Wahlbenachrichtigung verloren?: So können Sie bei der Bundestagswahl trotzdem wählen
Mittlerweile sollte die Wahlbenachrichtigung in Ihrem Briefkasten liegen.
Foto: Marijan Murat/dpaDüsseldorf. Am 23. Februar 2025 ist vorgezogene Bundestagswahl. Die Gemeinden sollten die Wahlbenachrichtigung bereits an alle Wahlberechtigte per Post versendet haben. Das Schreiben informiert über die anstehende Wahl und das jeweils zuständige Wahllokal. Benötigen Sie die Wahlbenachrichtigung zum Wählen? Und was sollten Sie tun, wenn sie nicht ankommt?
Welche Informationen enthält die Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigung teilt Berechtigten mit, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. So können sie an der Wahl teilnehmen. Außerdem informiert das Schreiben zum Wahltag und zur Wahlzeit, zur Adresse des jeweiligen Wahllokals und zu der Frage, ob das Wahllokal barrierefrei erreichbar ist oder nicht. Ferner erklärt die Wahlbenachrichtigung, wie der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Näheres zur Briefwahl findet sich in diesem Text.
Wahlbenachrichtigung ist nicht angekommen: Was kann man tun?
Laut Bundeswahlleiterin verschicken die Gemeinden die Wahlbenachrichtigungen vier bis sechs Wochen vor der Wahl. Wer drei Wochen vor der Bundestagswahl noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich an die Wahlbehörde der jeweiligen Gemeinde wenden. Diese überprüft, ob die Wahlberechtigten ordnungsgemäß im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind.
Gegen unvollständige oder unrichtige Angaben können Wahlberechtigte Einspruch einlegen. Der befristete Zeitraum dafür reichte vom 3. bis zum 7. Februar.
Ein Grund für die fehlende Wahlbenachrichtigung kann auch sein, dass Wahlberechtigte noch an einem anderen Ort gemeldet sind: Womöglich wurde die Benachrichtigung an die dortige Meldeadresse verschickt.
>>Lesen Sie dazu: Wann wird der Wahl-O-Mat veröffentlicht?
Braucht man die Wahlbenachrichtigung zum Wählen?
Auf der Wahlbenachrichtigung steht zwar, dass sie am Wahlsonntag mitgenommen werden soll. Allerdings braucht man die Wahlbenachrichtigung nicht, um an der Wahl teilnehmen zu dürfen. Wer im in der Wahlbenachrichtigung genannten Wahllokal wählen geht, muss sich lediglich ausweisen können.
Wählen ohne Wahlbenachrichtigung: Was wird benötigt?
Wer ohne Wahlbenachrichtigung in das zugeordnete Wahllokal geht, muss nur einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Auch wer mit Wahlbenachrichtigung wählen geht, sollte sich im Zweifel ausweisen können.
Kann man nur im zugeordneten Wahllokal wählen?
Nein, Wahlberechtigte müssen bei der Bundestagswahl nicht im Wahllokal wählen, das in ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Sie können aber nur in anderen Wahllokalen des eigenen Wahlkreises abstimmen. Hierfür müssen sie ein Wahlschein bei der Gemeindebehörde beantragen. Mit ihm kann der Wahlberechtigten per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal des eigenen Wahlkreises an der Bundestagswahl teilnehmen. Wahlberechtigte können aber nicht nach Lust und Laune in einem anderen Wahlkreis wählen, wo andere Kandidaten für ein Direktmandat antreten.
Briefwahl ohne Wahlbenachrichtigung: Geht das?
Die Briefwahl lässt sich mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung per Post beantragen. Über den abgedruckten QR-Code ist der Antrag auch online mit dem Smartphone möglich. Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Berechtigte den Antrag stellen. Er muss lediglich schriftlich erfolgen. In vielen Gemeinden geht das inzwischen einfach per E-Mail.