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OECD-Regeln Globale Mindeststeuer erhöht die Unsicherheit für viele Firmen

Internationale Konzerne müssen künftig mit einer weltweiten Mindeststeuer von 15 Prozent rechnen. Doch die neue Regel sorgt für Probleme in der Umsetzung.
30.11.2021 - 06:36 Uhr Kommentieren
Gerade in den USA sind die Bedenken gegen eine globale Mindeststeuer groß. Quelle: Reuters
US-Außenminister Antony Blinken bei der OECD

Gerade in den USA sind die Bedenken gegen eine globale Mindeststeuer groß.

(Foto: Reuters)

Berlin Die globale Mindeststeuer wird einer Studie zufolge je nach Umsetzung vor allem in den ersten Jahren praktische Probleme mit sich bringen. Zu befürchten sei zunächst eine rechtlich unsichere Lage für Unternehmen, hieß es in einer am Dienstag veröffentlichten Deloitte-Studie für die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), die der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt.

Es gebe zudem das Risiko einer Doppelbesteuerung. Für Konzerne sei es nun entscheidend, möglichst schnell Planungssicherheit zu bekommen und eine EU-weite Umsetzung mit möglichst geringen Nebenwirkungen.

Knapp 140 Länder hatten sich zuletzt auf Details einer globalen Steuerreform geeinigt, die ab 2023 greifen soll. Teil davon ist die Mindeststeuer in Höhe von 15 Prozent - für Unternehmen, mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro. Das soll vermeiden, dass weltweit tätige Konzerne immer mehr Aktivitäten in Steueroasen verlegen - und so in machen Fällen trotz gigantischer Umsätze nur auf eine sehr geringe Steuerquote kommen.

Laut der Studie der Beratungsgesellschaft Deloitte sollte die Umsetzung nah an den Vorgaben der Industriestaaten-Organisation OECD bleiben, die die Verhandlungen zur Steuerreform organisiert hatte. Es müsse einfach zu nutzende Datengrundlagen und Mechanismen zur Streitbeilegung geben.

„Es ist richtig, dass die EU die Mindeststeuer per Richtlinie für die EU einheitlich und an den OECD-Verhandlungsergebnissen orientiert regeln will“, sagte vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. „Gleichzeitig müssen Überschneidungen der Mindeststeuer-Regeln mit anderen bestehenden Richtlinien aufgelöst werden.“ Sonst gebe es eine doppelte Besteuerung von Unternehmen.

Die Art und Weise der Umsetzung sei daher entscheidend für Unternehmen, auch beim bürokratischen Aufwand. Neue Steuern müssten vermieden werden. Brossardt verwies auf Pläne für eine Finanztransaktionssteuer, Digitalsteuern in bestimmten Ländern und einen steuerähnlichen CO2-Grenzausgleich. „Diese Projekte dürfen nicht weiterverfolgt werden.“

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  • rtr
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