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Wulffs RuhegeldKoalitionspolitiker für Ehrensold-Reform

Nach dem vorzeitigen Rücktritt von Ex-Präsident Wulff werden die Rufe nach Änderungen beim lukrativen Ruhegeld lauter. Hessens Ministerpräsident Bouffier und weitere Spitzenpolitiker der Koalition wollen neue Regeln. 03.03.2012 - 10:43 Uhr Artikel anhören

Berlin/München/Hannover. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Volker Bouffier hat sich für eine Reform der Ehrensold-Regelung für Ex-Bundespräsidenten ausgesprochen. „Man könnte überlegen, ob der Bundespräsident ein abgesenktes Ruhestandsgehalt bekommt, wie es die Kanzler und alle anderen Personen des öffentlichen Lebens beziehen“, sagte der hessische Ministerpräsident der Berliner Tageszeitung „B.Z.“ (Samstag). Eine neue Regelung könne aber nur für die Zukunft gelten.

Der Vorsitzende des Bundestags-Immunitätsausschusses, Thomas Strobl, sagte laut dem Nachrichtenmagazin „Focus“, die Debatte um den Ehrensold von Christian Wulff zeige, „dass der Gesetzgeber eine Situation wie die heutige nicht vor Augen hatte.“ Nie zuvor sei ein Bundespräsident so früh, so schnell und unter solchen Bedingungen aus dem Amt geschieden. „Wir sollten in einigen Wochen oder Monaten, ganz sachlich und in Ruhe, überdenken, wie wir die Altersbezüge von künftigen Bundespräsidenten regeln“, sagte Strobl, der auch CDU-Landesvorsitzender in Baden-Württemberg ist.

Die Vorwürfe gegen Wulff
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Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stefan Müller, forderte im „Hamburger Abendblatt“ (Wochenendausgabe) eine Anrechnung möglicher künftiger Einkünfte Wulffs auf seinen Ehrensold. Dies müsse für alle ehemaligen und künftigen Bundespräsidenten gelten.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Patrick Kurth schlägt vor, dass ein Bundespräsident erst ab dem 67. Lebensjahr volles Ruhegehalt beziehen soll. „In der Zeit davor sollte ein Präsident außer Diensten den halben Ehrensold bekommen, der aber mit einer aufgenommenen Berufstätigkeit verrechnet werden muss“, sagte , der Generalsekretär der Liberalen in Thüringen dem Magazin.

Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, sprach sich für eine Neuregelung des Ehrensoldbezugs aus. „Jungpensionäre a la Christian Wulff soll es nach künftigem Recht nicht mehr geben, das muss vermieden werden“, sagte er der „Bild“-Zeitung (Samstag).

Der schleswig-holsteinische FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki sieht dagegen keinen Grund, den Ehrensold für Altbundespräsidenten zu reformieren. „Ich halte diese Debatte, die vor Christian Wulff nie geführt wurde, für zutiefst unangemessen“, sagte Kubicki der dapd. Zuletzt wurde immer wieder Empörung laut, dass Wulff nach seinem Rückzug aus dem Präsidentenamt lebenslang 199.000 Euro Sold pro Jahr bekommen soll.

Die zuständigen Haushaltsexperten des Bundestags hatten am Freitag die Entscheidung des Präsidialamts gebilligt, Wulff trotz seines Rücktritts den Ehrensold zu zahlen. Weitere Sonderleistungen des Staates zugunsten des 52-jährigen Ex-Präsidenten über den Ehrensold hinaus will die SPD aber verhindern. Dies hat ihr zuständiger Haushälter Carsten Schneider (SPD) angekündigt. Bisherigen Ex-Präsidenten wurde stets ein Büro mit Personal, Dienstwagen und Chaffeur bezahlt.

Der Bund der Steuerzahler forderte Wulff auf, öffentlich zu erklären, ob er den Ehrensold annimmt. Er müsse jetzt Stellung zum Ehrensold beziehen, sagte Bundesgeschäftsführer Reiner Holznagel dem „Hamburger Abendblatt“. Er betonte: „Die Menschen erwarten eine Erklärung von ihm. Sie sind empört, sie sind extrem bewegt.“ Sein Verband habe in kürzester Zeit hunderte E-Mails zum dem Thema erhalten.

Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) Niedersachsen verlassen am Freitag das Privathaus von Christian Wulff.

Foto: dapd

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Die Diskussion um den Ehrensold von jährlich 199.000 Euro war durch den Rücktritt von Christian Wulff nach nur 20 Monaten Amtszeit ausgelöst worden. Wulff war vor zwei Wochen zurückgetreten, unmittelbar nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover angekündigt hatte, gegen ihn wegen Vorteilsannahme förmlich ermitteln zu wollen. Inzwischen ist das Verfahren eingeleitet.

Unterdessen durchsuchten am Freitagabend Ermittler Wulffs Wohnhaus in Großburgwedel. Die fast vierstündige Aktion sei „auf freiwilliger Basis“ verlaufen, es gebe keinen Durchsuchungsbeschluss, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde. Wulffs Anwalt Gernot Lehr sagte, dieser habe „die Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen in seinen Privaträumen freiwillig angeboten und ermöglicht“. Büroräume und Wohnung des mit Wulff befreundeten Filmproduzenten David Groenewold waren bereits am Donnerstag in Berlin durchsucht worden - ebenfalls einvernehmlich, wie dessen Anwaltskanzlei betonte.

Privatmann Wulff: Um seine Pension muss er sich keine Sorgen machen.

Foto: dpa

Groenewold soll Wulff in dessen Amtszeit als niedersächsischer CDU-Regierungschef Urlaube auf Sylt bezahlt haben. Die Landesregierung hatte einer Firma Groenewolds zuvor eine Bürgschaft gewährt, die aber nicht in Anspruch genommen wurde. Wulff hatte erklären lassen, Groenewold die Hotelrechnung bar erstattet zu haben.

Zur Durchsuchung von Wulffs Privaträumen am Freitag sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Lendeckel der hannoverschen Tageszeitung „Neue Presse“: „Es war kein gerichtlicher Beschluss nötig. Wulff habe sich sehr „kooperativ“ verhalten und den Einlass gestattet. Auf die Frage, warum die Ermittlungsbehörden erst jetzt sein Privathaus durchsuchen, habe Lendeckel erklärt: Es besteht keine Verdunkelungsgefahr.

Ein Staatsanwaltschaft und fünf Beamte des Landeskriminalamts hätten gegen 17.15 Uhr mit der Durchsuchung begonnen. Gegen 21 Uhr verließen sie das Gebäude. Die „Bild“-Zeitung berichtete, es seien Computer sichergestellt worden. Bei der Durchsuchung der Groenewold-Räumlichkeiten stellten die Ermittler nach Informationen der „Bild“-Zeitung am Donnerstagabend umfangreiches Daten- und Aktenmaterial sicher. Groenewold will sich seiner Kanzlei zufolge zu dem laufenden Verfahren nicht äußern. Auch die Staatsanwaltschaft machte dazu keine Angaben.

Die Staatskanzlei in Hannover übergab den Ermittlern unterdessen weitere Unterlagen. „Insgesamt wurden rund 450 Seiten aus unserem Haus abgegeben“, sagte ein Sprecher von Ministerpräsident David McAllister (CDU). In allen Ministerien würden Mitarbeiter weiter nach Unterlagen zum Verhältnis zwischen Wulff und Groenewold suchen. Es werde zudem nach Akten zum Verhältnis zwischen Groenewold und Wulffs früherem Sprecher Olaf
Glaeseker gesucht. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Lobby-Treffen Nord-Süd-Dialog wegen Verdachts der Bestechlichkeit.

„Focus Online“ berichtete, dass die Hausdurchsuchung in Großburgwedel schon für Donnerstag geplant gewesen sei. Wegen der Anwesenheit zahlreicher Journalisten sei die Aktion aber kurzfristig abgesagt worden. Staatsanwaltschaft und Wulffs Anwalt Gernot Lehr wollten dazu auf dpa-Anfrage keine Stellungnahme abgeben. Die Ermittler rechnen damit, dass das Verfahren gegen Wulff mehrere Monate dauern wird. Rund 20 Beamte
sind mit dem Fall beschäftigt.

Neben seinem Ehrensold als früherer Präsident hat Wulff ab seinem 60. Lebensjahr auch einen jährlichen Pensionsanspruch aus Niedersachsen von rund 60.000 Euro. Dieser Anspruch errechnet sich nach Angaben von Staatskanzlei und Landtag in Hannover aus Wulffs politischer Amtszeit als Ministerpräsident und seiner Zeit als niedersächsischer Landtagsabgeordneter. Das Geld wird aber nicht zusätzlich zu seinem Ehrensold von jährlich 199.000 Euro fließen, sondern lediglich den Etat des Präsidialamts entlasten, aus dem der Ehrensold bezahlt wird.

Für seine sieben Jahre als Regierungschef von 2003 bis 2010 stehen Wulff monatlich rund 4500 Euro zu. Diese ergeben sich laut Staatskanzlei aus Wulffs letzten Bezügen, rund 13.500 Euro. Hinzu kommen rund 400 Euro, die Wulff für seine neun Jahre als CDU-Abgeordneter von 1994 bis 2003 bekommt.

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Sobald Wulff am 19. Juni 2019 das Alter von 60 Jahren erreicht, muss das Bundespräsidialamt den Ehrensold von 199.000 Euro damit nicht mehr alleine zahlen. Pro Jahr trägt dann Wulffs Heimatland Niedersachsen rund 60.000 Euro - der Bund muss dann noch die restlichen knapp 139.000 Euro überweisen. Auf diese Weise soll eine Doppelalimentierung aus der öffentlichen Hand verhindert werden.

Keinen Einfluss auf die Höhe seiner Bezüge haben dagegen Gelder und Zahlungen aus der freien Wirtschaft. Diese werden nach Angaben von Staatskanzlei und Landtag nicht mit den öffentlichen Ansprüchen verrechnet, sondern dürften zusätzlich an Wulff ausgezahlt werden.  

dpa, afp, dapd
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