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  3. Atomenergie: Sollen Atomkraftwerke in Deutschland länger laufen als geplant?

EnergiekriseUnter diesen Bedingungen könnten Atomkraftwerke länger laufen

Das Wirtschaftsministerium startet einen zweiten Stresstest zur Stromversorgung – und befeuert damit die Debatte um eine längere Laufzeit für die Atomkraftwerke. Ein Überblick.Kathrin Witsch und Klaus Stratmann 25.07.2022 - 14:01 Uhr Artikel anhören

Ende des Jahres sollen die drei verbleibenden AKWs in Deutschland abgeschaltet werden – wenn sich die Bundesregierung nicht zu einer Laufzeitverlängerung entschließt.

Foto: dpa

Berlin, Düsseldorf. In einem zweiten Stresstest lässt das Wirtschaftsministerium die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland überprüfen – unter verschärften Bedingungen. Ein erster Stresstest von März bis Mai hatte ergeben, dass die Versorgung im Krisenfall gesichert ist. Die erneute Prüfung soll anschließend die Grundlage für weitere Entscheidungen bilden.

Damit rückt die Frage nach einer längeren Laufzeit der verbleibenden drei Atomkraftwerke in den Fokus. Die Bundesregierung betonte zwar, dass sich an dem Vorhaben, sie Ende des Jahres abzuschalten, nichts geändert habe. Die geplante Abschaltung sei keine ideologische, sondern eine rein fachliche Maßnahme.

Doch Union und FDP fordern unvermindert einen Weiterbetrieb der Meiler, um eine drohende Stromlücke durch Atomausstieg und Gasnotlage im Winter zu verkleinern. Das Wirtschaftsministerium unter Robert Habeck (Grüne) hatte das bislang stets ausgeschlossen. Nun stellen sich erneut einige Fragen. Hier kommen die wichtigsten im Überblick:

Wie wichtig sind die drei Kernkraftwerke für die Stromversorgung?
Die installierte Leistung der drei Anlagen beträgt 4,3 Gigawatt (GW). Die Anlagen laufen – von kleinen revisionsbedingten Pausen abgesehen – quasi von Januar bis Dezember rund um die Uhr. Sie stehen für rund sechs Prozent der Stromerzeugung in Deutschland.

Außerdem zählen sie – wie etwa auch Kohlekraftwerke – zur gesicherten Leistung, weil sie im Gegensatz zu Windrädern und Photovoltaikanlagen ohne Schwankungen zur Verfügung stehen.

Könnten die AKW auch nach dem 31.12.2022 noch Strom produzieren?
Ja, das wäre auch ohne neue Brennstäbe, über den sogenannten Streckbetrieb möglich. Ein Streckbetrieb würde bedeuten, dass die Atomkraftwerke von heute an nicht mehr mit voller Leistung betrieben würden. Sie könnten dann etwa im Sommer und Herbst 2022 weniger Strom produzieren, die Brennelemente würden somit langsamer „abgebrannt“.

„Insgesamt würde zwischen heute und Ende März 2023 netto nicht mehr Strom produziert.“
Prüfvermerk von Umwelt- und Wirtschaftsministerium

Im Gegenzug könnten sie über den 31. Dezember 2022 hinaus im ersten Quartal 2023 noch Strom produzieren. „Insgesamt würde zwischen heute und Ende März 2023 netto nicht mehr Strom produziert“, heißt es in dem Prüfvermerk von Umwelt- und Wirtschaftsministerium. Inwiefern ein Streckbetrieb hilfreich wäre, hatte die Politik bereits kurz nach Ausbruch des Ukrainekriegs im März prüfen lassen.

Ein Mehrwert läge allerdings darin, dass im kommenden Winter zusätzliche Leistung im System wäre, um zur Versorgungssicherheit bei Stromnachfragespitzen beizutragen. Dieser Effekt lasse sich aber auch mit dem Einsatz von Kohlekraftwerken aus Reserven erzielen.  

Das Bundeswirtschafts- (BMWK) und das Bundesumweltministerium (BMU) sehen den Streckbetrieb skeptisch. In einem gemeinsamen Vermerk der beiden Ministerien von Anfang März heißt es, ein Streckbetrieb führe nur zu einer Verlagerung der Stromproduktion, nicht aber zu zusätzlichen Strommengen.

Kernkraftbetreiber RWE betont außerdem, dass auch ein Streckbetrieb mit hohen genehmigungsrechtlichen Hürden zu kämpfen hätte. „Inwieweit ein Weiterbetrieb auch mit den bisherigen Anforderungen der deutschen Sicherheitsarchitektur und den darin enthaltenen Prüfkriterien vereinbar wäre, ist ebenfalls nicht absehbar“, sagt ein Sprecher des Unternehmens auf Anfrage.

Bedürfte es für einen Weiterbetrieb über den 31. Dezember 2022 hinaus einer Gesetzesänderung?
Ein Weiterbetrieb der drei noch laufenden Atomkraftwerke wäre zwingend mit einer Änderung des Atomgesetzes verbunden, in der die kalendarische Befristung entfallen und eine Zuteilung neuer Strommengen erfolgen müsste.

Eine Verlängerung der Laufzeiten wäre allerdings nur die Fortführung eines aktuell genehmigten und überwachten Betriebs, sodass die Anforderungen nicht so hoch wären wie bei der Neugenehmigung des Betriebs eines Kraftwerks, das bereits vom Netz gegangen ist.

Für die drei AKW, die Ende vergangenen Jahres abgeschaltet wurden, gilt: Ihre Berechtigung zum Leistungsbetrieb ist erloschen. Ein Betrieb wäre nur aufgrund einer gesetzlichen Aufhebung des Erlöschens und einer gesetzlichen Laufzeitverlängerung möglich – hohe rechtliche Hürden.

Sind die Kraftwerke für eine Laufzeitverlängerung noch sicher genug?
Normalerweise werden AKW alle zehn Jahre einer gründlichen Sicherheitsprüfung unterzogen. Bei den drei noch laufenden Anlagen ist die letzte Überprüfung allerdings schon 14 Jahre her. Mit Blick auf das Abschaltdatum 2022 wurde die Sicherheitsprüfung 2019 nicht mehr durchgeführt.

Experten gehen zwar davon aus, dass die Sicherheit bei einem Weiterbetrieb von lediglich wenigen Monaten nicht gefährdet wäre. Sollen die Anlagen länger am Netz bleiben, wäre allerdings eine gründliche und meist langwierige Überprüfung unabdingbar. 

Ist über den 31. Dezember 2022 hinaus qualifiziertes Personal in ausreichender Stärke verfügbar?
Das BMWK und das BMU sind in dieser Hinsicht pessimistisch. „Die für einen zeitnahen Weiterbetrieb notwendigen Personalressourcen sind nicht mehr vorhanden und müssten erst wieder aufgebaut werden“, schreiben die Ministerien in einer gemeinsamen Bewertung. Das gelte nicht nur für die Kraftwerke selbst, sondern auch für die Aufsichtsbehörden und für Sachverständige.

Die Branche hält das allerdings für machbar: „Qualifiziertes Personal ließe sich grundsätzlich bereitstellen, da die Anlagen ja auch nach ihrer Abschaltung im Nachbetrieb zunächst allen Sicherheitsanforderungen wie zu Betriebszeiten genügen müssen“, heißt es beim Verband der Kerntechnik in Deutschland (KernD).

Welcher Vorlauf ist erforderlich, um neue Brennstäbe zu beschaffen?
Die Bundesregierung geht von zwölf bis 18 Monaten aus. Wenn es sehr dringlich ist, kann die Lieferung aber wohl deutlich schneller erfolgen. Der US-Hersteller Westinghouse, der zu den etablierten Lieferanten auch deutscher Atomkraftwerksbetreiber zählt, bekam nach eigenen Angaben kurz nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine eine Anfrage der Bundesregierung, ob man kurzfristig Brennstäbe liefern könne, um die Laufzeiten der drei AKW zu verlängern. So berichtet es das Onlinemedium The Pioneer.

Die Firma habe das bejaht und gesagt, sie sei auch heute noch in der Lage, bis zum Jahresende Brennstäbe zu liefern. Die Bundesregierung hat das Thema allerdings nicht weiterverfolgt. „Das Zeitfenster schließt sich nun schnell, eine Anfrage müsste rasch erfolgen“, schreibt Westinghouse. Das BMWK und das BMU waren im März zu dem Ergebnis gekommen, selbst bei sofortiger Bestellung und beschleunigter Abwicklung sei mit einer Nutzung neuer Brennstäbe „nicht vor Herbst 2023 zu rechnen“.

Aus welchen Ländern stammen die aktuell eingesetzten Brennstäbe?
Nach Branchenangaben stammen die Brennelemente der Kernkraftwerke in Deutschland traditionell von Lieferanten, die Werke in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Schweden betreiben. „Das enthaltene Uran und die erforderlichen Dienstleistungen zu dessen Aufbereitung wurden in einem internationalen Markt beschafft, auch unter Einbeziehung von Russland“, heißt es bei KernD.

Die Einbeziehung Russlands sei aber nicht erforderlich, da das Uran auch anderweitig beschafft werden könne, auch die Dienstleistungen zur Aufbereitung des Urans, etwa die Anreicherung, können laut KernD in Westeuropa erbracht werden.

Welche Kosten würde eine Laufzeitverlängerung verursachen?

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Das lässt sich aktuell nur schwer sagen und hängt vor allem davon ab, wie lange die Meiler weiterlaufen sollen (Monate oder Jahre). Neue Brennstäbe, die Reaktivierung von Personal, Sicherheitsüberprüfungen, Betriebskosten, Versicherungen: Für all das müsste vermutlich der Staat aufkommen, sollte eine Laufzeitverlängerung politisch beschlossen werden. Also am Ende jeder einzelne Bürger. Weiterhin ungelöst ist außerdem die Endlagerung des Atommülls.

Erstpublikation: 19.07.2022, 15:31 Uhr.

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