Wettbewerb: EU leitet drittes Verfahren gegen Apple ein
Brüssel, Düsseldorf. Der US-Technologiekonzern Apple verstößt gegen das europäische Digitalgesetz DMA (Digital Markets Act). Das teilte die EU-Kommission am Montag mit. Die Brüsseler Behörde sieht es als erwiesen an, dass Apple mit seinen Regeln für den App Store verhindert, dass App-Entwickler die Nutzer auf alternative Kanäle leiten können. Dies müsste laut DMA jedoch möglich sein.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte, die Öffnung des App Stores sei entscheidend, damit App-Entwickler weniger abhängig von Apple seien und Nutzer auf günstigere Angebote hinweisen könnten.
Die vorläufige Entscheidung ist ein erstes Ergebnis der beiden Untersuchungen, die die Kommission am 25. März gegen Apple eingeleitet hatte.
Apple-Gebühren verstoßen gegen DMA
Die Brüsseler Behörde leitete am Montag zudem ein drittes Verfahren gegen Apple ein. Die Behörde untersucht die Vertragsbedingungen für alternative Softwareplattformen, die mit dem App Store in Konkurrenz stehen – zu einer solchen Öffnung verpflichtet die EU Unternehmen mit großer Marktmacht über den DMA.
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht das Gebührenmodell, das für die alternativen Marktplätze gilt: Entwickler, deren Apps mindestens eine Million Mal heruntergeladen werden, müssen pro Installation 50 Cent zahlen – Apple spricht von einer „Core Technology Fee“. Die EU-Kommission äußerte Zweifel, dass diese mit dem DMA kompatibel sei.
Die Behörde warf zudem die Frage auf, ob die mehrschrittige Installation von Konkurrenzplattformen zu umständlich sei. Nutzer müssen zunächst spezielle Apps installieren, über die sie dann die eigentlichen Marktplätze herunterladen können. Dabei zeigt der Konzern Warnungen an, wenn Nutzer, die Apple-Welt verlassen.
Apple teilte mit, man habe in den vergangenen Monaten mehrere Änderungen am App Store vorgenommen. Alle Entwickler hätten die Möglichkeit, die Nutzer auf externe Webseiten zu leiten. „Wir sind überzeugt, dass unser Plan gesetzeskonform ist“, erklärte das Unternehmen.
Aus Sicht der Kommission reichen diese Schritte jedoch nicht aus. Auch die modifizierten App-Store-Regeln verstoßen demnach gegen den DMA. Apple müsse seine Herangehensweise ändern, sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. Was konkret von der Firma verlangt wird, erklärte die Behörde unter Verweis auf die Geheimhaltung in dem Verfahren nicht.
Milliardenstrafen stehen im Raum
Der DMA war am 7. März in Kraft getreten. Das Gesetz stuft mehr als 20 Internetdienste von sieben Konzernen als „Gatekeeper“ (Torwächter) mit besonders hoher Marktmacht ein. Dazu zählen die US-Konzerne Apple, Alphabet, Meta, Microsoft und Amazon, die chinesische Tiktok-Mutter Bytedance sowie seit Mai auch die europäische Reiseplattform Booking.com.
Die Firmen müssen ihre Plattformen nun für die Konkurrenz öffnen und Daten teilen, um den Verbrauchern mehr Wahlmöglichkeiten zu geben. Die Kommission sieht nicht nur bei Apple Hinweise, dass die Konzerne ihre Marktmacht missbrauchen. Derzeit laufen auch noch Verfahren gegen Alphabet und Meta.
Sollte Apple weiterhin gegen den DMA verstoßen, kann die EU Strafen von bis zu zehn Prozent des globalen Jahresumsatzes verhängen. Apple setzte 2023 mehr als 380 Milliarden US-Dollar um.
Im März hatte die EU-Kommission nach einer Beschwerde des Musikstreaming-Anbieters Spotify über wettbewerbsverzerrende Gebühren eine Strafe von 1,8 Milliarden Euro gegen Apple verhängt. Das Unternehmen hat Berufung gegen die Entscheidung eingelegt, ein abschließendes Urteil steht noch aus.