Wie geht es jetzt weiter?: Die wichtigsten Fragen zum Amt des Bundespräsidenten
Schloss Bellevue in Berlin
Foto: dpaBerlin/Düsseldorf. Wie geht es jetzt weiter?
Kurzfristig übernimmt Bundesratpräsident Horst Seehofer die Vertretung des Bundespräsidenten. Doch binnen 30 Tagen muss die Bundesversammlung einen Nachfolger wählen - das regelt das Grundgesetz. Das Gremium kommt ausschließlich zur Wahl des Bundespräsidenten zusammen - Mitglieder sind alle Abgeordneten des Bundestags sowie eine gleiche Zahl von Vertretern der Länder.
Die Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung sind denkbar knapp. Noch verfügt die schwarz-gelbe Koalition über eine hauchdünne Mehrheit, die jedoch durch die Neuwahl im Saarland am 25. März weiter schrumpfen dürfte. Union und FDP hätten nach Berechnungen des Internetportals Wahlrecht.de aktuell gegenwärtig nur eine absolute Mehrheit von maximal vier Stimmen in dem Gremium. Gehen CDU und SPD wie erwartet ungefähr gleich stark aus der Neuwahl an der Saar hervor, muss die Union in der Bundesversammlung einen Sitz an die Sozialdemokraten abgeben.
Mit der Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 6. Mai könnte die schwarz-gelbe Mehrheit in der Bundesversammlung dann endgültig passé sein. Falls die FDP den Einzug in den Kieler Landtag verpasst, gehen ihre drei Stimmen in dem Gremium verloren. Damit wäre die für die ersten beiden Wahlgänge nötige absolute Mehrheit von Union und FDP wohl dahin - selbst wenn die von ihnen entsandten Wahlleute geschlossen abstimmen würden.
Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestags und derselben Anzahl von Mitgliedern, die von den Landtagen bestimmt werden. Bei 620 Bundestagsabgeordneten hätte die Bundesversammlung also 1240 Mitglieder. Aktuell läge die absolute Mehrheit konkret bei 621 Stimmen.
Laut Wahlrecht.de könnte Schwarz-Gelb derzeit 622 bis maximal 624 Stimmen erreichen. SPD und Grüne kämen zusammen auf 475 bis 477 Stimmen, gemeinsam mit der Linken wären es höchstens 602. Die sonstigen Parteien hätten 16 Sitze.
Alles hängt daran, aus welchem Grund Wulff zurückgetreten ist. Das Gesetz sieht vor, dass der Bundespräsident im Fall eines Rücktritts aus politischen oder gesundheitlichen Gründen einen Ehrensold in Höhe seiner Amtsbezüge bekommt.
Ob der Rücktritt Wulffs aber aus politischen und nicht etwa aus persönlichen Gründen erfolgte, ist umstritten. Eine kürzlich veröffentlichte Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt zu dem Schluss: „Gründe, die im privaten Verhalten des Präsidenten liegen,“ seien eher keine politischen Gründe, für die bei einem vorzeitigen Rücktritt der Ehrensold gezahlt werden müsse.
Unter politischen Gründen seien vielmehr solche zu verstehen, „die weder gesundheitlicher, privater oder persönlicher Natur sind“. Als Beispiel werden in der Ausarbeitung etwa tiefe Differenzen mit der Regierung über die Außen- und Innenpolitik genannt. Das Gutachten ist rechtlich aber nicht bindend. Wulff selbst hatte sich vor seiner Wahl als Bundespräsident dafür ausgesprochen, Korrekturen an der jetzigen Ehrensold-Regelung vorzunehmen.
Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim vertritt die Auffassung, dass der Ehrensold bei einem Rücktritt aus persönlichen Gründen nicht gerechtfertigt sei. „Denn beim Rücktritt aus persönlichen Gründen darf der Präsident eigentlich keinen Ehrensold erhalten“, sagte von Arnim dem NDR.
Der Steuerzahlerbund spricht sich gegen die Zahlung aus: „Wenn er aus politischen Gründen zurücktritt, hat er nach geltendem Recht Anspruch darauf, lebenslang einen Ehrensold von 199.000 Euro im Jahr zu bekommen. Das halten die Steuerzahler für nicht gerechtfertigt“, sagte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, dem Sender n-tv.
Hier sei dringend eine Reform nötig. Däke schlug vor, „dass die Dauer der Zahlung des vollen Ehrensolds an die Anzahl der Jahre, die ein Bundespräsident im Amt ist, gekoppelt wird und danach abgebaut wird“.
Nach Einschätzung des Berliner Staatsrechtlers Ulrich Battis hat Wulff Anspruch auf die Versorgung. „Die in dem entsprechenden Gesetz genannten politischen oder gesundheitlichen Gründe sind unbestimmte Rechtsbegriffe“, sagte Battis der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ (Samstagausgabe). Battsi verwies darauf, dass auch Wulffs Vorgänger Horst Köhler aus Gründen zurückgetreten sei, „die mehr im Persönlichen als im Politischen zu liegen schienen“. Trotzdem habe kein Mensch auch nur eine Minute darüber nachgedacht, ihm den Ehrensold nicht zu geben. Das für die Entscheidung zuständige Bundeskabinett unter Leitung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) habe hier „einen Spielraum“.
Auch bei einer Verweigerung des Ehrensolds hätte der 52-Jährige Wulff auf jeden Fall als langjähriger Ministerpräsident in Niedersachsen Anspruch auf eine Pension, die
allerdings erst mit 60 fällig wird. Schon ab dem 57. Lebensjahr hätte er Anspruch auf eine Altersentschädigung für seine Zeit als Landtagsabgeordneter. Ohne Ehrensold hätte
Wulff nach Berechnungen des Verwaltungsrechtlers Hans Herbert von Arnim jetzt lediglich Anspruch auf ein Übergangsgeld aus seinem Ministerpräsidentenamt in Hannover -
monatlich rund 7000 Euro, befristet auf zwei Jahre.