Gentechnik: EU plant, Regeln für genveränderte Lebensmittel abzuschwächen
Brüssel. Mit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel sollen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden können. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich in Brüssel darauf, entsprechende Züchtungen in vielen Fällen von bislang strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen, wie beide Seiten in der Nacht zu Donnerstag mitteilten.
Die neuen Vorgaben müssen noch vom EU-Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das Formsache, wenn sich die Unterhändler der Institutionen zuvor auf einen Kompromiss geeinigt haben.
Für solche Lebensmittel gelten aber weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Züchtungen, die etwa durch Kreuzung und Auslese entstanden sind. Im Zweifel kann eine etwa durch die Genschere Crispr/Cas veränderte Pflanze nicht von einer natürlichen Züchtung unterschieden werden.
Befürworter erhoffen sich durch die Veränderungen Obst- und Gemüsesorten, die ertragreicher, resistenter gegen den Klimawandel und nährstoffreicher sind. Wissenschaftler erwarten zudem eine einfachere Forschung durch weniger strenge Vorgaben.
Bessere Wettbewerbsfähigkeit für Landwirte
In anderen Weltregionen gibt es bereits lockere Regeln. Vertreter von Parlament und EU-Staaten setzen deswegen auch auf eine bessere Wettbewerbsfähigkeit für Landwirte. Der Deutsche Bauernverband begrüßt grundsätzlich eine Lockerung.
Wenn die Regelung durchkommt, können Verbraucher künftig nicht mehr auf den ersten Blick erkennen, ob sie durch moderne Gentechnik-Verfahren veränderte Lebensmittel essen würden. Deswegen hatten Verbraucherschützer das Vorhaben in der Vergangenheit auch deutlich kritisiert. Produkte, in denen gekennzeichnete gentechnisch veränderte Pflanzen verarbeitet sind, haben in Deutschland im Verkauf derzeit keine Bedeutung.
Gentechnikfrei soll in Zukunft auch weiterhin die Biolandwirtschaft bleiben. Jedoch soll es laut Parlament kein Verstoß darstellen, wenn es um ein „technisch unvermeidbares Vorhandensein“ von Gentechnik geht. Eine Kennzeichnungspflicht für Saatgut soll es ermöglichen, weiterhin gentechnikfrei zu arbeiten.
Grundsätzlich sind mit Genscheren sowohl kleine als auch deutlich größere Eingriffe möglich. Für weitergehende Eingriffe in Pflanzen gelten auch in Zukunft strengere Regeln – etwa, wenn artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden. Das ist etwa der Fall, wenn Gene aus einem Bakterium in eine Maispflanze eingeführt werden.
Indirekt landet Gentechnik auch jetzt schon auf EU-Tellern. „Keine Kennzeichnungspflicht besteht für Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden“, heißt es auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums. Zudem sind bestimmte Methoden, bei denen etwa genetische Veränderungen durch Bestrahlung oder Chemikalien vorgenommen werden, bereits jetzt teils von der Regulierung und Kennzeichnung nach Gentechnikrecht ausgenommen.