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UrteilAufnahme von Asylbewerbern: Drei Länder haben EU-Recht gebrochen

Polen, Ungarn und Tschechien hätten sich nicht weigern dürfen, EU-Beschlüsse umzusetzen. Den drei Ländern drohen hohe Geldstrafen. 02.04.2020 - 10:30 Uhr aktualisiert

Der Streit über die Verteilung von Asylbewerbern spaltet die EU seit Jahren.

Foto: dpa

Luxemburg. Polen, Ungarn und Tschechien haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen. Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssachen C-715/17, C-718/17, C-719/17).

Hintergrund sind zwei Mehrheitsentscheidungen der EU-Staaten von 2015, wonach bis zu 160.000 Asylbewerber innerhalb der EU verteilt werden sollten. Italien und Griechenland hatten an dem Andrang von Asylsuchenden 2015 besonders schwer zu tragen.

Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich allerdings beharrlich, den Beschluss umzusetzen - obwohl der EuGH dessen Rechtmäßigkeit in einem späteren Urteil bestätigte. Die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft unter anderem die Einhaltung von EU-Recht überwacht, klagte deshalb gegen die drei Länder.

Im Oktober schlug eine wichtige Gutachterin vor, der Klage stattzugeben. Polen, Tschechien und Ungarn hätten sich nicht weigern dürfen, den Beschluss umzusetzen. Die Vorbehalte, etwa dass dadurch Sicherheit und öffentliche Ordnung gefährdet würden, seien unbegründet. Es sei ihnen ohne weiteres möglich gewesen, Sicherheit und Wohlergehen ihrer Bürger zu schützen. Vielmehr hätten sie sich solidarisch zeigen müssen. Die Richter folgen den Empfehlungen häufig, aber nicht immer. Nach dem Gutachten zeigten die Länder keinerlei Einsicht.

Ein Strafmaß benannte der EuGH am Donnerstag noch nicht. Den drei Ländern drohen hohe Geldstrafen. Dazu müsste die EU-Kommission das Gericht erneut anrufen und finanzielle Sanktionen beantragen. Dann würde der Gerichtshof die Höhe der Strafe berechnen. Dabei werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt, aber auch die Wirtschaftskraft des Landes.

Die EU ist seit Jahren heftig zerstritten über ihre Asylpolitik. Staaten wie Griechenland, Italien und Spanien an den südlichen Außengrenzen fordern eine Reform der sogenannten Dublin-Regeln. Danach ist meist jener Staat für einen Asylantrag zuständig, auf dessen Boden der Schutzsuchende zuerst europäischen Boden betreten hat. Länder wie Ungarn, Polen oder auch Österreich lehnen es jedoch kategorisch ab, verpflichtend Asylbewerber aufzunehmen. Nach Ostern will die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen einen neuen „Migrationspakt“ vorlegen.

Mehr: Der Bundesinnenminister hat erkannt, dass Alleingänge in der Flüchtlingspolitik ein Fehler sind. Sein ramponiertes Image rettet das aber nicht.

dpa
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