Verpackungsmüll vermeiden: Umweltministerin will Mehrweg-Angebot im To-go-Bereich zur Pflicht machen
Restaurants, Bistros und Cafés sollen künftig dazu verpflichtet werden, Mehrwegbehälter für ihre To-go-Produkte anzubieten.
Foto: dpaBerlin. Restaurants, Bistros und Cafés sollen verpflichtet werden, ab 2023 neben Einwegbehältern auch eine Mehrwegvariante für Verpackungen von Getränken und Speisen zum Mitnehmen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf dabei nicht teurer sein als die Produkte in der Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen.
Ausnahmen sieht der Gesetzentwurf, der noch Bundestag und Bundesrat passieren muss, beispielsweise für Imbisse, Spätkaufläden und Kioske mit weniger als 80 Quadratmeter Fläche und maximal fünf Mitarbeitern vor. Aber sie müssen den Kunden ermöglichen, dass eigens mitgebrachte Mehrwegbehälter befüllt werden können. Für Filialen großer Ketten soll diese Ausnahme hingegen nicht gelten.
Die Menge an Verpackungsmüll hat in Deutschland jährlich zugenommen. 2018 erreichte sie laut Umweltbundesamt ein Rekordhoch von 18,9 Millionen Tonnen. Pro Kopf sind das 238 Kilogramm, Tendenz steigend. Der Verbrauch von Einwegverpackungen habe in der Corona-Pandemie spürbar zugenommen, kritisiert Olaf Bandt, Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Menschen bestellen mehr „to go“ oder lassen sich Essen und Artikel von Onlinehändlern nach Hause liefern.“
Ab 2025 sollen Kunststoff-Flaschen aus altem Plastik erzeugt werden
Ab 2022 ist zudem ein Pfand auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Die Gesetzesnovelle beendet die bisherigen Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke in Plastikflaschen und Dosen. Bislang waren etwa Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure hingegen nicht.
Künftig gilt: Ist eine Getränkeflasche aus Einwegplastik, dann fällt Pfand an. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024.
Neu ist auch eine Mindestrezyklatquote für bestimmte Verpackungen. Das heißt: Neue Kunststoff-Flaschen sollen künftig möglichst nicht mehr aus Erdöl, sondern aus altem Plastik hergestellt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab 2025 mindestens 25 Prozent Altplastik in einer PET-Einweggetränkeplastikflasche verarbeitet sein müssen.
Ab 2030 erhöht sich diese Quote auf mindestens 30 Prozent und gilt dann für alle Einwegkunststoff-Flaschen. Die Hersteller können selbst entscheiden, ob sie diese Quote pro Flasche oder über ein Jahr verteilt in Bezug auf ihre gesamte Flaschenproduktion erfüllen möchten.
„Alte Getränkeflaschen aus Einwegplastik sind nicht bloß Abfall, sondern wertvoller Rohstoff für neue Flaschen“, sagte Umweltministerin Schulze. „Wenn man sie sortenrein sammelt, wird das Recycling einfacher. Und mit einem Pfand wird auch das Sammeln leichter.“
Zudem müssen Betreiber von Online-Marktplätzen wie Amazon künftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an das Verpackungsgesetz halten.
Grünen und Verbraucherschützern geht die Novelle nicht weit genug
Mehrere Verbände wie der Verband der Chemischen Industrie (VCI) und der Kunststofferzeugerverband PlasticsEurope Deutschland (PED) befürworten die Maßnahmen. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstützt das Vorhaben der Bundesumweltministerin. Es sei „mehr als überfällig“, den umweltschädlichen To-go-Konsum zurückzudrängen – auch aus Sicht der Gebührenzahler.
„Insbesondere die größeren Fast-Food-Ketten gründen ihr Geschäftsmodell unter anderem darauf, dass der Müll, der durch ihre Einwegverpackungen in der Umgebung anfällt, von anderen weggeräumt wird: nämlich von den kommunalen Stadtreinigern.“ Damit würden die Kosten Einzelner auf die Allgemeinheit abgewälzt.
Kritik kommt von den Grünen. Der Bundesregierung fehle weiter ein klarer Plan für die Vermeidung von Verpackungsmüll, moniert Bettina Hoffmann, umweltpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. „Alle Betriebe dürfen weiter Einwegvarianten anbieten, zudem fehlen gesetzlich verankerte Vermeidungsziele und Kontrollmechanismen.“ Schon heute böten viele Cafés und Ketten Mehrwegalternativen an, ohne nennenswerte Effekte für die Abfallvermeidung zu erzielen. „Der Standard wird so weiterhin der Einwegbecher bleiben, der nach kurzer Nutzung auf dem Müll landet.“
Kritisch äußert sich auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Durch die weit gefassten Ausnahmeregelungen würden nur wenige Anbieter zum Angebot von Mehrweg verpflichtet, sagte VZBV-Vorstand Klaus Müller: „So werden wir leider das Ziel verfehlen, dass endlich weniger Einwegmüll produziert wird.“
Hinzu komme, dass das Gesetz nur Einwegkunststoffe berücksichtigt. Anbieter würden nun zwangsläufig auf andere Materialien wie Verpackungen aus Pappe, Papier oder Aluminium ausweichen, die nicht umweltfreundlicher sind. Ähnlich äußerten sich auch Umweltschutzverbände.
Widerstand gibt es außerdem vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). „Wir befinden uns in einer Situation, in der unsere Branche ums Überleben kämpft“, sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der Nachrichtenagentur dpa. „Ich bitte um Verständnis, dass neue Dokumentationspflichten für die Gaststätten und zusätzliche Kosten durch die Einführung der Mehrwegsysteme inmitten einer Pandemie nicht mit Begeisterung aufgenommen werden.“