Vermögenswirksame Leistungen: Wann lohnt sich VL-Sparen?
VL sind Leistungen des Arbeitgebers zusätzlich zum ausgehandelten Gehalt.
Foto: dpaVermögenswirksame Leistungen werden auch VL oder VwL abgekürzt. Durch sie können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter dabei unterstützen, Vermögen aufzubauen. Zum 1. Januar 2024 hat der Gesetzgeber einige Änderungen beschlossen. Dadurch könnten schätzungsweise über 17 Millionen Arbeitnehmer zusätzlich von dieser staatlichen Finanzspritze profitieren. Lesen Sie hier alles Wichtige in Kürze.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
VL sind Leistungen des Arbeitgebers zusätzlich zum ausgehandelten Gehalt. Das Unternehmen überweist pro Monat Geld in eine vom Arbeitnehmer festgelegte Wertanlage. Das kann ein Fonds, ein Bausparvertrag, ein Banksparplan oder ein Baukredit sein.
Wie viel VL zahlt der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber überweist monatlich bis zu 43 Euro VL.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, VL zu zahlen?
Ein gesetzlicher Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht nicht, die Zahlung des Arbeitgebers ist freiwillig.
Wer kann vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen?
VL-Sparen ist für Arbeitnehmer, Auszubildende sowie Beamte, Richter und Soldaten möglich. In vielen Branchen garantiert ein Tarifvertrag diese Zahlung.
Neue Mitarbeiter erhalten vermögenswirksame Leistungen meist erst nach der Probezeit. Teilzeitbeschäftigte bekommen VL in der Regel anteilig. Keinen Anspruch auf die Leistung haben freie Mitarbeiter, Rentner und Selbstständige.
Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen?
Hat ein Arbeitnehmer Anrecht auf die Zulage, schließt er zunächst einen speziellen VL-Vertrag ab. Das ist wichtig, denn nicht alle Anlagemöglichkeiten sind dafür geeignet. Der Sparvertrag muss VL-zertifiziert sein.
Diesen Vertrag mit allen Details legt der Mitarbeiter seinem Unternehmen vor. Der Arbeitgeber leistet dann die Zahlungen auf das im Vertrag genannte Konto. Ein solcher Vertrag hat in der Regel eine Laufzeit von sieben Jahren. Sechs davon sind aktive Einzahljahre, im siebten ruht der Vertrag. Nach dem sechsten Jahr kann der Arbeitnehmer einen neuen Vertrag für neue Einzahlungen abschließen.
Der Auszahlungsbetrag ist nicht zweckgebunden, er kann für die weitere Altersvorsorge oder auch aktuelle Ausgaben verwendet werden.
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Welche VL-Varianten gibt es?
Wer vermögenswirksame Leistungen erhält, kann zwischen unterschiedlichen Anlageformen wählen:
- Banksparplan: Der Arbeitnehmer eröffnet ein VL-Konto, auf das die Beiträge fließen. Die Verzinsung ist minimal, und es gibt auch keine staatliche Förderung. Sinnvoll ist ein VL-Banksparplan daher nur für diejenigen, die sowieso keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben und die ihre vermögenswirksamen Leistungen sicher anlegen wollen. Eine hohe Inflation frisst mögliche Vorteile jedoch wieder auf.
- Investmentfonds: Eine meist höhere Rendite, jedoch auch eine höhere Schwankungsbreite, bieten Fondssparpläne. Dadurch kann der Auszahlungsbetrag durchaus geringer sein als die Summe der Einzahlungen. Bei dieser Art des VL-Sparens gibt es eine staatliche Förderung, sofern die Einkommensgrenze nicht überschritten ist. Ein Nachteil: Es fallen Depotkosten an.
- Bausparvertrag: Ein solcher Sparplan hat zum Ziel, in der Zukunft eine Immobilie zu kaufen. Der Ablaufbetrag kann aber auch für andere Zwecke genutzt werden. Ein Bausparvertrag lohnt sich jedoch immer, wenn absehbar ist, dass die Zinsen steigen. Es gibt im besten Fall zwei Fördermöglichkeiten durch den Staat, sofern die Laufzeit mindestens sieben Jahre beträgt.
- Baukredit tilgen: VL-Sparen kann einen Beitrag zur Tilgung von laufenden Baukrediten leisten. Allerdings erlaubt nicht jede Bank diese Form der Kredittilgung. Bewohnt der Arbeitnehmer die Immobilie selbst, kann er staatliche Förderung beantragen.
Lohnen Sich vermögenswirksame Leistungen (VL)? Vorteile und Nachteile
Vorteile von vermögenswirksamen Leistungen
Ein großer Vorteil von VL ist, dass der Betrag zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird.
Darüber hinaus gibt der Staat – je nach VL-Plan – auch noch sein Scherflein dazu als Arbeitnehmersparzulage. Das gilt jedoch nur für Arbeitnehmer, die gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Relevant ist hierbei nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen. Das ist auf dem Steuerbescheid zu finden.
Quelle: §1 5. Vermögensbildungsgesetz
Eine Ausnahme stellen VL-Beträge in Banksparplänen dar. Für sie gibt es keine staatlichen Zuschüsse.
Nachteile von vermögenswirksamen Leistungen
Ein Vertrag für vermögenswirksame Leistungen läuft sieben Jahre. Wer vorher aussteigen will, für den wird es teuer. Je nach Plan fallen Gebühren an, zudem verfällt die staatliche Förderung.
Einige Verträge verlangen Mindestsparbeträge. Falls ein Arbeitgeber nur geringe VL zahlt, muss der Arbeitnehmer dann mit einem eigenen Anteil aufstocken. Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers sind sowohl steuer- als auch sozialabgabenpflichtig. Das Nettogehalt reduziert sich also, wenn auch geringfügig.
Dieser Artikel erschien bereits am 31. März 2022. Der Artikel wurde am 06.02.2024 erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.