Tarifverhandlungen: Schlichter empfehlen mehr Einkommen und Einmalzahlung
Rund 2,5 Millionen Beschäftigte sollen für 2023 einen Inflationsausgleich in Höhe von 3000 Euro erhalten.
Foto: IMAGO/A. FriedrichsBerlin. Die Schlichtungskommission im Tarifstreit für den öffentlichen Dienst hat in ihrem Schiedsspruch einen Lösungsvorschlag für den festgefahrenen Konflikt unterbreitet. Demnach sollen die Entgelte der rund 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent angehoben werden. Außerdem schlagen die Vermittler eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3000 Euro vor, die gestaffelt ausgezahlt werden soll.
Die Tarifparteien gaben das Schlichtungsergebnis am Samstag bekannt, ohne selbst Stellung dazu zu nehmen. Auf Basis des Kompromissvorschlags sollen die Tarifverhandlungen am 22. April in Potsdam wieder aufgenommen werden. Für den Fall des Scheiterns hatten die Gewerkschaften mit einer Urabstimmung über unbefristete Streiks gedroht.
Der Vorschlag sei „ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss – eine gute Investition in einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst“, sagte der von der Arbeitnehmerseite benannte Vorsitzende der Schlichtungskommission, der frühere Bremer Staatsrat Hans-Henning Lühr.
„Unter Berücksichtigung der hohen Inflationsraten, der Interessen der Beschäftigten, aber auch der Steuer- und Gebührenzahler kann ich trotz der ungewöhnlichen Höhe die Empfehlung der Schlichtungskommission mittragen und hoffe auf eine schnelle und einvernehmliche Regelung des Tarifkonflikts auf dieser Basis“, erklärte der frühere sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt, den die Arbeitgeber als Schlichter berufen hatten.
Die Gewerkschaften Verdi und Beamtenbund waren mit der Forderung nach 10,5 Prozent mehr Lohn in die Verhandlungen gestartet, mindestens aber 500 Euro. Die Laufzeit des Tarifvertrags soll nach der Forderung zwölf Monate betragen.
Schlichter schlagen Sockelbetrag plus Prozenterhöhung vor
Nach Angaben der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) würde dies für die Arbeitgeber jährliche Mehrkosten von gut 15 Milliarden Euro bedeuten. Drei von intensiven Warnstreiks begleitete Verhandlungsrunden hatten keinen Durchbruch gebracht. Die Gewerkschaften hatten deshalb Ende März die Gespräche für gescheitert erklärt, die Arbeitgeber riefen daraufhin die Schlichtung an.
Besonders wichtig ist den Gewerkschaften der Mindestbetrag von 500 Euro, den sie als „soziale Komponente“ einer Prozenterhöhung verstehen. Denn Beschäftigte in unteren Entgeltgruppen würden dadurch stärker profitieren als Arbeitnehmer mit höheren Verdiensten.
Die Schlichter gehen nun einen anderen Weg. Statt bei einer Prozenterhöhung einen Mindestbetrag vorzusehen, schlagen sie vor, ab März 2024 an alle Beschäftigten zunächst einen Sockelbetrag von 200 Euro zu zahlen und darauf eine Prozenterhöhung von 5,5 Prozent aufzusetzen. Falls durch diese Kombination keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, werde der betreffende Betrag auf 340 Euro gesetzt.
Insofern sieht der Kompromissvorschlag auch einen Mindestbetrag vor. Er wirkt allerdings nur bis zur Entgeltgruppe 2, also beispielsweise für Putzkräfte oder Wächter. Die von den Gewerkschaften geforderten 500 Euro Mindestbetrag wären dagegen bis fast ganz oben in den Entgeltgruppen spürbar gewesen.
Die Prozenterhöhung setzt nach dem Schlichtervorschlag erst spät ein, dafür soll es in diesem und im kommenden Jahr eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3000 Euro geben. Auf diesen Höchstbetrag müssen nach einem Beschluss der Bundesregierung keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden.
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Die Schlichter wollen die Sonderzahlung staffeln. 1240 Euro soll es im Juni dieses Jahres geben, in den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet. Der Kompromissvorschlag sieht eine Laufzeit des Tarifvertrags von 24 Monaten vor, die ab Januar 2023 gilt.
Für Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten sollen abweichende Regeln gelten. Sie sollen zunächst einen Inflationsausgleich in Höhe von 620 Euro und ab Juli 2023 monatlich 110 Euro erhalten. Gewerkschaften und Arbeitgeber beraten nun einzeln in den zuständigen Tarifkommissionen über die Empfehlung und wollen dann am kommenden Samstag erneut zu Verhandlungen zusammenkommen.
Nehmen die Tarifparteien den Schlichterspruch an, würden die Tarifentgelte dauerhaft – je nach Entgeltgruppe – um gut acht bis rund 16 Prozent angehoben, im Schnitt um 11,6 Prozent. Die Gewerkschaft Verdi rechnet auf ihrer Internetseite vor, dass der Sockelbetrag von 200 Euro und die Anhebung um 5,5 Prozent für einen Müllwerker in Entgeltgruppe 3 und Erfahrungsstufe 3 ein monatliches Plus von 357,34 Euro oder 13,43 Prozent bedeuten würden.
Eine Erzieherin in der Entgeltgruppe S8a, Stufe 6, hätte monatlich 429,87 Euro oder 10,8 Prozent mehr Geld zur Verfügung. Bei einer Pflegefachkraft in der Gruppe P8, Stufe 4, wären es monatlich 400,66 Euro oder 11,62 Prozent.
Laut Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) waren die Arbeitgeber in der dritten Verhandlungsrunde zu einer linearen Entgelterhöhung um acht Prozent, mindestens aber 300 Euro, und zur Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro bereit. Allerdings wurde über die einzelnen Elemente und die Laufzeit noch verhandelt, laut VKA gab es kein fertiges Gesamtangebot.
Durch den Schlichterspruch wird nun der Druck auf die Tarifparteien erhöht, eine Einigung zu finden. Dennoch ist ein Schiedsspruch nur eine Empfehlung. Die Verhandlungen könnten trotzdem erneut scheitern.
In dem Fall stünde eine Urabstimmung bevor. Außerdem wären die Gewerkschaften mit einem Scheitern nicht mehr in der Friedenspflicht, sondern könnten erneut streiken.
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