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IndustrieEU-Kommission pocht auf Pflicht zur Re-Investition von Beihilfen

Die EU-Kommission will Beihilfezahlungen im Energie- und Klimabereich an Investitionen knüpfen. Die Industrie sieht sich dadurch im Wettbewerb benachteiligt.Klaus Stratmann 28.11.2021 - 16:25 Uhr Artikel anhören

Die EU-Kommission steht auf dem Standpunkt, dass Unternehmen, denen der Staat Hilfen gewährt, diese zum Teil für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen nutzen müssen.

Foto: dpa

Berlin. Die EU-Kommission will staatliche Beihilfen im Energie- und Klimabereich davon abhängig machen, dass ein großer Teil der Beihilfen von den Unternehmen für Investitionen genutzt wird. Das geht aus dem jüngsten Entwurf der EU-Kommission zur Überarbeitung der Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBL) hervor.

Die betroffenen Unternehmen betrachten das kritisch. Sie sehen die künftige Bundesregierung in der Pflicht. Tatsächlich haben die künftigen Ampelkoalitionäre das Thema mit einem eigenen Passus im Koalitionsvertrag berücksichtigt. Bei der KUEBL-Novellierung „werden wir darauf achten, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gewahrt bleibt“, heißt es darin.

Die neuen Leitlinien sollen zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Zeit drängt also. Ein erster Entwurf der Leitlinien wurde bereits vor Monaten publik. Nun kursiert ein neuer Entwurf der Kommission. Im Kern geht es bei der Überarbeitung der Leitlinien darum, wie hoch die Beihilfen sein dürfen, welche Branchen profitieren – und ob die Unternehmen über die Beihilfen frei verfügen dürfen.

Die EU-Kommission steht auf dem Standpunkt, dass Unternehmen, denen der Staat Hilfen gewährt, diese zum Teil für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen nutzen müssen.

„Die Pflicht, Beihilfen zu einem großen Teil zu reinvestieren, geht komplett an der unternehmerischen Realität vorbei. Wir brauchen die Beihilfen, um im Wettbewerb bestehen zu können. Wir nutzen sie, um Kosten auszugleichen, die Wettbewerber in anderen Weltregionen nicht haben“, sagte Jörg Rothermel vom Verband der Chemischen Industrie (VCI). Die Pflicht, Beihilfen zu investieren, widerspreche dem Schutzcharakter der Regelung, sagte er.

„Belastungsbegrenzungen unverzichtbar“

Die Wirtschaftsvereinigung Stahl warnt, Belastungsbegrenzungen seien unverzichtbar, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit und so die Grundlage für die Transformation zu einer klimaneutralen Produktion zu erhalten. „Hier darf es im Beihilferahmen nicht zu Einschnitten kommen“, sagte Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl.

Die Leitlinien werden beispielsweise angewendet bei der Besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) oder bei der Begrenzung der Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). Unternehmen mit hoher Energieintensität erhalten hier Entlastungen, die von der EU-Kommission als staatliche Beihilfen eingestuft werden. Die gesetzlichen Regelungen, die den Entlastungen zugrunde liegen, werden von der Kommission immer wieder kritisch hinterfragt. Die Leitlinien dienen den EU-Staaten als Leitfaden bei der Gesetzgebung.

Im ersten KUEBL-Entwurf hatte die Kommission noch vorgesehen, das Niveau der Beihilfen pauschal von 85 auf 75 Prozent abzusenken. Davon ist sie im neuen Entwurf abgerückt. Für besonders energieintensive Unternehmen sollen weiterhin 85 Prozent möglich sein. Damit bewege sich die Kommission in die richtige Richtung, sagte Rothermel.

Als Fortschritt betrachtet die Industrie die Tatsache, dass Industriegase nun doch zu den beihilfeberechtigten Sektoren zählen sollen. „Das war in der Ursprungsfassung nicht der Fall. Wenn dieser Plan Realität geworden wäre, hätte dies den politisch gewünschten Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft massiv behindert oder sogar unmöglich gemacht“, sagte VCI-Experte Rothermel.

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Noch nicht berücksichtigt hat die Kommission in ihrem Entwurf die Frage, wie Differenzverträge für die Industrie beihilferechtskonform ausgestaltet werden sollen. In dieser Frage habe man sich „mehr Orientierung“ gewünscht, sagte Rothermel.

Differenzverträge werden zwischen öffentlicher Hand und Unternehmen geschlossen. Sie regeln den finanziellen Ausgleich der Mehrkosten, die beim Umbau zur Klimaneutralität entstehen. „Nun wird die künftige Bundesregierung ein Konzept entwickeln müssen, ohne zu wissen, welche Vorstellungen die Kommission hat. Das kommt einem Sprung ins kalte Wasser gleich“, sagte Rothermel.

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