Ex-Präsident: Im Trump-Anwesen beschlagnahmte Dokumente waren „Top Secret“
Der Ex-Präsident bewahrte Top-Secret Dokumente in seiner privaten Residenz auf.
Foto: APNach der beispiellosen Razzia im Anwesen von Ex-US-Präsident Donald Trump in Florida hat ein Bundesrichter die Geheimhaltung des Durchsuchungsbefehls am Freitag aufgehoben. Justizminister Merrick Garland hatte die Veröffentlichung des Durchsuchungsbefehls beantragt, Trumps Anwälte legten laut Justizministerium keinen Einspruch dagegen ein.
Gerichtsdokumenten zufolge stellte die Bundespolizei FBI in dem Anwesen als höchst geheim eingestufte Unterlagen sicher. Einem vom Gericht veröffentlichten Papier zufolge nahmen FBI-Beamte elf Sätze geheimer Unterlagen mit, darunter einige, die als „top secret“ gekennzeichnet waren. Nähere Einzelheiten gingen aus den Gerichtsdokumenten nicht hervor. Zudem erklärte das Ministerium, dass es Trump verdächtigt, gegen das Spionagegesetz verstoßen zu haben.
Außerdem beschlagnahmten die Agenten der Liste zufolge unter anderem zahlreiche Kisten, einen Gnadenerlass für den Trump-Vertrauten Roger Stone, nicht näher bezeichnete Informationen zum „Präsidenten Frankreichs“ und zwei Fotoalben. Zu den Inhalten der Dokumente geht aus den nun veröffentlichten Papieren nichts hervor.
Trump hatte am Freitag erklärt, die beschlagnahmten Dokumente hätten alle nicht mehr der Geheimhaltung unterlegen. Hätte das Justizministerium danach gefragt, hätte er sie ausgehändigt. Trump hatte zuvor bereits mindestens einige der Dokumente erhalten, die die Regierung freigeben lassen wollte, er und seine Anwälte weigerten sich aber, sie selbst zu veröffentlichen.
FBI-Agenten durchsuchten Trumps Anwesen Mar-a-Lago in Palm Beach im Staat Florida am Montag im Rahmen einer andauernden Untersuchung zu einem potenziell unsachgemäßen Umgang mit vertraulichem Material aus dessen Zeit im Weißen Haus.
Im Durchsuchungsbefehl sind als mögliche Grundlage für etwaige Beschlagnahmungen drei Straftatbestände aufgeführt: Das Sammeln, Übermitteln oder Verlieren von Verteidigungsinformationen, das Entfernen oder Zerstören offizieller Dokumente sowie das Zerstören oder Verändern von Dokumenten, um Ermittlungen zu behindern. Der erste Punkt kann mit bis zu zehn Jahren, der zweite mit bis zu drei Jahren und der dritte mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden.
Inhalt der Akten und Grund der Durchsuchung nicht öffentlich bekannt
Trump hatte am Freitag einen Medienbericht zurückgewiesen, demzufolge die Bundespolizei FBI bei ihrer Razzia in seinem Anwesen nach Dokumenten zu Atomwaffen gesucht habe. „Das Atomwaffenthema ist ein Schwindel“, schrieb Trump auf seiner Social-Media-Plattform Truth Social. „Es sind dieselben schäbigen Leute beteiligt“, erklärte er mit Blick unter anderem auf die beiden Amtsenthebungsverfahren und die Mueller-Ermittlungen gegen sich. Belege für seine Angaben nannte Trump nicht. Die „Washington Post“ hatte berichtet, dass das FBI bei seiner Razzia Anfang der Woche nach Dokumenten zu Atomwaffen gesucht habe. Reuters konnte den Zeitungsbericht zunächst nicht überprüfen.
Von bei der Razzia Beteiligten war bereits verlautet, die FBI-Mitarbeiter hätten nach Hinweisen gesucht, ob Trump bei seinem Ausscheiden aus dem Amt im Januar 2021 illegal Regierungsdokumente aus dem Weißen Haus mitgenommen hat. Am Donnerstag hatte Justizminister Merrick Garland erklärt, er habe persönlich die Ermittlungen des FBI gegen den Ex-Präsidenten genehmigt.
Erst zu Jahresbeginn hatte das für die Aufbewahrung präsidialer Korrespondenz zuständige Nationalarchiv 15 Kisten mit teils als geheim eingestuften Dokumenten zurückholen lassen, die von Washington in Trumps Privatresidenz gebracht worden waren. Dann schaltete die Verwaltungsstelle das Justizministerium ein.
Dass das Ministerium die Freigabe des Durchsuchungsbefehls beantragte, gilt als bemerkenswert, da solche Dokumente eigentlich während laufender Ermittlungen unter Verschluss bleiben. Doch scheint das Ministerium erkannt zu haben, dass sein Schweigen seit der Durchsuchungsaktion dem früheren Präsidenten und seinen Anhängern Raum für heftige Angriffe bot. Öffentlich wurden verbreitet Forderungen laut, Details über die Hintergründe der FBI-Aktion zu nennen. Das öffentliche Interesse spreche deutlich für eine Freigabe, begründete das Justizministerium seinen Antrag schließlich.
Weder Trump noch das FBI haben offengelegt, welche Akten die Agenten am Montag zutage gefördert haben könnten oder nach was genau sie suchten.
Seit der Dursuchungsaktion häufen sich Gewaltandrohungen gegen die Bundespolizei und das Justizministerium. Trump-Anhänger verlangten die Freigabe des Durchsuchungsbefehls – in der Hoffnung, dass dann ein angeblich unfairer Umgang mit ihrem Idol ans Licht komme. Einige Republikaner forderten gar, dem FBI die Mittel zu entziehen. Garland verurteilte die aggressive Rhetorik.
Erst am Donnerstag versuchte ein Bewaffneter, in eine FBI-Außenstelle in Cincinnati einzudringen. Als sich ihm Beamte entgegenstellten, flüchtete er und lieferte sich später ein Feuergefecht mit der Polizei, bei dem er getötet wurde.