Ukraine-Krieg: „Wirtschaftspolitischer Stoßdämpfer“: Diese fünf Punkte enthält das Hilfspaket der Bundesregierung
Der Finanz- und der Wirtschaftsminister stellen Hilfen für Unternehmen vor, die von den Folgen des Ukrainekriegs betroffen sind.
Foto: dpaBerlin. Die Bundesregierung hat sich auf ein Hilfspaket für Unternehmen geeinigt, die unter den Folgen des Ukrainekriegs und der Abkopplung von Russland leiden. Profitieren sollen insbesondere Unternehmen, die unter den hohen Energiepreisen leiden. Aber auch Hilfen für Firmen, die durch einbrechende Lieferketten oder die Abkopplung von Russland in Not geraten, sind geplant.
„Wir werden Härten abfedern und Strukturbrüche verhindern“, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bei der Vorstellung am Freitag in Berlin. Er sprach von einem „wirtschaftspolitischen Stoßdämpfer“ für die Unternehmen.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ergänzte, es könne nicht jede Härte, jeder Euro mehr an Energiekosten ausgeglichen werden: „Allerdings darf die Last nicht so hoch sein, dass die Wirtschaft kollabiert.“
Das Hilfspaket besteht aus fünf Bestandteilen. Lindner und Habeck planen, dass bis zum ersten Juni alle der Wirtschaft zur Verfügung stehen. Die Hilfen in der Übersicht:
1. Allgemeiner Zuschuss für hohe Energiekosten
Für die unter hohen Energiepreisen leidenden Unternehmen ist ein zeitlich befristeter Kostenzuschuss geplant. Zugrunde gelegt werden dafür die Strom- und Gaskosten aus dem Jahr 2021. Liegen die Kosten nun mehr als doppelt so hoch, haben die Unternehmen Anspruch auf den Zuschuss. Die Höhe steigert sich, je größer die Last durch die Energiekosten ist.
30 Prozent der Preisdifferenz (bis zu zwei Millionen Euro) erhalten Unternehmen aus energie- und handelsintensiven Branchen. 50 Prozent der Differenz (bis zu 25 Millionen Euro) bekommen Firmen, die zudem aufgrund der Energiekosten in die roten Zahlen rutschen. 70 Prozent (bis zu 50 Millionen Euro) können Unternehmen erstattet bekommen, wenn sie aus einem von 26 besonders betroffenen Sektoren kommen, darunter Chemie, Glas und Stahl.
In der Wirtschaft sorgt die Einschränkung auf bestimmte Branchen für Kritik. „Eine Beschränkung auf die Branchenliste der Energiebeihilfeleitlinie ist zu eng und europarechtlich nicht notwendig“, sagte Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK). Es sei wichtig, dass die Unterstützung energieintensiven Betrieben aus allen Branchen zur Verfügung stehe.
2. 100 Milliarden Euro Kreditgarantien für die Energiewirtschaft
Für die gebeutelte Energiewirtschaft sind mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien der staatlichen KfW-Förderbank geplant. Für diese Maßnahme ist ein Kreditvolumen von insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro vorgesehen. Nutzen können dies Energieunternehmen, die an der Börse kurzfristig massive zusätzliche Sicherheiten, sogenannte Margins, aufgrund der hohen Preise hinterlegen müssen. „Wir dürfen in keinem Fall zulassen, dass systemrelevante Unternehmen fallen“, sagte Habeck.
Zwar hatte die KfW bereits erste Energieunternehmen mit Krediten gestützt, die aufgrund der Margins in Schieflage geraten waren. Das seien aber „Notoperationen“ gewesen, erklärte Habeck. Jetzt gebe es einen geregelten Ablauf, sodass die Unternehmen nicht mehr über komplizierte Wege bei der Regierung fragen müssten: „Hast’e noch mal ‘nen Euro?“
3. KfW-Kreditprogramm
Ähnlich wie in der Coronakrise soll insbesondere für mittlere und kleine Unternehmen ein Kreditprogramm bei der KfW aufgelegt werden. Firmen aller Größenklassen sollen Zugang zu zinsgünstigen, haftungsfreien Krediten erhalten. Das Kreditvolumen schätzen die Ministerien auf sieben Milliarden Euro.
4. Bürgschaften
Zudem sollen einzelne, bereits während der Coronapandemie eingeführte Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für von dem Ukrainekrieg betroffene Unternehmen fortgesetzt werden. Das betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm.
5. Eigenkapitalhilfen nur in Einzelfällen, keine Einigung beim WSF
Wirtschaftsminister Habeck hätte gern auch im großen Stil Eigen- und Hybridkapitalbeteiligungen in das Paket aufgenommen. Dafür wollte er den 150 Milliarden Euro schweren Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) aus der Coronakrise umwidmen. Doch Kabinettskollege Lindner wandte sich dagegen, wie das Handelsblatt kürzlich berichtete.
Stattdessen erklärten Habeck und Lindner am Freitag nun, Eigen- und Hybridkapitalhilfen nur in Einzelfällen nutzen zu wollen. Lindner argumentierte, dass der Einsatz des WSF an viele Voraussetzungen geknüpft sei, etwa ein eigenes Gesetz und eine aufwendige rechtliche Prüfung.
Aus Regierungskreisen ist jedoch zu hören, dass Lindner den WSF grundsätzlich nicht für das richtige Instrument in der aktuellen Krise halte und deswegen auch auf Bitten von Habeck nichts an seiner Position geändert habe. Lindner ließ aber eine Hintertür für den WSF offen: Man behalte sich alle Optionen vor.
Der übrige Koalitionspartner im Bunde macht allerdings Druck. Mit dem WSF habe die Regierung bereits während der Coronakrise einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der deutschen Wirtschaft geleistet, erklärt Hannes Walter (SPD), Vizevorsitzender des Wirtschaftsausschusses.
„Ich finde, wir sollten dieses bewährte Instrument weiter gezielt nutzen. Kreditprogramme allein werden der Herausforderung, vor der wir stehen, nicht gerecht“, sagte Walter dem Handelsblatt.
Finanzierung über Ergänzungshaushalt
Lindner erklärte, dass die betroffenen Unternehmen zuerst durch die Kredite und Bürgschaften gestützt werden sollten. Sollte das nicht ausreichen, könnte auf die Zuschüsse und Eigenkapitalhilfen zurückgegriffen werden. Finanzieren will der FDP-Chef die neuen Hilfen über den Ergänzungshaushalt. Dieser soll voraussichtlich auf 24 Milliarden Euro anwachsen.