschen Rentenversicherung der zu leistende Beitrag zur Rentenversicherung.

Wie kann ich mit Rentenpunkten die Höhe meiner gesetzlichen Rente berechnen?

Sie können die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente selbst berechnen. Um die Rentenhöhe zu ermitteln, müssen Sie die folgenden Werte miteinander multiplizieren:

Rentenpunkte x aktueller Rentenwert x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor = Rentenhöhe

Das klingt kompliziert, lässt sich aber leicht erklären.

Die Anzahl der Rentenpunkte können Sie nach oben genannter Methode errechnen, der aktuelle Rentenwert wird Ende des 1. Quartals jedes Jahr bekannt gegeben.

Der Zugangsfaktor beträgt 1, wenn Sie genau zum Zeitpunkt Ihrer Rentenaltersgrenze in Rente gehen. Sollten Sie früher in Rente gehen, sinkt Ihr Rentenanspruch pro Monat um 0,3 Prozent. In solchen Fällen kann der Kauf von Rentenpunkten sinnvoll sein. Sofern Sie über Ihre Rentenaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, erhöht sich Ihr Zugangsfaktor pro Monat um 0,5 Prozent. Wer zehn Monate länger arbeitet, hätte also einen Zugangsfaktor von 1,05.

Der Rentenartfaktor beträgt ebenfalls 1, sofern Sie regulär in Altersrente gehen oder aufgrund voller Erwerbsminderung Rentnerin oder Rentner werden. Wenn Sie aufgrund teilweiser Erwerbsminderung eine Rente bekommen, beträgt der Rentenartfaktor 0,5. Bei Witwern und Witwen ist der Faktor 0,55 oder 0,25. Der Rentenartfaktor für Vollwaisen ist 0,2, bei Halbwaisenrenten beträgt er 0,1.

Achtung: Bei dieser Berechnung müssen Arbeitnehmer noch Krankenkassenbeiträge und eventuell anfallende Steuern abziehen.

Wo finde ich meine Rentenpunkte?

Die Anzahl ihrer Rentenpunkte können Arbeitnehmer im Schreiben der Deutschen Rentenversicherung ablesen: aus der Renteninformation, dem Rentenbescheid oder der Rentenauskunft. Ab dem 55. Lebensjahr bekommen Arbeitnehmer alle drei Jahre einen Rentenbescheid. Außerdem können Sie jederzeit Infos über Ihr Rentenkonto kostenlos und direkt bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.

Gibt es ein Maximum an Rentenpunkten?

Ja. Grundsätzlich bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Rentenpunkte, wenn ihr Gehalt über dem Durchschnitt liegt. Das maximale Einkommen, auf das Rentenpunkte angerechnet werden können, ist die Beitragsbemessungsgrenze. Das ist nur logisch: Denn auf das zusätzliche Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze werden auch keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.

Die Bundesregierung hat die Beitragsbemessungsgrenze 2024 auf ein monatliches Einkommen von 7.550 Euro in West- und 7.450 Euro in Ostdeutschland gesetzt. Damit liegt das maximale Einkommen zum Anrechnen der Rentenpunkte bei einem Bruttojahreseinkommen von 90.600 Euro in Westdeutschland und 89.400 Euro in Ostdeutschland. Bei einem für dieses Jahr geschätzten Brutto-Durchschnittsentgelt von 45.358 Euro könnte man laut der Deutschen Rentenversicherung 2024 also maximal 1,9974 Rentenpunkte bekommen.

Bekomme ich nur Rentenpunkte, wenn ich Beiträge zur Rentenversicherung zahle?

Rentenpunkte bekommt man üblicherweise, wenn Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten, um Rentenpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben zu bekommen. Rentenpunkte werden grundsätzlich nach dem Leistungsprinzip vergeben: Wer länger und mehr in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll auch eine höhere Rente erhalten.

Es werden aber auch Beiträge zur Solidargemeinschaft berücksichtigt: Die Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder ein Zivildienst etwa werden auch zum Rentenanspruch hinzugerechnet. Auch eine Scheidung hat Auswirkungen auf das Rentenkonto. Eine Übersicht der verschiedenen Fälle.

Erhalte ich Rentenpunkte für die Pflege von Angehörigen?

Wenn Sie ehrenamtlich Angehörige pflegen, zahlt die Pflegeversicherung unter Umständen Beiträge zu Ihrer Rentenversicherung. Paragraf 44 SGB XI regelt, welche pflegenden Angehörigen in der Rentenversicherung versichert werden und somit Anspruch auf Rentenpunkte haben. Dafür gibt es unter anderem folgende Bedingungen: 

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens die Pflegestufe 2.
  • Der Aufwand der Pflege muss mindestens zehn Stunden an mindestens zwei Tagen pro Woche betragen.
  • Neben der Pflege dürfen Sie maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Die Pflege darf nicht erwerbsmäßig sein.

Für Rentenansprüche aus ehrenamtlicher Pflege müssen Sie keine Angehörigen pflegen. Die Anforderungen gelten analog auch für die Pflege von Nachbarn oder Bekannten.

Scheidung: Was ändert die Scheidung an meinen Rentenpunkten?

Seit 2009 gilt ein Gesetz zum Versorgungsausgleich. Das soll verhindern, dass eine Person durch eine Scheidung deutliche Nachteile bei der Altersvorsorge hat. Bei einer Scheidung werden alle Anrechte für die Altersvorsorge zusammengerechnet, die beide Eheleute im Zeitraum der Ehe erworben haben. Diese Ersparnisse für die Rente werden dann durch zwei geteilt und den Geschiedenen jeweils zu gleichen Teilen gutgeschrieben.

Ein Beispiel: Wenn eine Person in der Ehe 15 Rentenpunkte bekommen hat und die andere Person fünf Rentenpunkte, bekommen die Eheleute für den Zeitraum der Ehe zehn Rentenpunkte. Die Rentenpunkte werden unter den Geschiedenen direkt bei der Scheidung aufgeteilt und dem Rentenkonto gutgeschrieben. Die Teilung betrifft auch alle weiteren Rentenansprüche, die etwa durch eine private Rentenversicherung entstanden sind, sowie andere Ansprüche auf Altersversorgung wie eine Pension.

Gibt es Rentenpunkte für die Erziehung von Kindern?

Ja, wenn Sie den Nachwuchs erziehen, kann Ihnen das auf die Rentenpunkte angerechnet werden. So ist es in Paragraf 56 SGB VI festgelegt. Bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, kann pro Kind eine Kindererziehungszeit von bis zu zwei Jahren und sechs Monaten angerechnet werden. Bei später Geborenen ist eine Anrechnung von bis zu drei Jahren möglich. Grundsätzlich kann nur ein Elternteil gleichzeitig Kindererziehungszeit angerechnet bekommen.

Die Kindererziehungszeit wird pro Jahr mit knapp einem Rentenpunkt angerechnet: Pro Monat werden derzeit knapp 40 Euro Rentenversicherungsbeiträge übernommen. Dies gilt auch, wenn nebenbei noch ein Verdienst erzielt wird. Die zusätzlichen Beiträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze bezahlt.

Außerdem gibt es Kinderberücksichtigungszeiten (§ 57 SGB VI). Diese werden der Person gutgeschrieben, für die die Kindererziehungszeit gilt. Die Kinderberücksichtigungszeit kann bis zu zehn Jahre betragen. Sie wirkt sich zwar nicht auf die Rentenhöhe aus, wird aber zur Mindestversicherungszeit hinzugerechnet, und festigt so den Rentenanspruch.

Gibt es Rentenpunkte für Zivildienst oder Wehrdienst?

Ja, wenn Sie einen Zivildienst oder einen Wehrdienst geleistet haben, lässt sich dieser auf Ihr Rentenkonto anrechnen. Je nachdem, wann der Wehr- oder Zivildienst geleistet wurde, wird dieser folgendermaßen angerechnet (§ 70 Abs. 1, § 166 Abs. 1 Nr. 1, § 256 SGB VI):

  • Vor dem 1. Mai 1961: 0,75 Rentenpunkte pro Kalenderjahr
  • 1. Mai 1961 bis 31. Dezember 1981: 1,0 Rentenpunkte pro Kalenderjahr
  • 1. Januar 1982 bis 31. Dezember 1991: 0,75 Rentenpunkte pro Kalenderjahr
  • 1. Januar 1992 bis 31. Dezember 1999: Rentenpunkte in Höhe von 80 Prozent der Bezugsgröße Ost/West
  • 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2019: Rentenpunkte in Höhe von 60 Prozent der Bezugsgröße Ost/West
  • Seit dem 1. Januar 2020: Rentenpunkte in Höhe von 80 Prozent der Bezugsgröße Ost/West

Menschen, die in der ehemaligen DDR ihren Wehrdienst absolviert haben, bekommen pro Kalenderjahr 0,75 Rentenpunkte angerechnet. Das gilt auch für den Zivildienst (§ 256a Abs. 4 SGB VI). 

Arbeitslos: Wie wirkt sich Arbeitslosigkeit auf meine Rentenpunkte aus?

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Grundsätzlich können auch Rentenansprüche entstehen, wenn eine Person arbeitslos ist. Arbeitslose sind ebenfalls rentenversichert. Auch für diesen Zeitraum werden also Rentenpunkte berechnet. Die Höhe der Rente steigt in diesem Zeitraum allerdings nicht, da das Arbeitslosengeld unter dem Niveau des letzten Einkommens liegt.

Dieser Artikel erschien zuerst am 6. April 2021 um 9:30 Uhr. Der Artikel wurde am 11.11.2024 erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.

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