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PandemieKürzerer Genesenen-Status: Brüsseler Entscheidung setzt Lauterbach unter Druck

Sechs Monate gilt der Genesenenstatus laut EU-Entscheidung, in Deutschland sind es nur drei. Bayerns Ministerpräsident Söder spricht von „nationalem Alleingang“.Jürgen Klöckner, Christoph Herwartz 27.01.2022 - 10:13 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Aus dem Gesundheitsministerium ist zu hören, dass Karl Lauterbach grundsätzlich hinter der Verkürzung des Genesenenstatus steht. Sie geht auf eine Empfehlung des Robert Koch-Instituts zurück.

Foto: dpa

Berlin, Brüssel. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gerät wegen der verkürzten Dauer des Genesenenstatus weiter unter Druck. Seit Mitte Januar sind Genesene nur noch für drei Monate Geimpften gleichgestellt. Zuvor hatte diese Zeitspanne sechs Monate betragen. 

Am Dienstag verständigten sich dann allerdings die EU-Staaten wieder auf eine Gültigkeit von sechs Monaten in Bezug auf Grenzübertritte. Die Brüsseler Empfehlung ist rechtlich nicht bindend, in der Vergangenheit wurden solche Absprachen von den Mitgliedsländern, auch von Deutschland, nicht immer zu 100 Prozent befolgt.

An die neue Empfehlung will sich die Regierung aber wohl vorerst nicht halten. „Nach Einreise gilt nationales Recht“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. „Das betrifft auch alle Regeln bezüglich des Genesenenstatus.“

Aus den Reihen der Ministerpräsidenten kommt allerdings Druck auf Lauterbach, die jüngste Verkürzung zurückzunehmen. „Dieser nationale Alleingang ist höchst widersprüchlich und sorgt für Verunsicherung“, schrieb der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auf Twitter.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU), sagte der „Bild“: „Minister Lauterbach wird der Öffentlichkeit erklären müssen, warum Deutschland einen Sonderweg geht. Als Land in Europas Mitte einen Alleingang zu vollziehen wäre fragwürdig.“ Die Regierung werde neu bewerten müssen, ob „die Verkürzung über Nacht“ die richtige Entscheidung gewesen sei.

Die Empfehlung kommt vom RKI

Aus dem Ministerium ist zu hören, dass Lauterbach grundsätzlich hinter der Verkürzung steht. Sie geht auf eine Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) zurück. Von dieser sei Lauterbach zwar überrascht worden, in der Sache aber zweifle er nicht an der Expertise des Instituts.

Am Mittwochabend sagte Lauterbach im ZDF, dass er sich um eine Umsetzung der Drei-Monats-Frist auch auf europäischer Ebene bemühen werde. „Wir werden in Kürze erneut versuchen, die drei Monate auch auf europäischer Ebene umzusetzen“, sagte der SPD-Politiker am Mittwochabend im „heute journal“. „Nach drei Monaten kann sich derjenige, der schon mit der Delta-Variante infiziert war, erneut mit der Omikron-Variante infizieren. Somit sind die drei Monate wissenschaftlich richtig“, betonte Lauterbach.

Länderchefs fühlen sich übergangen

Das Vorgehen hatte auch bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag für Unmut bei den Länderchefs gesorgt. Sie fühlten sich übergangen. Künftig sollten solche Entscheidungen besser kommuniziert werden, heißt es. Ein Ministeriumssprecher versicherte, zur Verkürzung des Genesenenstatus habe es keine Weisungen des Gesundheitsministeriums gegeben.

„Der Minister war davon nicht in Kenntnis gesetzt, dass am Sonnabend generell der Genesenenstatus geändert wird.“ Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte: „Das war jetzt keine politische Entscheidung, sondern es ist der wissenschaftliche Stand, den das RKI, das dafür zuständig ist, mitgeteilt und umgesetzt hat.“

Eine entsprechende Regelung wurde am Dienstag von den Mitgliedstaaten abgesegnet. Bisher orientieren sich die Staaten an der Karte des European Center of Disease Control (ECDC). Dort sind Regionen in Grün, Gelb, Rot oder Dunkelrot eingefärbt, was den Staaten dabei hilft, Einreisebeschränkungen zu erlassen.

Das Konzept gilt nun aber als veraltet. Entscheidend soll künftig sein, wie lange eine Impfung oder eine Infektion her ist. Ein Genesenennachweis soll demnach bis 180 Tage nach der Infektion gültig sein.

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In Deutschland sind Genesenennachweise zwar nur noch bis 90 Tage nach der Infektion gültig. Der EU-Entscheidung widerspricht das aber nicht, heißt es in Brüssel. Denn: Die EU-Empfehlung gilt nicht für Gebiete, die in Deutschland „Hochrisikogebiete“ genannt werden. Die Regeln der deutschen Einreiseverordnung beziehen sich wiederum ausschließlich auf diese Hochrisikogebiete.

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