Tech-Regulierung: EU stuft Booking.com als „Gatekeeper“ ein
Brüssel. Die Europäische Union (EU) verhängt strengere Regeln für die Buchungsplattform Booking.com. Damit fällt nun auch das erste europäische Unternehmen unter den Digital Marktes Act (DMA). Die Kommission teilte am Montag mit, dass sie Booking.com als sogenannten Gatekeeper einstufe.
Als Gatekeeper, also Torwächter, gelten Unternehmen, die eine entscheidende Rolle für einen Marktplatz im Internet einnehmen. So kommt, wer ein Hotel im Internet buchen will, kaum um die Buchungsplattform Booking.com herum. Das gilt auch für die Unternehmen, die eine Dienstleistung wie eine Hotelübernachtung anbieten wollen.
Booking.com muss Nutzern demnach mehr Freiheiten bei der Auswahl bieten und Hotels fairere Bedingungen. Am Montag sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, dass Urlauber aufgrund der zusätzlichen Wettbewerbsregeln für Booking.com von einer größeren Auswahl profitierten und Hotels mehr Geschäftsmöglichkeiten bekämen. Im Interview mit dem Handelsblatt hatte die EU-Wettbewerbskommissarin bereits weitere Schritte angekündigt.
Bisher waren überwiegend US-Konzerne betroffen
Der niederländische Konzern Booking hat nun jedoch zunächst einmal sechs Monate Zeit, der EU Auskunft zu geben, bevor ein offizielles Verfahren eingeleitet werden kann.
Die EU hatte im vergangenen Jahr mit den beiden Gesetzen DMA und Digital Services Act (DSA) die Regeln im Internet neu definiert. Der DMA soll die Rechte kleinerer Unternehmen stärken. Bisher waren die oft mittelständischen Unternehmen den riesigen Tech-Konzernen weitestgehend ausgeliefert. Das ändert sich nun.
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Der DSA wiederum – der zweite Teil der EU-Gesetzgebung für digitale Dienste – soll die Algorithmen unter Kontrolle bekommen, nach denen Instagram, Tiktok und andere Netzwerke funktionieren. Unter anderem geht es um die Frage, ob die sozialen Netzwerke abhängig machen. Außerdem will die EU gegen Desinformation vorgehen.
Bisher fallen außer dem chinesischen Konzern Bytedance mit seiner Kurzvideoplattform Tiktok ausschließlich amerikanische Unternehmen unter den DMA. Dazu gehören der Online-Marktplatz Amazon, die Google-Mutter Alphabet, iPhone-Hersteller Apple, der Facebook-Konzern Meta und Microsoft.
Gegen Apple, Alphabet und Meta hat die EU bereits Verfahren eingeleitet, da sie sich nach Auffassung der Kommission nicht vollständig an die Gesetze halten. Bei Verstößen kann die EU Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes verhängen.
Die Kommission verkündete am Montag außerdem, dass sie den Einspruch der Social-Media-Plattform X, kein Gatekeeper zu sein, prüfen werde. Die EU sieht die US-Plattform des Tesla-Gründers Elon Musk ebenfalls als Gatekeeper. Außer X hatte auch die Kurzvideo-Plattform Tiktok bereits Einspruch eingelegt.